Zulassungsrecht, Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller, WKZ
Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 10:53
Vielleicht kennt sich da jemand aus.
In meinen Rollerpapieren steht L3e, B, und ausgeschrieben dann "Leichtkraftrad". Die Versicherungen behandeln Leichtkraftrad und Leichtkraftroller unterschiedlich, ein Leichtkraftroller hat eine andere sog. Wagniskennziffer (WKZ) und ist damit deutlich günstiger versicherbar. Roller haben anscheinend weniger Unfälle.
Bisher hab ich da keinen Unterschied gemacht. Deshalb war mir der Eintrag "Leichtkraftrad" auch egal.
Nach Anruf in der Zulassungsstelle habe ich die Auskunft bekommen, dass diese bei den Eintragungen lediglich die EG-Fahrzeugklassen berücksichtigen. Diese geben also L3e und B ein und bekommen vom System (wohl KBA) ausgespuckt "Leichtkraftrad". Die Zulassungsstellen machen also gar keinen Unterschied zwischen Roller und Rad. Die Versicherungen schon. Die Versicherung sag wiederum, sie hält sich an die Angaben im Fahrzeugschein.
Nach der offiziellen DIN-Normung unterscheidet sich ein Motorroller dadurch, dass er über einen Durchstieg zwischen dem Sitz und der Frontkarosserie verfügt. Die offizielle Bezeichnung lautet, dass er ohne Knieschluss gefahren wird.
Jemand ne Idee? Als nächstes würde ich meiner Versicherung vorschlagen ihr ein Bild vom Roller zu schicken.
In meinen Rollerpapieren steht L3e, B, und ausgeschrieben dann "Leichtkraftrad". Die Versicherungen behandeln Leichtkraftrad und Leichtkraftroller unterschiedlich, ein Leichtkraftroller hat eine andere sog. Wagniskennziffer (WKZ) und ist damit deutlich günstiger versicherbar. Roller haben anscheinend weniger Unfälle.
Bisher hab ich da keinen Unterschied gemacht. Deshalb war mir der Eintrag "Leichtkraftrad" auch egal.
Nach Anruf in der Zulassungsstelle habe ich die Auskunft bekommen, dass diese bei den Eintragungen lediglich die EG-Fahrzeugklassen berücksichtigen. Diese geben also L3e und B ein und bekommen vom System (wohl KBA) ausgespuckt "Leichtkraftrad". Die Zulassungsstellen machen also gar keinen Unterschied zwischen Roller und Rad. Die Versicherungen schon. Die Versicherung sag wiederum, sie hält sich an die Angaben im Fahrzeugschein.
Nach der offiziellen DIN-Normung unterscheidet sich ein Motorroller dadurch, dass er über einen Durchstieg zwischen dem Sitz und der Frontkarosserie verfügt. Die offizielle Bezeichnung lautet, dass er ohne Knieschluss gefahren wird.
Jemand ne Idee? Als nächstes würde ich meiner Versicherung vorschlagen ihr ein Bild vom Roller zu schicken.