Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um den neuen BMW CE 04 in der gedrosselten A1-Version mit 11kW. Wie Sie wissen ist der Akku, der der Gleiche wie in der offenen Version ist, von brutto 8,9kWh auf netto 6,2kWh begrenzt anstatt auf netto 8,5kWh wie in der offenen Version. BMW behauptet immer noch, dies sei nötig, um die Begrenzung von 11kW für die A1-Version einzuhalten. Leider ist BMW hier ein Irrtum unterlaufen, die Regeln wurden einfach drastisch falsch verstanden. Die Akkukapazität ist für die Begrenzung auf A1, 11kW komplett egal, BMW behauptet das nur immer noch, um den Fehler nicht zuzugeben. In Telefonaten mit München wurde genau das bereits indirekt eingestanden (Änderung ist nicht geplant) aber natürlich wird das nicht per Email irgendwie belegbar geschrieben. Der Hintergrund, die Regeln: Die Klassifizierung ist einzig und allein in der "VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen" geregelt. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0168 Dort ist in Anhang 1 unter L3E-A1 nur Folgendes zu finden: L3e-A1 Kraftrad mit niedriger Leistung (7) Hubvolumen ≤ 125 cm3 und (8) maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1 ) ≤ 11 kW und (9) Verhältnis von Leistung (1 )/Gewicht ≤ 0,1 kW/kg Hier sind offensichtlich nur die 11kW Nenndauerleistung relevant. Bei BMW hat dann irgendwer mal nachgelesen, wie denn die Nenndauerleistung gemessen wird. Dies ist in der "Regelung Nr. 85 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Verbrennungsmotoren oder elektrischen Antriebssystemen für den Antrieb von Kraftfahrzeugen der Klassen M und N hinsichtlich der Messung der Nutzleistung und der höchsten 30-Minuten-Leistung elektrischer Antriebssysteme" geregelt. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A42014X1107%2801%29 Falsch verstanden wurde dort die Sache mit den 30 Minuten. Der gedrosselte Akku schafft nämlich rechnerisch genau 30 Minuten mit 11kW. Diese Regelung hat aber gar nichts mit der Leistungsbegrenzung zu tun. Das ist eine Regelung, die sicher stellen soll, daß Fahrzeuge die angegebene Leistung auch wirklich 30 Minuten durchhalten. Es wird für elektrische Antriebe sogar vorgeschrieben, daß nicht mit dem Akku getestet wird sondern mit einer DC-Quelle, also einem Netzteil: "5.3. Beschreibung der Prüfungen zur Messung der Nutzleistung und der höchsten 30-Minuten-Leistung elektrischer Antriebssysteme Das elektrische Antriebssystem muss gemäß Anhang 6 dieser Regelung ausgerüstet sein. Das elektrische Antriebssystem muss von einer Gleichspannungsquelle mit einem maximalen Spannungsabfall von 5 % in Abhängigkeit von der Zeit und Stromstärke (wobei Zeiträume unter 10 Sekunden unberücksichtigt bleiben) versorgt werden. Die Versorgungsspannung für die Prüfung ist vom Fahrzeughersteller anzugeben. Anmerkung: Wird die höchste 30-Minuten-Leistung durch die Batterie begrenzt, so darf die höchste 30- Minuten-Leistung eines Elektrofahrzeuges geringer sein als die in dieser Prüfung ermittelte höchste 30-Minuten-Leistung seines Antriebssystems." Der Akku spielt hier gar keine Rolle, wenn der zu klein ist, muss das Fahrzeug die Nennleistung nichtmal die 30 Minuten durchhalten. Das ist genau das Gegenteil davon, daß das Fahrzeug die Nennleistung mit Akku nicht mehr als die 30 Minuten schaffen darf. Das kann man beim besten Willen nicht so herauslesen aber irgendwer bei BMW hat das offensichtlich so drastisch falsch verstanden.