Speedupdate rechtliche Probleme?

Sentino2009
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Speedupdate rechtliche Probleme?

Beitrag von Sentino2009 »

Hallo zusammen,

ich fahre einen E110SE und bin damit auch zufrieden soweit. Ich habe jetzt schon öfter gelesen, dass viele Leute hier ein "Speed-Update" gemacht haben und der Roller somit 50-53km/h maximal fahren kann. Das ist an sich auch sehr interessant für mich.

Ich habe mich jetzt allerdings gefragt was im Falle eines Unfalles passieren würde und ob die Versicherung dann auch vollständig zahlt oder sagt, dass der Roller unrechtmäßig "getuned" wurde. Weil nur weil der Hersteller das Update anbietet heißt das ja nicht, dass das mit der Gesetzeslage in Deutschland vereinbar ist. Man darf ja nur 45km/h fahren.

Oder geht ihr das Risiko ein, dass im Falle eines Unfalls so etwas passieren kann?

Oder ist es prinzipiell erlaubt?

Ich freue mich auf eure antworten!

VG

Goggl
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Re: Speedupdate rechtliche Probleme?

Beitrag von Goggl »

Hallo,
es erlischt die Betriebserlaubnis, kein Versicherungsschutz und du bist mit deinem Privatvermögen vollumfänglich haftbar. U. U. noch Verfahren wg. Fahren ohne Fahrerlaubnis und so.
Es lohnt nicht, mach Führerschein und dann haste Auswahl....

STW
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Re: Speedupdate rechtliche Probleme?

Beitrag von STW »

Die Seite des / eines niederländischen Herstellers behauptet (selbst in der Info für DE), dass das alles im rechtlichen Rahmen sei. Der Meinung bin ich absolut nicht. Die Argumentation ist, dass die Roller "auf der Walze" 54km/h fahren dürften. Gemeint ist damit das Werkzeug, dass die Rennleitung benutzt, um getunte Roller zu ermitteln. Nur würde ich nicht davon ausgehen, dass die immer 20% Toleranz abziehen - das hängt vom Messwerkzeug ab.

Und wenn der Polizist einen guten Tag hat, dann wird er Dich fragen, ob was an dem Roller verändert wurde, und dabei gleich androhen, das Teil einzuziehen und einem Gutachter vorzustellen, wenn Du nicht gleich gestehst - der Gutachter stellt dann das Problem fest und es gibt eine deutliche Rechnung. Und wenn Du die Firmwaremaniuplation aus Angst vor den Kosten zugibst, dann grinst der Polizist sich einen, weil Toleranzen auf die 45km/h nur bei unveränderten Fahrzeugen abgezogen werden, dann hat er Dich also gleich erlegt. Glückwunsch. Aus spieletheoretischer Sicht bist Du in jedem Fall der Verlierer in diesem Spiel.

Machen wir es kurz: wenn die Software legal wäre, dann wäre Segway schön blöde, die nicht aus Marketinggründen bei der Auslieferung draufzuspielen. Und der Händler macht hier mit seinen 99€ einen riesen Reibach für 5 Minuten Arbeit.

FoFE (Fahren ohne Fahrerlaubnis) ist das größere Übel, da Straftat, als ein paar Euro Strafe für Fahren ohne Betriebserlaubnis. Dann kann Deine Resozialisierung mit bis 180 Tagessätze oder 12 Monate Einbuchten sichergestellt werden. Also ohne mindestens A1 / B196 wird es gleich richtig unangenehm.

Versicherung ist eher das geringste Problem, zumindest für den Unfallgegner. Eine Kasko wird natürlich nicht gezahlt. Auch der Unfallgegner bekommt von der Versicherung Geld (denn versichert ist das Fahrzeug und nicht Du), und die holt sich soviel von Dir wieder wie sie meint, dass es in einem Prozess von einem Richter positiv goutiert würde. Da schreibt dann jemand ein Gutachten und stellt fest, um wieviel geringer der Schaden gewesen wäre bei unfrisierter Maschine. Und nun lass mal einen Menschen im Rollstuhl landen und die Versicherung macht glaubhaft geltend, dass das nicht mit der originalen Firmware passiert wäre ... Eigentlich darf Dich die Versicherung nur bis 5000€ in Regress nehmen, aber ich würde nicht darauf spekulieren, dass das nicht noch höher gehen kann. Je höher der Schaden, desto mehr Anwälte kämpfen.

