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Vorteile des E ohne E im Kennzeichen erlaubt?

Verfasst: Do 20. Okt 2022, 16:21
von Stivikivi
Beispiel

Busspur nutzen
An Ladesäulen parken und laden
Steuervorteile bei ner 125er sowieso steuerfrei

Meint ihr die Ersteren beiden gehen auch ohne E im Kennzeichen?

Re: Vorteile des E ohne E im Kennzeichen erlaubt?

Verfasst: Do 20. Okt 2022, 16:50
von MEroller
Nein, Das EMoG ist da leider ganz eindeutig, und Ordnungshüter, die ihren Job ernster nehmen als ihren Menschenverstand, werden Dir Knöllchen verpassen on "E" am Ende vom Kennzeichen, selbst Wenn Dein E-Roller an der Ladesäule eingesteckt ist und dort lädt...
Wie es sich verhält, wenn Du die blaue Plakette für ausländische E-Fahrzeuge an Deinen Roller klebst, wäre ein Versuch wert :D

Re: Vorteile des E ohne E im Kennzeichen erlaubt?

Verfasst: Do 20. Okt 2022, 17:08
von Alfons Heck

Re: Vorteile des E ohne E im Kennzeichen erlaubt?

Verfasst: Do 20. Okt 2022, 17:37
von Stivikivi
Alfons Heck hat geschrieben:
Do 20. Okt 2022, 17:08
Guggsdduda: https://www.bussgeldkatalog.de/e-kennzeichen/


Gruß
Alfons.
Ich bin erleuchtet :D

Die Zulassungsstelle meinte nämlich es würde reichen einen Widerspruch zu schreiben.

Re: Vorteile des E ohne E im Kennzeichen erlaubt?

Verfasst: Do 20. Okt 2022, 18:00
von HerbyK
Tja, und dann wäre da noch die Frage:
Darf ich das Tempolimitschild mut dem Zusatz: Lärmschutz mit oder ohne E ignorieren?
:mrgreen:
Das wäre doch mal ne Petition wert....

Re: Vorteile des E ohne E im Kennzeichen erlaubt?

Verfasst: Do 20. Okt 2022, 18:04
von Goggl
Tempolimit ist für alle Kraftfahrzeuge gültig ! Das Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug, d. h. damit darfste schneller fahren !

Re: Vorteile des E ohne E im Kennzeichen erlaubt?

Verfasst: Fr 21. Okt 2022, 10:21
von Gluehbert
@HerbyK

Nein, darfst du nicht ignorieren:

https://www.swr3.de/aktuell/kurze-frage ... s-100.html

Es gab vor ein paar Jahren wohl auch mal einen Fall, in dem ein Elektrofahrer gegen ein Verwarnungs- oder Bußgeld vorgegangen ist. Sinngemäß kam dabei heraus: Das Zusatzzeichen "Lärmschutz" dient nur der Information, hat aber keine weitere Bedeutung. Die Quelle finde ich aber nicht mehr.

@Goggl

Das gilt nur für die allgemeinen Limits wie 50 innerorts und 100 außerorts. Steht dort Zeichen 274, gilt es für alle, auch Radfahrer. Soviel zur Praxis.

Laut dem hier: https://www.strassenausstatter.de/produ ... it-30-kmh/

...gilt es nur für Fahrzeuge, d. h. ein Reiter dürfte dort schneller sein.

Re: Vorteile des E ohne E im Kennzeichen erlaubt?

Verfasst: Fr 28. Apr 2023, 14:14
von Karl-Elvis
HerbyK hat geschrieben:
Do 20. Okt 2022, 18:00
Tja, und dann wäre da noch die Frage:
Darf ich das Tempolimitschild mut dem Zusatz: Lärmschutz mit oder ohne E ignorieren?
:mrgreen:
Das wäre doch mal ne Petition wert....
Da das mit dem Lärmschutz ja schon erklärt wurde (nur Information - somit trotzdem weiterhin gültig) stelle ich mir jedoch folgende Frage - d.h., eigentlich keine Frage, sondern eine Feststellung über die mittlerweile veraltete Rechtslage:

Es geht um Straßen, die mit den Verkehrszeichen 260 (Durchfahrt für PKW und Motorräder verboten) beschildert sind; häufig noch mit "Anlieger frei". Das das für (e-)Roller auch gilt, stellt erst einmal niemand in Frage... oder doch?

Dieses Kennzeichen gilt auch für sog. "S-pedelecs" (e-bikes bis 45 km/h) - die müssen das gleiche kleine Kennzeichen führen - und dürfen solche Straßen auch nicht nutzen.

Nun muss man doch in Frage stellen, woher diese Art der Beschilderung eigentlich kommt. Häufig im (ländlichen) Außenbereich; sicherlich auch, damit diese Straßen nicht als Ausweichstrecken für den motorisierten Verkehr genutzt werden. Grund? Lärmschutz? --> dann müsste man so etwas doch mal neu denken, s-pedelecs aber auch e-Roller bis x km/h - warum dort nicht fahren lassen dürfen?

Re: Vorteile des E ohne E im Kennzeichen erlaubt?

Verfasst: Fr 28. Apr 2023, 19:59
von rainer*
Am Süßen See haben Sie ein Schild hingestellt, 30km/h mit Zusatzzeichen Motorrad. Wegen Lärmschutz. Alle anderen dürfen schneller.

Abgesehen davon wird bei den PKWs der meiste Lärm ab einer bestimmten Geschwindigkeit über die Reifen und die Luftströmungen erzeugt. An der Autobahn werden die Motoren kaum noch was zum Lärm beitragen. Von daher ist die dB-Angabe bei den Elektrofahrzeugen nicht so ganz ehrlich.

Re: Vorteile des E ohne E im Kennzeichen erlaubt?

Verfasst: Fr 19. Mai 2023, 14:47
von Afunker
Der ADAC hat hier mal etwas Licht in den Dschungel mit dem E-Kennzeichen gebracht:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/e ... desaeulen/

Dort ist bez. der Beschilderung zumindest eine klare Regelung zu sehen.
Ohne E-Kennzeichen (also ohne E im Kennzeichen) darf man nur an Ladesäulen stehen/parken und laden, wenn 2 bestimmte Schilder das erlauben.
Wenn die nicht vorhanden sind, darf man dort trotz das es ein E-Fahrzeug ist, nicht parken und laden!

Ich habe daher an meiner Wuxi mit der freiwilligen Zulassung, gleich den Buchstaben E auf das Kennzeichen dazu machen lassen.
Ich möchte nicht bei fast leerer Batterie, noch eine Ladesäule suchen müssen die
a.solch ein Zusatzschild hat, wo ich ohne E laden kann
b.mind. eine Schukosteckdose oder eher zusätzlich noch eine Typ 2 Buchse vorhanden ist