Im Grunde ist jede bauliche Veränderung, die von den CoC Papieren abweicht illegal.Wenn kein Akkutyp in den Papieren steht hat man freie Wahl. Wegen dem Gewicht habe ich noch nie gehört dass die Betriebserlaubnis erlischt, weil das Kfz leichter wurde
Mir ist nur bekannt, dass das maximale Gesamtgewicht einzuhalten ist.
Ich hatte diese "Glaubensfrage" auch schon bei meinen E-Bike Umbauten. Diese haben 250W und 600W Peak im Straßenbetrieb. Mit einem Schalter kann man die Bikes aber auch auf 3000W Leistung freischalten "für den Betrieb auf Privatgelände oder Wettbewerbsveranstaltungen
".
Ich war direkt bei unserer Polizeidienststelle mit einem dieser E-Bikes. Dort lautete die Aussage: "Wenn ich auf der Straße mit der ordungsgemäßen Leistung fahre und die Unterstützung bei 25 km/h endet ist alles ok. Sollten sie mich aber mit offener Leistung erwischen, bin ich fällig
".
Ehrlich gesagt fahre ich wirklich nur im Ausland "offen" wenn ich auf großen Touren durch unsere Nachbarländer bin.
Beim E-Roller sehe ich es genau so. Das Ding ist für mich so lange legal, solange ich die angegebene Vmax nicht überschreite. Akku, Controller etc. gibt es bei meinem Roller nicht mehr, da es die Firma nicht mehr gibt. Deine Umrüstung von Blei auf LiFePo ist eher ein Beitrag zum Umweltschutz: Höhere Lebensdauer der Akkus und weniger Verbrauch, da leichter