Seite 2 von 2
Re: L3e als Oberbegriff
Verfasst: Mi 25. Okt 2023, 20:03
von didithekid
Hallo,
da müsst Ihr vorsichtig sein:
Für Leichtkrafträder oder Leichtkraftroller (also >45km/h und bis 11kW) stand bis vor zwei Jahren L3e und Zusatz B in der Zulassung.
Heute ist es L3e A1 und macht kenntlich, welche Führerscheinklasse.
Die "schweren" Motorräder und Roller der Klassen L3e A oder A2 mögen bei der THG-Quote ja noch mitspielen.
Aber wenn L3e mit Zusatz B drinsteht, müsste das, genau wie Zusatz A1 davon ausschließen.
Viele Grüße
Didi
Re: L3e als Oberbegriff
Verfasst: Mi 25. Okt 2023, 20:14
von Stivikivi
didithekid hat geschrieben: ↑Mi 25. Okt 2023, 20:03
Hallo,
da müsst Ihr vorsichtig sein:
Für Leichtkrafträder oder Leichtkraftroller (also >45km/h und bis 11kW) stand bis vor zwei Jahren L3e und Zusatz B in der Zulassung.
Heute ist es L3e A1 und macht kenntlich, welche Führerscheinklasse.
Die "schweren" Motorräder und Roller der Klassen L3e A oder A2 mögen bei der THG-Quote ja noch mitspielen.
Aber wenn L3e mit Zusatz B drinsteht, müsste das, genau wie Zusatz A1 davon ausschließen.
Viele Grüße
Didi
Ich zeig dir mal meinen NGT
Einfach das System gedribbelt
Re: L3e als Oberbegriff
Verfasst: Mi 25. Okt 2023, 20:27
von didithekid
Hallo Stivikivi,
da hat die Zulassungsstelle offenbar den Zusatzeintrag "Leichtkraftrad/roller" vergessen (war bei mir auch so bevor ich auf generell steuerfreies L3e B "Leichtkraftrad korrigieren ließ) und Du zahlst nach Ablauf der 10 Jahre Steuerfreiheit (E-Fahrzeug) dann KFZ-Steuer nach Gewicht.
Immehin bleibt Dir wohl im Gegenzug dafür die THG-Quote erhalten, weil die Beamten Dir damals ein echtes Motorrad zugelassen haben.
Viele Grüße
Didi
Re: L3e als Oberbegriff
Verfasst: Mi 25. Okt 2023, 20:31
von Stivikivi
didithekid hat geschrieben: ↑Mi 25. Okt 2023, 20:27
Hallo Stivikivi,
da hat die Zulassungsstelle offenbar den Zusatzeintrag "Leichtkraftrad/roller" vergessen (war bei mir auch so bevor ich auf generell steuerfreies L3e B "Leichtkraftrad korrigieren ließ) und Du zahlst nach Ablauf der 10 Jahre Steuerfreiheit (E-Fahrzeug) dann KFZ-Steuer nach Gewicht.
Immehin bleibt Dir wohl im Gegenzug dafür die THG-Quote erhalten, weil die Beamten Dir damals ein echtes Motorrad zugelassen haben.
Viele Grüße
Didi
Ja nach 10 Jahren kann man ja den "Fehler" wieder zu seinen Gunsten korrigieren lassen
Aber aktuell kann man höchstens von +-260€ ausgehen was bis 2030 also nur noch etwa 1820 Euro sind.
Wenn mir den Hobel also Stand heute jemand für 2000 - 2200 abnimmt bin ich zufrieden und derjenige hat allein schon wegen den Akkus ~800€ Pro Akku schon einen sehr guten Deal gemacht.