Versicherungen können da echt fies, ähm geschäftstüchtig, ähm, also mathematisch kompetent sein. Mein Versicherungsfuzzi hat vor einiger Zeit einen Kunden verloren aufgrund mangelnder Einsicht. Der hatte ein neues Auto, Vollkasko, und war neben der Frau als alleiniger Fahrer eingetragen. Dann hat er den Filius mit frischem Führerschein ans Steuer gelassen, der schrammt einen Laternenmasten (die nachbarn sprechen von mißlungenem Donut), und dann erzählt der Vater auch noch bei der Unfallschilderung, dass der Sohnemann ... Ende vom Lied: die Vollkasko zahlt gar nichts, weil Sohnemann nicht mitversichert ist. Der Schaden am Laternenmast war unter 5000€, den hat die Versicherung sogar komplett bezahlt, obwohl sie sich nicht hätte beteiligen müssen, und dafür ist die SF-Klasse natürlich wieder unschön geworden. Hat sich in dem Fall also für die Versicherung gerechnet.
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Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19

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rainer*
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Re: Speedupdate rechtliche Probleme?

Beitrag von rainer* »

@STW: Die Lampe musste die Versicherung zahlen, da das eine Haftpflichtfall ist. Sie hat (je nach Vertrag) dann aber auf Anrecht der Differnz zur höheren Prämie seit Versicherungsbeginn oder bei mir ist die Nachzahlung einer Jahresprämie drin. Auch die Kasko müsste eigentlich so verfahren und kann deswegen nicht ablehnen.

Aber: wenn das Fahrzug so wie betrieben nicht zugelassen und nicht mal zulassungsfähig ist, kann die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Daher wäre ich auch sehr vorsichtig mit dem "Speed Update". Wenn es zulassungsfähig wäre, hätte es der Hersteller bereits gemacht - damit hätte er ja förmlich ein Alleinstellungsmerkmal auf dem Markt.

Das Thema fahren ohne Führerschein sehe ich dagen nicht so kritsch, solange mindestens A1 oder B196 vorliegt. Wenn nur AM, kann es auch hier blöd werden.

Aber das Hauptproblem und Kostenrisiko sehe ich beim Versicherungsthema. Dagegen ist alles andere zwar ärgerlich, aber letztenendes Pillepalle.

Sentino2009
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Re: Speedupdate rechtliche Probleme?

Beitrag von Sentino2009 »

Vielen Dank für eure Antworten und besonders an @STW für diese sehr ausführliche!

Genauso habe ich es mir auch gedacht, umso mehr habe ich mich hier im Forum über den regen Zuspruch dessen gewundert, dass viele das Update bedenkenlos machen.

Dann lasse ich da lieber die Finger von, denn muss man ja nicht mal zwingend der Unfallverursacher sein um Probleme zu bekommen. Und etwas mehr Geduld tut uns sicherlich allen gut :D

Jemand
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Re: Speedupdate rechtliche Probleme?

Beitrag von Jemand »

Ich habe das Speed-Update machen lassen, damit ich sicherer im Stadtverkehr unterwegs bin. Laut GPS-Messung kam ich vor dem Update nicht einmal auf 45km/h und danach komme ich auf ca. 51km/h. Das ist die Geschwindigkeit, die viele Roller von Werk aus fahren und wo viele Hersteller dazu übergegangen sind. Denn Elektro-Roller haben den Vorteil, dass die Geschwindigkeit auf das km/h genau gebracht werden kann.
Es gibt da auch eine gewisse Tolleranz. Ich glaube, die ist so bei 10%. Jedenfalls gehen viele Hersteller von E-Scootern auch schon dahin über, dass die Scooter 22-23km/h fahren.

Wie gesagt - rechtlich eventuell eine Art Grauzone aber ich fühle mich damit sicherer und vom Gefühl her auch im rechtlichen Rahmen. Es gibt ja neben dem Speed-Update auch noch ein Speed-Hack, mit dem der Roller über 60km/h fahren kann. Das kann ich aufgrund der Firmware-Version derzeit nicht machen aber würde ich auch nicht, da ich das schon als eine ganz andere Hausnummer ansehe.

