E-Scooter Sicherheitsvorschriften Strafe

eMobility Rechtliches
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unjo4823

E-Scooter Sicherheitsvorschriften Strafe

Beitrag von unjo4823 »

Hallo

Bitte euch um eure Meinung, möchte das auf JEDENFALL beeinspruchen, steht ja in der ersten Zeile schon falsch da bin ja kein Fahrrad gefahren...


eigentlich dürften die Stvo, laut FahrradVO nicht greifen, was meint ihr dazu, könnt ihr mir alternativ ein Rechtsforum empfehlen?




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LG





Um die Geschichte etwas auszuformulieren:

Der Bedienstete meinte ich dürfe mit diesem "Kinderspielzeug" überhaupt nicht am Straßenverkehr teilnehmen, er erschien mir als eher "ein neuer" und sehr motiviert. Ich möchte anmerken das ich schon sehr oft angehalten wurde ohne entsprechende Beleuchtung nur da sich über den Winter sprich seit März 2013 eine Gesetzesänderung ergeben hat ist die Regelung von E-Scooter im Straßenverkehr nun ganz klar auf der von Fahrrädern gleichgestellt.

Ich möchte nur kleinlaut anmerken das ich letztesmal sicher 3-4mal "blasen" musste bei den netten herren, interessanterweise ergab die Messung ( nachdem ich die straße quer vor dem Auto, kein schutzweg etc überfahren habe) nie einen wert höher als 0,1 promille alkohol im blut ergebn hat trotz 3 "spritzern" 3-4 Bier ;-)

Die fehlende Beleuchtung wurde oft bemängelt und mir wurde eine Anzeige in aussicht gestellt ;-) letztes Jahr habe ich aber nie eine bekommen, dieses Jahr schon.

Ich vermute ich kann mich auch noch recht glücklich schätzen das ich den Führerschein überhaupt noch habe.

Zu dem Vorfall oben, ich habe dem Beamten die Auskunft erteilt dass ich "keinen Führerschein bei mir habe", das hat er vermutlich verstanden als "er hat sowieso keinen" :-)



MFG
unjo
Zuletzt geändert von unjo4823 am Mi 3. Jul 2013, 12:17, insgesamt 1-mal geändert.

Andracz

Re: E-Scooter Sicherheitsvorschriften Strafe

Beitrag von Andracz »

Lass mal rekapitulieren:

Du fährst im öffentlichen Verkehr ohne Reflektoren und Beleuchtung.
Wagt Dich damit auch noch in den fließenden Verkehr, obwohl Radwege vorhanden sind.
Da dies im Dunkeln recht gewagt ist, gefährdest Du zumindest Deine Gesundheit und die Anderer.

So bewandert bin ich mit eurem Rechtssystem nicht, aber E-Scooter werden bei euch rein rechtlich wie Fahrräder behandelt. Das hat den Vorteil, dass ihr von der Versicherungspflicht entbunden seid, entbindet Dich aber nicht von den grundlegenden Pflichten eines Verkehrsteilnehmers.

Denk einfach mal darüber nach.

Andracz

Monello

Re: E-Scooter Sicherheitsvorschriften Strafe

Beitrag von Monello »

Servus!

Na aber Hallo! ... da ist ja ein uniformierter ordentlich sauer auf Dich! Was hast Du angestellt? ...ihn/sie beleidigt?

Jedenfalls sieht es so aus als würde man Dich für alles bestrafen wollen was möglich ist! :evil:

Das mit dem Fahrrad würde ich mir nochmal überlegen wegen dem Einspruch, denn die Scooter fallen bei uns wirklich bis 600W unter die Fahrradverordnung:

Voraussetzung (kurz gefasst):
- maximale Motorleistung: 600 Watt - Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
- 2 voneinander unabhängige Bremsen
- Beleuchtung vorne und Rücklicht
- Akkustisches Signal, Hupe oder Glocke

Die Fahrradverordnung lt. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie:

http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/ ... radvo.html

Im .pdf dieser webseite ist es noch etwas genauer beschrieben.

Gegen die Höhe kannst Du bestimmt mal Einspruch erheben, denn so eine Strafe ist kaum zu begründen außer Du hast einen Polizisten mit Wut und Vorsatz umgefahren ;)

Alles andere dürfte stimmen, denn es sieht für mich so aus als wärst Du bei Nacht ohne der geforderten Ausrüstung auf der Straße neben einem Radweg gefahren. Unter Tags hättest Du die Beleuchtung nur mitführen müssen.

Der Umfang der Strafe deckt sich mit den Vorschriften. Da hats einer sehr genau genommen - Pech gehabt :(

Sei "froh" dass Du nicht "unter den Augen des strafendnden Organs" mit mehr als 600W oder schneller als 25km/h unterwegs warst.

Beste Grüße und alles Gute,

Marcus

Monello

Re: E-Scooter Sicherheitsvorschriften Strafe

Beitrag von Monello »

Hi!

Noch etwas ist mir eingefallen, ... Du bist ja sicher angehalten worden und hast mit dem Polizisten gesprochen (Kennzeichen benötigen wir ja auf "Fahrrädern" nicht). Hat er Dir nicht die Möglichkeit gegeben gleich vor Ort zu bezahlen? Was hätte das gekostet?

Würde mich über genauere Infos über "die Tat" freuen da es mich interessiert,

bG Monello

unjo4823

Re: E-Scooter Sicherheitsvorschriften Strafe

Beitrag von unjo4823 »

# EDIT im ersten POST

die höhe der Strafe habe ich beeinsprucht da sie offensichtlich völlig unangemessen ist.

elektroreini

Re: E-Scooter Sicherheitsvorschriften Strafe

Beitrag von elektroreini »

Wenn man zuerst ein par mal verwarnt wird..
wegen nicht vorhandenem Licht..und sonstiger Vorschriftsmässigkeit..
und es trotzdem nicht ranbaut..
ist das nicht gerade inteligent..
dass die grünen dann irgendwann reagieren.. ist doch klar..;-(((
Ich empfehle: Teile kaufen und ranschrauben..
mitlerweilen ist Batterielicht erlaubt..

aber bitte Teile kaufen mit PRÜFZEICHEN!!

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Re: E-Scooter Sicherheitsvorschriften Strafe

Beitrag von MEroller »

elektroreini hat geschrieben:mitlerweilen ist Batterielicht erlaubt...
In D ja, aber in Austria (da ist unjo ja unterwegs) kann das noch ganz anders sein.
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