Neptun

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bikemite
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Re: Neptun

Beitrag von bikemite »

Obwohl bei der Programmierung die maximale Raddrehzahl und je Fahrstufe davon ein Prozentsatz programmiert werden kann, scheint es mir als ob dies nicht so ganz funktioniert, da die Endgeschwindigkeit mit fallender Akkuspannung abnimmt.

Dies ist klar wenn die Endgeschwindigkeit an der Grenze der Spannung liegt, müsste aber bei 45 km/h ja nicht so sein, da auch bei hoher Gegenspannung durch den Motor noch genug Spannungsreserve bei 45 km/h anliegen sollte, um den notwendigen Strom durchzujagen.

Allerdings habe ich noch nicht mit einem Neptun auf 45 km/h gedrosselt getestet.

Am besten, du klärst mal direkt mit Trinity, oder ich kann sie auch mal kontakten.

VG
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ollige
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Re: Neptun

Beitrag von ollige »

Hallo, und Glückwunsch zu Deinem neuen Neptun!
prof7bit hat geschrieben:
Sa 25. Nov 2017, 11:10
Zum Glück habe ich ihn in weiser Voraussicht mit programmierbarem Controller bestellt
Verstehe ich das richtig, dass Du mit Hilfe des Controllers selbst die Höchstgeschwindigkeit, z. B. 50km/h, einstellen kannst?

Viele Grüße,
Olli
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chrispiac
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Re: Neptun

Beitrag von chrispiac »

ollige hat geschrieben:
So 26. Nov 2017, 10:24
...
prof7bit hat geschrieben:
Sa 25. Nov 2017, 11:10
Zum Glück habe ich ihn in weiser Voraussicht mit programmierbarem Controller bestellt
Verstehe ich das richtig, dass Du mit Hilfe des Controllers selbst die Höchstgeschwindigkeit, z. B. 50km/h, einstellen kannst?...
Hallo ollige,
ja, mit dem programmierbaren Controller (den man als Option dazu bestellen kann) und der richtigen Software kann man den Neptun bis zur Maximalgeschwindigkeit von/um 75 km/h umprogrammieren. Falls er als Mofa (25 km/h) oder Moped/L1e-Fahrzeug (max. 45 km/h) zugelassen ist, ist die Geschwindigkeit im Controller entsprechend gedrosselt. Fummelst Du daran rum, ohne das es in den Papieren eingetragen ist oder Du eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt, erlischt mindestens der Versicherungsschutz (das macht nichts, sofern Du problemlos10Mio.€ für Personenschäden und noch ein bisschen mehr im Schadensfall für Sachschäden mal eben so von Deinem Konto abbuchen kannst). Falls nicht, würde ich davon die Finger lassen, sofern Du nicht riskieren möchtest, die nächsten 30 Jahre auf HarzIV-Niveau zu leben und jeden darüber liegenden Cent an die Versicherung zurückzuzahlen, falls es mal kracht. Selbst wenn Du keine Schuld an den Unfall haben solltest, falls ein Gutachter dahinter kommt, dass der Controller manipuliert wurde, könnte Dir trotzdem eine Teilschuld auferlegt werden - wenn die Unfallschäden bei niedriger Geschwindigkeit geringer ausgefallen wären oder gar der Unfall dadurch hätte vermieden werden können.
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Re: Neptun

Beitrag von prof7bit »

chrispiac hat geschrieben:
So 26. Nov 2017, 17:19
sofern Du problemlos10Mio.€ für Personenschäden und noch ein bisschen mehr im Schadensfall für Sachschäden mal eben so von Deinem Konto abbuchen kannst
Na, jetzt zieh aber mal die Handbremse, 10Mio. Soweit ich weiß ist der Betrag auf 5000 gedeckelt. Natürlich sollte man sein Moped nicht frisieren und egal was man tut und welche Aktion "versehentlich" die Betriebserlaubnis erlöschen lässt, man sollte keinesfalls riskieren auch noch zusätzlich die Grenzen seines Führerscheins zu überschreiten (das wird separat berechnet und wird nochmal extra teuer) und tunlichst auch nicht die erlaubten technischen Daten der Fahrzeugklasse. Ich würde nicht im Traum auf die Idee kommen das Ding auf 100% aufzumachen und dann mit 75 Sachen durch die Stadt zu heizen, das gäbe doppelt schlechtes Karma und extra Minuspunkte vor Gericht.

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Re: Neptun

Beitrag von chrispiac »

§ 4 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), Anlage Absatz 2:
Aktuelle Deckungssummen in Deutschland sind:

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen nach § 4 PflVG (siehe Anlage zu § 4 Abs. 2) betragen für Personenschäden 7,5 Mio. Euro, 1,12 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro (Stand 12.2013) (alt: 2,5 Mio, 500.000, 50.000) für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden reinen Vermögensschäden.
50 oder 100 Mio. Euro Pauschal für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden, wobei die Entschädigungsleistung bei Personenschäden pro Person je nach Versicherer auf 8 bis 15 Mio. Euro limitiert ist.

