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Re: Kabinenrollerverleih ENUU

Verfasst: Mi 16. Jun 2021, 21:02
von Evolution

Re: Kabinenrollerverleih ENUU

Verfasst: Fr 18. Jun 2021, 01:54
von AndyAndy
Die haben also ein 25 km/h Modell genommen, aber mit 4 Rädern? Das wird nichts, das ist an der Zielgruppe vorbei. Wer 4-rädrige Fahrzeuge fahren darf, hat mindestens AM und will ergo mind. 45 km/h fahren. Wer Mofa-Prüfbesxheinigung hat, darf keine 4-rädrigen Fahrzeuge fahren, auch auf 25 km/h gedrosselt nicht.

Re: Kabinenrollerverleih ENUU

Verfasst: So 27. Jun 2021, 14:33
von e-bert
AndyAndy hat geschrieben:
Fr 18. Jun 2021, 01:54
Die haben also ein 25 km/h Modell genommen, aber mit 4 Rädern? Das wird nichts, das ist an der Zielgruppe vorbei. Wer 4-rädrige Fahrzeuge fahren darf, hat mindestens AM und will ergo mind. 45 km/h fahren. Wer Mofa-Prüfbesxheinigung hat, darf keine 4-rädrigen Fahrzeuge fahren, auch auf 25 km/h gedrosselt nicht.
Ja das klingt nicht wirklich "überdacht" ;-)
Schade dass der Zeit Artikel hinter einer "Bezahlschranke" liegt, hätte mich sehr interessiert....
Vielleicht sollten wir hier auch sowas einbauen, damit unsere "geistigen Ergüsse" den Betreibern dieses Forums auch etwas einbringt....
außer graue Haare... :mrgreen:
LG e-bert

Re: Kabinenrollerverleih ENUU

Verfasst: So 27. Jun 2021, 17:09
von Lodda53
Am Ende stehen die denn auch bloß überall im Wege rum wie diese e-Scooter, und nicht jeder Kunde geht sorgfältig damit um.
Soll sich jeder einen kaufen und Freude daran haben aber von dem Sharing halte ich persönlich nichts.
Mein Motto: nichts leihen und nichts verleihen.

schönes WE