eKFV: zusätzliche Hupe?
Verfasst: So 13. Okt 2019, 09:05
Hallo, ich zitiere mal aus der eKFV:
Lese ich das so, dass man zusätzlich zur Klingel (helltönende Glocke) auch eine richtige Hupe verbauen könnte, wenn sie denn zugelassen ist (E-Nummer)? Hier mal der Link zum EU-Pamphlet: https://eur-lex.europa.eu/legal-conten ... 2)&from=DE. Die Klingel am Cross ist ja nicht so das Wahre, schwer zu erreichen und drehbar gelagert...§ 6
Anforderungen an die Einrichtung für Schallzeichen
Elektrokleinstfahrzeuge müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke, die den Anforderungen des § 64a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht, ausgerüstet sein. Es dürfen auch andere Einrichtungen für Schallzeichen angebracht sein, die der Regelung Nr. 28 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Vorrichtungen für Schallzeichen und der Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer Schallzeichen (ABl. L 323 vom 6.12.2011, S. 33) – Teil II, für Fahrzeugklasse L3 mit einer Leistung von nicht mehr als 7 kW, sowie dem Anhang II der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen entsprechen.