Urteilschelte: Helmurteil des Oberlandesgerichts Schleswig

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Ganter Ingo™
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Urteilschelte: Helmurteil des Oberlandesgerichts Schleswig

Beitrag von Ganter Ingo™ »

Urteilschelte: Helmurteil des Oberlandesgerichts Schleswig

Ging Vorgestern durch die Medien:

Eine Autofahrerin hatte die Fahrertür geöffnet ohne auf den fließenden Verkehr zu achten. Eine Radfahrerin konnte der sich plötzlich öffnenden Tür nicht mehr ausweichen und stürzte. Dabei zog sie sich schwere Kopfverletzungen zu. Das Oberlandesgericht Schleswig lastete der Radfahrerin eine Mitschuld an ihren Kopfverletzungen an, weil sie keinen Helm trug.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Revision ist zugelassen.

Schleswig liegt nicht in Ostfriesland - erstaunlich.
Wenn Richter jetzt zu den Handlangern der Versicherungsbranche gehören, dann gute Nacht, Deutschland!
Es gibt keine Helmpflicht für Fahrradfahrer. Deshalb darf aus dem Nichttragen eines Helmes auch kein Nachteil für die Geschädigte hergeleitet werden. Es war der Autofahrer, der seine Pflichten im Straßenverkehr missachtet hat, nicht die Radfahrerin.

Wozu führt das, wenn solche "Gerichte" solche diletantischen Urteile fällen?
Nur weil es Fahrradhelme gibt, heißt das nicht, dass man jemandem nach aktueller Rechtslage das Nichttragen vorwerfen darf.
Formel-1-Fahrer tragen ja auch Helme. Könnte ja ein Autofahrer auch - auch die Richter des OLG Schleswig. Und Protektoren für den Rücken, die Knie, Schultern und Ellbogen. Denn den ganzen Kram gibt's zu kaufen.

Feuerschaden durch Kabelbrand am KFZ oder in der Mietwohnung? Da kommt die Versicherung demnächst auch mit dem Argument, dass es für kleines Geld beim Discounter 6-kg-Feuerlöscher immer mal im Angebot gibt und verweigert die Zahlung.

Wirst du im U-Bahnhof von Schlägern attakiert und hast deine persönliche Schutzausrüstung nicht getragen (Kevlarweste, Organprotektoren), musst du demnächst noch den Schlägern Schadenersatz zahlen, weil sie ihre Agression nicht folgenlos haben ausleben können. Auf jeden Fall liegt die Mitschuld des Opfers an den eigenen Verletzungen schon darin, dass man U-Bahnhöfe bekanntlich aus Sicherheitsgründen meidet. Dies hat das Opfer missachtet.

Versicherungen, die sich aus Zahlungsverpflichtungen herauswinden möchten, sind ein alter Hut. Richter, die den Argumenten der Versicherungsanwälte folgen, ohne das Gehirn einzuschalten, sind ein Hohn. So geht Rechtsprechung mit Sicherheit nicht!

Wenn jetzt nicht der ADFC eingreift und mit der Verunglückten gemeinsam in Revision geht, kann sich der Verein zusch... lassen.

http://www.adfc.de/news/mitverschulden- ... formAnchor

Es gibt wirklich genügende Penner, die meinen, wenn die arme Frau betroffen sei, habe man selbst nichts damit zu tun.
Im Gegenteil! WIR ALLE haben die Folgen von solchen Schandurteilen zu tragen.

Ebenso gut fand ich einen Folgekommentar: Fußgänger seien mit Helm im Falle eines Unfalls auch ungleich besser dran als ohne.
Bei einem Unfall mit einem Auto schlagen die fast immer mit dem Kopf auf der Windschutzscheibe auf.

Laut Spiegel Online will der ADFC die Revision unterstüzen: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/fahr ... 06670.html

In der Diskussion des Artikels gab es ein weiteres putziges Argument gegen das Urteil: Wenn einem das teure neue Auto kaputt gefahren wird, kann die gegnerische Versicherung auch argumentieren, man wisse doch um das Risiko des Straßenverkehrs und hätte einen alten Kleinwagen fahren können. Dessen Wert würde man ersetzen.

Das Kopfverletzungsrisiko liegt bei Radlern, Fußgängern, Autofahrern und morgentlichen Duschern verblüffend dicht beisammen. Ich trage einen Duschhelm... :mrgreen:
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
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Haro
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Re: Urteilschelte: Helmurteil des Oberlandesgerichts Schleswig

Beitrag von Haro »

Ja, solche "seltsamen" Urteile gibts öfters. Davon habe ich schon eine ganze Sammlung.
Hier ist die Rechtsfrage "seltsam" gelöst.

