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Re: BMW X 2 City

Verfasst: Sa 13. Feb 2021, 14:56
von Matze2809
Unabhängig davon, dass die bei einem Händler natürlich dabei sein muss, was machst Du, wenn die Polizei sagt, Du musst Sie nachträglich vorzeigen? Wenn Du gar keine hast nützt Dir das auch nichts.

Re: BMW X 2 City

Verfasst: Sa 13. Feb 2021, 15:51
von Evolution
Hast Du mal auf dem Typenschild nachgeschaut? Da steht sie auch manchmal. In der Datenbestätigung wird die FIN auch angeführt.

https://escooter.blog/2019/04/14/e-scoo ... ersichern/

Re: BMW X 2 City

Verfasst: Sa 13. Feb 2021, 16:02
von Matze2809
Die Rahmennummer habe ich mittlerweile gefunden. Die Richtung in der Betriebsanleitung war richtig, das Rohr nur nicht.

Aber ohne COC nützt mir das ja alles nichts. Super nervig.

Re: BMW X 2 City

Verfasst: Sa 13. Feb 2021, 16:44
von Evolution
Der Händler ist verpflichtet, Dir die COC als Nachweis zu übergeben. Kann er das nicht, liegt ein Mangel vor, der Dich zum Rücktritt berechtigt. Du musst zeitnah handeln, um Deine Rechte zu wahren.

Re: BMW X 2 City

Verfasst: Sa 13. Feb 2021, 21:42
von Matze2809
Danke für die Hilfe. Ich habe schon emails zum Händler geschickt. Angeblich ist dort heute jemand, aber keine Antwort erhalten. Ich denke er geht eh zurück, da ich auch die falsche Farbe erhalten habe. Und das obwohl die auf dem Karton steht. Wird nur ein Problem, dass er den abholen lassen muss, da ich ihn mit kleinen Auto nicht zur Post bekomme. Mal schauen.

Re: BMW X 2 City

Verfasst: Sa 13. Feb 2021, 22:05
von MEroller
Telefonieren ist vielleicht besser als Email?

Re: BMW X 2 City

Verfasst: Sa 13. Feb 2021, 23:17
von bubble
...und DHL holt gegen kleinen Obolus auch ab.

Re: BMW X 2 City

Verfasst: So 14. Feb 2021, 07:28
von Evolution
Ich würde mich so verhalten, als ob es auf einen Rechtsstreit hinauslaufen würde. Das Aufforderungsschreiben zur Rücknahme müsste durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Erkundige dich, welcher GV für deine Adresse zuständig ist. Das Aufforderungsschreiben muss eine Frist von mindestens zwei Wochen enthalten (angemessene Frist) und unmissverständlich formuliert sein. Keine Konjunktive. Das Schreiben (zweifache Ausfertigung) wird offen zugestellt. Auf Deinem Schreiben erhälst Du den Zustellungsvermerk. Nach Ablauf der Frist befindet sich der Händler in Verzug und du kannst einen Anwalt beauftragen und die Kosten von dem Händler wiederholen.

Natürlich steht es dir frei, ergänzend andere Kommunikationswege zu nutzen. Wenn Du aber zur Gericht gehst, ist dieser Weg der einzige, der dir Rechtssicherheit gibt.

Re: BMW X 2 City

Verfasst: So 14. Feb 2021, 12:50
von apfelsine1209
Matze2809 hat geschrieben:
Sa 13. Feb 2021, 21:42
...ihn mit kleinen Auto nicht zur Post bekomme...
So kleine autos gibt es wirklich ? ;)

Re: BMW X 2 City

Verfasst: So 14. Feb 2021, 17:36
von Matze2809
Ja, gibt es. Und die sind auch noch wahnsinnig schnell dabei. 😉