Elektrovorteil 2023
Verfasst: Mo 2. Jan 2023, 21:23
Hier die Mail von Heute:
Guten Tag xxxxxxxxxxx
wir hoffen, dass Sie mit vollgeladenen Batterien ins neue Jahr gestartet sind.
Wir haben gute Nachrichten für Sie: Minutengenau zum neuen Jahr haben wir den Zertifizierungs-Sammelantrag für das 2023er-Quotenjahr an das Umweltbundesamt übermittelt, um Ihre 2023er-Prämienzahlung in gewohnter Qualität für Sie zu gewährleisten.
Derzeit arbeitet das Amt die Anträge aus dem 2022er-Quotenjahr ab. Noch ausstehende Prämien werden somit selbstverständlich nach erfolgreicher Zertifizierung ausbezahlt. Demnach ist es möglich, dass Sie sogar zwei Prämienzahlungen in einem Jahr von uns erhalten. Denn auch wenn die 2022er-Quote erst im Jahr 2023 ausgezahlt wird, gilt diese weiterhin für das vorhergehende Kalenderjahr.
Übrigens: Für weitere E-Fahrzeuge können wir für Sie optional rückwirkend bis zum 31.01.2023 Ihre 2022er-Prämie beim Bundesamt einfordern, sofern das jeweilige Fahrzeug im vergangenen Jahr auf Sie zugelassen war. Dazu klicken Sie einfach HIER und laden Ihren neuen Fahrzeugschein hoch.
Erst nachdem das Umweltbundesamt die Zertifizierungsanträge aus dem Jahr 2022 abgearbeitet hat, folgen die 2023er-Anträge. Somit können wir Ihnen zum derzeitigen Zeitpunkt keine konkreten zeitlichen Versprechen hinsichtlich des Auszahlungstermins der 2023er-Prämie machen. Wir stehen im regelmäßigen Austausch mit dem Bundesamt und informieren Sie selbstverständlich unverzüglich, sobald wir neue Informationen für Sie haben.
Grundsätzlich besteht der volle Prämienanspruch, sofern das Fahrzeug am 01.01.2023 zugelassen und Sie verfügungsbefugt über die Quote waren. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug beispielsweise in naher Zukunft verkauft wird. Einzig relevant ist der Stichtag unserer Sammeleinreichung vom 01.01.2023. Insofern beeinflussen die Abarbeitungszeiten des Amtes nicht die Auszahlung und Sie können sich entspannt auf Ihre wohlverdiente Prämie freuen.
Wir verstehen, dass die Thematik aufgrund des Jahreswechsels komplex erscheinen kann. Daher arbeiten unsere Entwickler derzeit zwecks Übersichtlichkeit an einer zusätzlichen Ansicht in Ihrem Benutzerprofil, dass jedes einzelne Quotenjahr für Sie separat grafisch dargestellt sein wird.
Um den THG Quotenhandel auf operativer Ebene künftig effizienter zu gestalten, gibt es seitens der Behörde erfreulicherweise für kommende Quotenanträge diverse Neuerungen. Beispielsweise wird lediglich die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 erforderlich sein. Mehr dazu erfahren Sie hier in unseren Blogartikel.
Auf eine elektrisierende Zukunft!
Ihr Elektrovorteil-Team
Guten Tag xxxxxxxxxxx
wir hoffen, dass Sie mit vollgeladenen Batterien ins neue Jahr gestartet sind.
Wir haben gute Nachrichten für Sie: Minutengenau zum neuen Jahr haben wir den Zertifizierungs-Sammelantrag für das 2023er-Quotenjahr an das Umweltbundesamt übermittelt, um Ihre 2023er-Prämienzahlung in gewohnter Qualität für Sie zu gewährleisten.
Derzeit arbeitet das Amt die Anträge aus dem 2022er-Quotenjahr ab. Noch ausstehende Prämien werden somit selbstverständlich nach erfolgreicher Zertifizierung ausbezahlt. Demnach ist es möglich, dass Sie sogar zwei Prämienzahlungen in einem Jahr von uns erhalten. Denn auch wenn die 2022er-Quote erst im Jahr 2023 ausgezahlt wird, gilt diese weiterhin für das vorhergehende Kalenderjahr.
Übrigens: Für weitere E-Fahrzeuge können wir für Sie optional rückwirkend bis zum 31.01.2023 Ihre 2022er-Prämie beim Bundesamt einfordern, sofern das jeweilige Fahrzeug im vergangenen Jahr auf Sie zugelassen war. Dazu klicken Sie einfach HIER und laden Ihren neuen Fahrzeugschein hoch.
Erst nachdem das Umweltbundesamt die Zertifizierungsanträge aus dem Jahr 2022 abgearbeitet hat, folgen die 2023er-Anträge. Somit können wir Ihnen zum derzeitigen Zeitpunkt keine konkreten zeitlichen Versprechen hinsichtlich des Auszahlungstermins der 2023er-Prämie machen. Wir stehen im regelmäßigen Austausch mit dem Bundesamt und informieren Sie selbstverständlich unverzüglich, sobald wir neue Informationen für Sie haben.
Grundsätzlich besteht der volle Prämienanspruch, sofern das Fahrzeug am 01.01.2023 zugelassen und Sie verfügungsbefugt über die Quote waren. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug beispielsweise in naher Zukunft verkauft wird. Einzig relevant ist der Stichtag unserer Sammeleinreichung vom 01.01.2023. Insofern beeinflussen die Abarbeitungszeiten des Amtes nicht die Auszahlung und Sie können sich entspannt auf Ihre wohlverdiente Prämie freuen.
Wir verstehen, dass die Thematik aufgrund des Jahreswechsels komplex erscheinen kann. Daher arbeiten unsere Entwickler derzeit zwecks Übersichtlichkeit an einer zusätzlichen Ansicht in Ihrem Benutzerprofil, dass jedes einzelne Quotenjahr für Sie separat grafisch dargestellt sein wird.
Um den THG Quotenhandel auf operativer Ebene künftig effizienter zu gestalten, gibt es seitens der Behörde erfreulicherweise für kommende Quotenanträge diverse Neuerungen. Beispielsweise wird lediglich die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 erforderlich sein. Mehr dazu erfahren Sie hier in unseren Blogartikel.
Auf eine elektrisierende Zukunft!
Ihr Elektrovorteil-Team