Überschreitet die Schadenhöhe die Deckungssumme, so haftet der Schädiger, dem Grunde nach, selbst in der Höhe der Differenz.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist rechtlich gegenüber dem Geschädigten im Rahmen der Deckungssumme immer zur Kostenübernahme verpflichtet. Der Versicherer kann sich auch nicht bei grober Fahrlässigkeit auf Leistungsfreiheit berufen, jedoch bei Trunkenheitsfahrten, unbefugter Benutzung oder Fahrerflucht bis zu 5.000 Euro je Fall vom Fahrer regressieren. Bei Vorsatz ist der Versicherer leistungsfrei, das heißt, er muss keine Kosten übernehmen.
Auf 5000€ wegen „unbefugter Benutzung“ kannst Du nur hoffen, wenn Du nicht der Halter bist und Dir nicht bekannt sein konnte, das das verunfallte Fahrzeug nicht den technischen Erfordernissen entsprach. Wenn's mal richtig scheppert, darfste Löhnen bis in die Urne. Habe hier so einen Kandidaten kennengelernt. Kommt regelmäßig zur Tafel. Nach einem Unfall mit einem getunten Wagen, 2 Personen tot. Er kam als Fahrer durch. Versicherung regulierte den Fall und nimmt Regress: Rechtskräftiger Titel auf 30 Jahre. Frau hat sich Scheiden lassen um das geerbte Vermögen zu sichern, Arbeitgeber hat gekündigt, weil er keine Arbeitsmotivation mehr erwartet, wenn er jeden Cent an die Versicherung und wegen Unterdeckung (Deckelung der Vermögensschäden) die Hinterbliebenen zahlen muß. Wohnungslos, HarzIV, die ganze Sch***e. Von solchen Fällen hört man ja nichts in den Medien, würde ja die Werbeeinnahmen von der Autoindustie schmälern.
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Re: Neptun

Beitrag von Eule »

chrispiac hat geschrieben:
So 26. Nov 2017, 22:00
Er kam als Fahrer durch.
...ist unverständlich. Was meinst du mit "er kam durch" :?:
Gruß
Werner

"AUSPUFF", "ANLASSER", "VERGASER". Klingt irgendwie lustig, oder? :)

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Re: Neptun

Beitrag von chrispiac »

Eule hat geschrieben:
So 26. Nov 2017, 22:08
chrispiac hat geschrieben:
So 26. Nov 2017, 22:00
Er kam als Fahrer durch.
...ist unverständlich. Was meinst du mit "er kam durch" :?:
Heil aus dem Krankenhaus raus - ist halt nicht auf der Straße gestorben.
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Re: Neptun

Beitrag von prof7bit »

chrispiac hat geschrieben:
So 26. Nov 2017, 22:00
Auf 5000€ wegen „unbefugter Benutzung“ kannst Du nur hoffen
Ich glaub wir schweifen langsam vom Thema ab. Ich kenns halt so daß der Regress auf 5000€ begrenzt ist, ich weiß nicht wie der Fall bei Deinem Kumpel gelagert war. Aber das ist sowieso alles nur von akademischem Interesse denn niemand hier hat die Absicht seine Betriebserlaubnis erlöschen zu lassen und ich am allerwenigsten.

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Re: Neptun

Beitrag von prof7bit »

Ich bin jetzt nochmal 50km gefahren (kreuz und quer durch Hannover und wieder zurück, mindestens 50 rote Ampeln) und diesmal hat die Akkuanzeige erstaunlicherweise von Anfang an präzise funktioniert, der letzte Balken verschwand 1km bevor ich wieder zuhause war (gerade noch so geschafft). Laut GPS betrug die Strecke genau 50km.

Aber die Höchstgeschwindigkeit muss definitiv noch etwas feinjustiert werden um die erlaubten 45km/h + Toleranz voll auszuschöpfen. Wie ist das bei den anderen Besitzern gedrosselter Neptuns hier im Forum, waren die ab Werk alle so konservativ eingestellt?

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Re: Neptun

Beitrag von Trinity-ev.de »

Servus,

Die Fahrzeuge müssen leider so konservativ eingestellt werden.

Der TÜV schaut sich jedes zu drosselnde Fahrzeug ganz genau bei uns vor Ort an und nimmt ggf. eine Probefahrt vor.
Insofern dürfen die Fahrzeuge bei Abnahme nicht schneller als Strich 45km/h laufen.

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