Verkehrszeichen „Ladestation für Elektrofahrzeuge“
- Alfons Heck
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Verkehrszeichen „Ladestation für Elektrofahrzeuge“
Hier http://67183441.foren.mysnip.de/read.php?35352,395809 gerade gelesen.
Nun haben wir es in D-Land
das offizielle Schild für alle Stromsucher.
Gruß
Alfons.
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...Dosenbier und Kaviar...
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Re: Verkehrszeichen „Ladestation für Elektrofahrzeuge“
Der Elefant kreißte - und gebahr eine Maus
Das ist ja das althergebrachte Tankstellenschild, nur ohne Schlauch-Schlaufe, dafür mit Stecker. Da muss man schon genau hingucken... Und dafür braucht es in unserer bunten Republik mehrere Jahre
Das ist ja das althergebrachte Tankstellenschild, nur ohne Schlauch-Schlaufe, dafür mit Stecker. Da muss man schon genau hingucken... Und dafür braucht es in unserer bunten Republik mehrere Jahre
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Re: Verkehrszeichen „Ladestation für Elektrofahrzeuge“
Hallo Alfred, trotz dem allseits leidigen "ICEing" Thema ist es schön, wieder von Dir zu hören
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Re: Verkehrszeichen „Ladestation für Elektrofahrzeuge“
Zugeparkte Ladesäulen?
Hier noch etwas (aktuell 368 Seiten) zum aufregen...
http://www.goingelectric.de/forum/lades ... t3122.html
Eine Frage noch: Darf man an Ladesäulen mit dem Tankstellenschild auch ohne E-Kennzeichen laden?
Hier noch etwas (aktuell 368 Seiten) zum aufregen...
http://www.goingelectric.de/forum/lades ... t3122.html
Eine Frage noch: Darf man an Ladesäulen mit dem Tankstellenschild auch ohne E-Kennzeichen laden?
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Re: Verkehrszeichen „Ladestation für Elektrofahrzeuge“
Na, endlich wieder Sprüche, die Freude machen. Ich gebe es zu, manchmal schaue ich nur ins Forum, um neue Sprüche von Alf zu lesen.2Alf20658 hat geschrieben:Ich konnts nicht lassen.
Die Bekloppten haben aber Konjunktur.......Und da fielen mir gleich die ganzen Selbstüberschätzer hier im Forum ein.....
RGNT V2 ab 01/23 > 10000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19
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- anpan
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Re: Verkehrszeichen „Ladestation für Elektrofahrzeuge“
Alf sollte ein Blog aufmachen
Dann kann man sich aussuchen ob man gerade Lust auf seine Sprüche oder sein Fachwissen hat ^^
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XMPP: anpan@nakanai.de
UNU Rebell-2 2kW / 2 Akkus --- Roller 1 stillgelegt nach ca. 12.500km / 2 Jahren --- Roller 2: >3000km (Akkus aus Roller 1)
LiPo ist keine Zellchemie und sagt fast nichts über die tatsächlichen Eigenschaften der Zelle aus.
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- Schmendrik
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Re: Verkehrszeichen „Ladestation für Elektrofahrzeuge“
Yeehaw! Willkommen zurück, Alfred.
All your base are belong to us!!
- wiewennzefliechs
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Re: Verkehrszeichen „Ladestation für Elektrofahrzeuge“
Ich grabe diesen alten Thread mal aus, weil ich eine zum Thema passende Feststellung gemacht habe.
Vor noch nicht allzu langer Zeit waren die Parkplätze vor den meisten Berliner Ladestationen ziemlich eindeutig und vor allem rechtssicher beschildert. Die Beschilderung bestand aus Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) mit einem Zusatzschild "Ausgenommen Elektrofahrzeuge während des Ladens". Bei dieser Beschilderung hat kein unerlaubterweise dort parkender Verbrenner-Fahrer eine Chance, sein Knöllchen anzufechten, denn Zeichen 283 ist ein amtliches Zeichen und gilt daher in jedem Fall. Sollte das Zusatzschild ungültig sein, dürften auch Elektrofahrzeuge dort nicht parken (bei denen kann die freundliche Politesse aber ein Auge zudrücken ), aber Verbrennerfahrzeuge dürfen das auf gar keinen Fall.
Vermehrt stelle ich nun fest, dass die Halteverbote entfernt wurden. Nur noch an ganz wenigen Innenstadt-Standorten gibt es welche. Außerhalb der Innenstadt gilt an so gut wie jeder Ladesäule kein Halteverbot mehr, d. h. die Säulen sind in aller Regel von Verbrennern zugeparkt und können von Elektroautos nicht mehr genutzt werden. Das dürfte die (vermutlich ohnehin geringen) Einnahmen für die Betreiber auf Null drücken und es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die Säulen ganz abgebaut werden. Das halte ich für eine ziemliche Schweinerei.
Aber es kommt noch schweinischer: auf goingelectric.de ist zu lesen, dass die Sondernutzungs-Verträge (welche Voraussetzung für die Einrichtung eines Halteverbots sind) mit den Ladesäulen-Betreibern gekündigt wurden. Nur der relativ neue Ladeverbund be-emobil hat noch solche Verträge. Auf goingelectric.de ist bereits die Rede von einer "Lade-Mafia des emobil-Syndikats", die die Konkurrenz verdrängen will, z. B. hier (unter "Allgemeine Hinweise"). Ich würde gerne wissen, ob an dieser Unterstellung etwas dran ist und ob man es jetzt sogar schon in einem Nischen-Geschäftsfeld wie dem Betrieb von Ladesäulen mit kundenfeindlichen Grabenkämpfen zu tun bekommt.