Unzählige andere Fälle aber gibt es, die nicht in den Massenmedien thematisiert werden. Wo nicht die Rechtsfrage seltsam gelöst wurde, sondern wo der Richter die Tatsachen (Sachverhalt!) so weit verdreht, ja sogar umdreht, bis er das Urteil zugunsten der Prozeßpartei fällen kann, die

a) ihm (dem Richter) einfach sympathisch ist
b) einer mächtigen Lobby angehört oder unter deren Schutz steht, von welcher sich der Richter Unterstützung in seinem weiteren Karrierestreben erwartet
oder
c) die der Freund eines Freundes des Richters ist (solche Konstellationen und daraus folgende Parteilichkeit des Richters sind in kleinen Gerichten auf dem Land normal)

Wie der Richter den Sachverhalt komplett umdrehen kann? Nennt sich "freie Beweiswürdigung". Der Richter kann jeden beliebigen Sachverhalt "feststellen" und ins Protokoll und danach auch ins Urteil schreiben, den er will. Auch frei erfinden.
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Re: Urteilschelte: Helmurteil des Oberlandesgerichts Schleswig

Beitrag von Technobilder »

Wie heiist das Sprichwort noch: "Wer sich in Gefahr begibt kommt darin um".

Ich finde, wer ohne Helm fährt ist selber schuld und sollte auch entsprechend für seine Dummheit bestraft werden!

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Re: Urteilschelte: Helmurteil des Oberlandesgerichts Schleswig

Beitrag von AIR-MARKY »

Technobilder hat geschrieben:Wie heiist das Sprichwort noch: "Wer sich in Gefahr begibt kommt darin um".

Ich finde, wer ohne Helm fährt ist selber schuld und sollte auch entsprechend für seine Dummheit bestraft werden!
Was schlußfolgerst du aus deinem ersten Satz, wir sollen alle im Bett bleiben, den schon wenn man aufsteht kann man ausrutschen und sich verletzen, wofür dann die Krankenversicherung aufkommen muss die wir alle finanzieren :roll:

Zum zweiten Satz, ich fahre IMMER mit Helm und meist komplette Schutzausrüstung, aber wenn es keine Pflicht dazu gibt kann es nicht sein, das man dafür "bestraft" wird!

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Re: Urteilschelte: Helmurteil des Oberlandesgerichts Schleswig

Beitrag von E-Biker »

Technobilder hat geschrieben:Wie heiist das Sprichwort noch: "Wer sich in Gefahr begibt kommt darin um".

Ich finde, wer ohne Helm fährt ist selber schuld und sollte auch entsprechend für seine Dummheit bestraft werden!
Ich finde wenn Du mit dem Roller von einen Auto mit alkoholisierten Fahrer überfahren wirst, hast Du eine ganz erhebliche Teilschuld, weil Du ja auch einen Hummer hättest fahren können. Diese Fahrzeuge sind viel sicherer und Niemand zwingt Dich, mit einem Roller unterwegs zu sein.
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Re: Urteilschelte: Helmurteil des Oberlandesgerichts Schleswig

Beitrag von simply-driving »

AIR-MARKY hat geschrieben:...aber wenn es keine Pflicht dazu gibt kann es nicht sein, das man dafür "bestraft" wird!
Hallo AIR-MARKY,
in Deutschland gibt es z.B. auch keine Geschwindigkeitsbeschränkung (wenn dort kein Schild steht) auf den Autobahnen, trotzdem bekommt man, bei über 130 km/h eine Teilschuld, wenn es zu einem Unfall kommt. Bei höheren Geschwindigkeiten gefährdet man laut Rechtsprechung andere, obwohl es nicht verboten ist so schnell zu fahren.

So kann man auch in diesem Fall argumentieren, oder?

Gruß
Carsten
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Re: Urteilschelte: Helmurteil des Oberlandesgerichts Schleswig

Beitrag von MEroller »

Meinen Sohnemann hat es vorhin bei voller Bergabfahrt (Fahrrad) auf die Straße gehauen, dass er wohl kurz weg war. Sein Helm sehe fürchterlich aus, aber ansonsten seinen es bei ihm nur ein paar Schürfungen und Prellungen. Mal schauen, was der Artzt noch findet... Aber wie sowas ohne Fahrradhelm abgegangen wäre mag ich mir gar nicht vorstellen :shock:

Fahrrad sei auch hinüber... Wie es seiner Trompete geht, die er in einem speziellen Rucksack aufhatte, habe ich aber noch nicht mitbekommen...
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Re: Urteilschelte: Helmurteil des Oberlandesgerichts Schleswig

Beitrag von Idealist »

Uff, gute Besserung!!

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Re: Urteilschelte: Helmurteil des Oberlandesgerichts Schleswig

Beitrag von MEroller »

Danke! Sein Kin hat noch eine Schürfung und die Schulter ist auch angekratzt, aber sonst scheint nichts weiter verletzt zu sein. Helm sei dank!
Womöglich war ein platter Hinterreifen am Rad ursächlich für ein plötzliches Übersteuern, woraufhin ihm der Lenker quer ging, gepaart mit dem Abflug...
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Re: Urteilschelte: Helmurteil des Oberlandesgerichts Schleswig

Beitrag von Alfons Heck »

Daumen drücken von mir. Und
MEroller hat geschrieben:...die Schulter ist auch angekratzt...
Schlüsselbeinbruch möglich. Nicht immer gleich sichtbar und wohl auch für Mediziner nicht eindeutig erkennbar. Also mal schauen ob er "einseitig" wird und anfängt über Schmerzen in dem Bereich zu klagen.


Gute Besserung (an den Sohnemann; habe 2 von der Sorte)
Alfons.
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