Sentino2009
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Re: Speedupdate rechtliche Probleme?

Beitrag von Sentino2009 »

Verstehe ich vollkommen, dass du dich sicherer fühlst. Aber wie du ja schon selber sagst: Elektroroller haben den Vorteil, dass man sie genau regulieren kann. Genau deshalb ist es wahrscheinlich nicht erlaubt, weil du deinen Roller ja auf mehr km/h regulierest. Und im rechtlichen Rahmen „fühlen“ ist sehr gefährlich…

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Re: Speedupdate rechtliche Probleme?

Beitrag von conny-r »

Genaues Regeln der Geschwindigkeit wäre auch beim E-Roller nur mit einem Tempomat möglich.
Gruß Conny

STW
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Re: Speedupdate rechtliche Probleme?

Beitrag von STW »

Oh Herr ...

Mit einem Tempomaten stelle ich die momenten gewünschte Geschwindigkeit ein, als Fahrer, die technisch bedingt nicht mehr als die Geschwindigkeit sein kann, die das Fahrzeug bringt, zur Vereinfachung: Höchstgeschwindigkeit.

Zur Regulierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit brauche ich keinen Tempomaten. Ich benötige:
a) Kenntnis des Radumfanges
b) Anzahl der Hallsensorimpulse des Motor pro voller Umdrehung des Hinterrades
c) einen Taktgeber, z.B. einen Quarz.

Und dann muss nur noch berechnet werden, wie der zeitliche Abstand zwischen zwei Hallsensorimpulsen mindestens sein muss, damit die 45km/h nicht überschritten werden. Ist die Zeit dazwischen kürzer, dann wird die Stromstärke oder die PWM oder .... runtergeregelt. Das ist trivialste Mathematik und Softwaretechnologie.

Das ganze unter Berücksichtigung von erlaubten Toleranzen und weiß der Geier was, also abgefahrene oder noch nicht abgefahrene Reifen und damit veränderter Radumfang, Schmu durch Reifendruck, ..., aber immer noch eine triviale Aufgabenstellung.

Die Drehzahl ermittlung kann auch andersartig erfolgen, Zählen der PWM-Impulse oder der Nulldurchgänge eines Sinussignals oder ....

Das letzte, was ich dafür benötige, ist ein Tempomat!
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NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
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Re: Speedupdate rechtliche Probleme?

Beitrag von stedec »

Hallo, zu aller erst mal will ich hier feststellen, dass wir alle keine Fachanwälte für Verkehrsrecht sind. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, sollte sich mal bei einem solchen Anwalt beraten lassen - oder vielleicht bei den Spezialisten der Automobilclubs. Alles Andere hier ist nur "persönliche Meinung" und am Ende wenig zielführend.
Ich denke (...und weiß es genauso wenig 100% sicher) dass dieses "Speed Boost" weniger dramatisch ist als hier viele "unken". Tunen heißt ja für mich, dass die (Motor-)Leistung verändert wird und die (Höchst-) Geschwindigkeit über das gesetzlich zulässige Maß erhöht wird. Und das sehe ich hier nicht. Ich verweise mal auf den Hersteller ePowerfun aus Wiesbaden. Dieser stellt E-Scooter (E-Tret-/Kickroller) her. Und das schon seit Jahren. Auf der Webseite, in der Beschreibung und selbst auf der Kartonage der Produkte verweist der Hersteller auf die LEGALE Ausnutzung bzw. "Optimierung" der Geschwindigkeit nach oben durch exakte Ausnutzung der Toleranz (10%) im Gesetz. Das heißt, der Hersteller regelt softwareseitig sehr exakt bei 22 km/h ab und nicht bei "offiziellen 20 km/h". Will man jetzt dem Hersteller dadurch "Tunen" vorwerfen und die ABE in Frage stellen? Kaum.
Wir reden ja bei Segway auch nur um die Ausnutzung der gesetzlichen Toleranz - nicht um ein Tunen auf beispielsweise 60 km/h oder mehr. Da sind wir uns dann alle einig, dass das illegal und strafbar wäre - mit allen Konsequenzen.

Ich will aber mal versuchen in den nächsten Wochen juristisch fundiertere Infos zu bekommen. Wenn ich was greifbares und juristisch belastbares rausfinde, melde ich mich gern wieder mit den Infos zu Wort.

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