Viele be-emobil-Säulen sind übrigens sehr schwachbrüstig (max. 11 kW) und haben nur Typ-2-Anschlüsse. Fahrer von Elektroautos mit anderen Ladestandards können die Säulen nicht nutzen, es sei denn, sie beschaffen sich einen teuren Adapter. Das gilt natürlich auch für die Mehrzahl unserer Roller mit Schuko-Anschluss. Für die gibt es sowieso wenig öffentliche Lademöglichkeiten, und das obwohl E-Roller, E-Scooter und vor allem Pedelecs es auf Stückzahlen bringen, von denen Elektroautos nur träumen können. Eigentlich müssten solche extrem umweltfreundlichen und großstadttauglichen Kleinfahrzeuge bevorzugt behandelt werden. Stattdessen werden sie von einem großen Teil der öffentlichen Lade-Infrastruktur ausgesperrt, zum einen durch die verbraucherfeindliche Entfernung der Halteverbote und zum anderen durch die Unterstützung nur eines einzigen Ladestecker-Standards, der speziell bei Kleinfahrzeugen eher die Ausnahme als die Regel ist.
Gruß
Michael
Vor noch nicht allzu langer Zeit waren die Parkplätze vor den meisten Berliner Ladestationen ziemlich eindeutig und vor allem rechtssicher beschildert. Die Beschilderung bestand aus Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) mit einem Zusatzschild "Ausgenommen Elektrofahrzeuge während des Ladens". Bei dieser Beschilderung hat kein unerlaubterweise dort parkender Verbrenner-Fahrer eine Chance, sein Knöllchen anzufechten, denn Zeichen 283 ist ein amtliches Zeichen und gilt daher in jedem Fall. Sollte das Zusatzschild ungültig sein, dürften auch Elektrofahrzeuge dort nicht parken (bei denen kann die freundliche Politesse aber ein Auge zudrücken ), aber Verbrennerfahrzeuge dürfen das auf gar keinen Fall.
Vermehrt stelle ich nun fest, dass die Halteverbote entfernt wurden. Nur noch an ganz wenigen Innenstadt-Standorten gibt es welche. Außerhalb der Innenstadt gilt an so gut wie jeder Ladesäule kein Halteverbot mehr, d. h. die Säulen sind in aller Regel von Verbrennern zugeparkt und können von Elektroautos nicht mehr genutzt werden. Das dürfte die (vermutlich ohnehin geringen) Einnahmen für die Betreiber auf Null drücken und es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die Säulen ganz abgebaut werden. Das halte ich für eine ziemliche Schweinerei.
Aber es kommt noch schweinischer: auf goingelectric.de ist zu lesen, dass die Sondernutzungs-Verträge (welche Voraussetzung für die Einrichtung eines Halteverbots sind) mit den Ladesäulen-Betreibern gekündigt wurden. Nur der relativ neue Ladeverbund be-emobil hat noch solche Verträge. Auf goingelectric.de ist bereits die Rede von einer "Lade-Mafia des emobil-Syndikats", die die Konkurrenz verdrängen will, z. B. hier (unter "Allgemeine Hinweise"). Ich würde gerne wissen, ob an dieser Unterstellung etwas dran ist und ob man es jetzt sogar schon in einem Nischen-Geschäftsfeld wie dem Betrieb von Ladesäulen mit kundenfeindlichen Grabenkämpfen zu tun bekommt.
Viele be-emobil-Säulen sind übrigens sehr schwachbrüstig (max. 11 kW) und haben nur Typ-2-Anschlüsse. Fahrer von Elektroautos mit anderen Ladestandards können die Säulen nicht nutzen, es sei denn, sie beschaffen sich einen teuren Adapter. Das gilt natürlich auch für die Mehrzahl unserer Roller mit Schuko-Anschluss. Für die gibt es sowieso wenig öffentliche Lademöglichkeiten, und das obwohl E-Roller, E-Scooter und vor allem Pedelecs es auf Stückzahlen bringen, von denen Elektroautos nur träumen können. Eigentlich müssten solche extrem umweltfreundlichen und großstadttauglichen Kleinfahrzeuge bevorzugt behandelt werden. Stattdessen werden sie von einem großen Teil der öffentlichen Lade-Infrastruktur ausgesperrt, zum einen durch die verbraucherfeindliche Entfernung der Halteverbote und zum anderen durch die Unterstützung nur eines einzigen Ladestecker-Standards, der speziell bei Kleinfahrzeugen eher die Ausnahme als die Regel ist.
Gruß
Michael
Zuletzt geändert von wiewennzefliechs am Di 13. Jun 2017, 23:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Emco Nova R2000 seit 28.12.2023 2 kW - 48 V / 2 x 37 Ah (=3,552 kWh) Cleantron Li(NiCoMn)O2
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Re: Verkehrszeichen „Ladestation für Elektrofahrzeuge“
das schild könnt man auch als Handy-Ladestation interpretieren..
lg
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Re: Verkehrszeichen „Ladestation für Elektrofahrzeuge“
Mit einem Typ-2 auf Schuko-Adapter kann man ja auch sein Handy laden
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