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Re: L3e als Oberbegriff

Verfasst: Mi 25. Okt 2023, 20:03
von didithekid
Hallo,

da müsst Ihr vorsichtig sein:
Für Leichtkrafträder oder Leichtkraftroller (also >45km/h und bis 11kW) stand bis vor zwei Jahren L3e und Zusatz B in der Zulassung.
Heute ist es L3e A1 und macht kenntlich, welche Führerscheinklasse.
Die "schweren" Motorräder und Roller der Klassen L3e A oder A2 mögen bei der THG-Quote ja noch mitspielen.
Aber wenn L3e mit Zusatz B drinsteht, müsste das, genau wie Zusatz A1 davon ausschließen.

Viele Grüße

Didi

Re: L3e als Oberbegriff

Verfasst: Mi 25. Okt 2023, 20:14
von Stivikivi
didithekid hat geschrieben:
Mi 25. Okt 2023, 20:03
Hallo,

da müsst Ihr vorsichtig sein:
Für Leichtkrafträder oder Leichtkraftroller (also >45km/h und bis 11kW) stand bis vor zwei Jahren L3e und Zusatz B in der Zulassung.
Heute ist es L3e A1 und macht kenntlich, welche Führerscheinklasse.
Die "schweren" Motorräder und Roller der Klassen L3e A oder A2 mögen bei der THG-Quote ja noch mitspielen.
Aber wenn L3e mit Zusatz B drinsteht, müsste das, genau wie Zusatz A1 davon ausschließen.

Viele Grüße

Didi
Ich zeig dir mal meinen NGT

Einfach das System gedribbelt 🤣🤣🤣
IMG_0830.jpeg

Re: L3e als Oberbegriff

Verfasst: Mi 25. Okt 2023, 20:27
von didithekid
Hallo Stivikivi,
da hat die Zulassungsstelle offenbar den Zusatzeintrag "Leichtkraftrad/roller" vergessen (war bei mir auch so bevor ich auf generell steuerfreies L3e B "Leichtkraftrad korrigieren ließ) und Du zahlst nach Ablauf der 10 Jahre Steuerfreiheit (E-Fahrzeug) dann KFZ-Steuer nach Gewicht.
Immehin bleibt Dir wohl im Gegenzug dafür die THG-Quote erhalten, weil die Beamten Dir damals ein echtes Motorrad zugelassen haben.

Viele Grüße
Didi

Re: L3e als Oberbegriff

Verfasst: Mi 25. Okt 2023, 20:31
von Stivikivi
didithekid hat geschrieben:
Mi 25. Okt 2023, 20:27
Hallo Stivikivi,
da hat die Zulassungsstelle offenbar den Zusatzeintrag "Leichtkraftrad/roller" vergessen (war bei mir auch so bevor ich auf generell steuerfreies L3e B "Leichtkraftrad korrigieren ließ) und Du zahlst nach Ablauf der 10 Jahre Steuerfreiheit (E-Fahrzeug) dann KFZ-Steuer nach Gewicht.
Immehin bleibt Dir wohl im Gegenzug dafür die THG-Quote erhalten, weil die Beamten Dir damals ein echtes Motorrad zugelassen haben.

Viele Grüße
Didi
Ja nach 10 Jahren kann man ja den "Fehler" wieder zu seinen Gunsten korrigieren lassen 😁😁

Aber aktuell kann man höchstens von +-260€ ausgehen was bis 2030 also nur noch etwa 1820 Euro sind.

Wenn mir den Hobel also Stand heute jemand für 2000 - 2200 abnimmt bin ich zufrieden und derjenige hat allein schon wegen den Akkus ~800€ Pro Akku schon einen sehr guten Deal gemacht.