Manche sind halt so.guewer hat geschrieben: ↑Fr 8. Dez 2023, 15:24Wer wird denn bei einem Roller, der noch 200 bis 400 € an Restwert hat, groß eine Diebstahlanzeige aufgeben. Selbst wenn das Ding geklaut ist, hast du als Käufer im "guten Glauben" (so nennt sich das rechtlich) gehandelt, weil alle Fahrzeugpapiere vorhanden waren, und bist aus dem Schneider.
Als Käufer bist du rechtlich auch nicht verpflichtet, nachzuforschen, ob es sich beim Kaufobjekt um Diebesgut handelt oder nicht.
Also, ich finde, Handschlag reicht. - Und gut ist 's. Anders habe ich das bei meinen gebraucht gekauften eBikes und E-Rollern (Verkauf) auch nie gehandhabt.
Damit würdest dich in meinen Augen ziemlich lächerlich machen bei einem Wertgegenstand, der nur noch 300 oder 400 € Restwert hat. - Naja, ist aber meine persönliche Meinung. Ich jedenfalls würde so jemanden als "Beamtenseele" sehen.baracus1983 hat geschrieben: ↑Do 7. Dez 2023, 11:09FALLS ich den nä woche abhole kann ich ja auch einen kaufvertrag aufsetzten, mit perso vorlegen, aber
Letztens wollte einer wegen nem Bohrhammer einen Kaufvertrag abschließen.