Roller Grundwissen

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Evolution
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Re: Roller Grundwissen

Beitrag von Evolution »

Wer übernimmt die undankbare aber bedankenswerte Aufgabe, das hier gepostete geballte Wissen in der Wiki niederzuschreiben?

Bilbo
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Re: Roller Grundwissen

Beitrag von Bilbo »

Was mir gerade noch aufgefallen ist, aber evtl. vom Fahrrad her auch bekannt ist:
Wenn Du über Straßenbahnschienen fährst, dann NICHT im spitzen Winkel.
Habe ein bischen Respekt vor längs verlaufenden Rillen in der Straße, wenn es feucht ist auch vor diesen Bitumenspuren.
Und apropos Bitumen: Manche Straßenoberflächen sind wenn es feucht ist, sehr glatt. Da musst Du dann beim bremsen und lenken ein wenig vorsichtig sein. Wobei "Vorsicht" vielleicht nicht das richtige Wort ist, eher "Bewusst".

Schöne Grüße
Stefan

Edit: Ursp+nglich das "Nicht" vergessen... Sorry
Zuletzt geändert von Bilbo am Mi 18. Sep 2019, 21:05, insgesamt 1-mal geändert.

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HerbyK
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Re: Roller Grundwissen

Beitrag von HerbyK »

Bilbo hat geschrieben:
Mi 18. Sep 2019, 18:37
.....
Wenn Du über Straßenbahnschienen fährst, dann im spitzen Winkel.
Schöne Grüße Stefan
Sollte das nicht stumpfer Winkel heißen,?- also ich mache immer einen großen Schlenker und fahre dann fast in 90°C drüber, sogar mit Motorrad reifen...
Ich steh' wohl manchmal auf der Leitung, aber immer gerne auf Strom :lol:
Will ich Ventile hören, dann nur von meiner Pan European :mrgreen:

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HerbyK
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Re: Roller Grundwissen

Beitrag von HerbyK »

Gluehbert hat geschrieben:
Mo 16. Sep 2019, 00:14
Es gibt kein Zusatzschild "Moped" in Deutschland, das Symbol bezieht sich ausschließlich auf Mofas. ....
Ist schon komisch, welche Blüten unsere Bürokratie hervorbringt

http://www.strassenschilder.de/vorschri ... uer-mofas/

Für schnellere Fahrzeuge erlaubt, wo macht das Sinn?
Ich steh' wohl manchmal auf der Leitung, aber immer gerne auf Strom :lol:
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Bilbo
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Re: Roller Grundwissen

Beitrag von Bilbo »

HerbyK hat geschrieben:
Mi 18. Sep 2019, 20:19
Bilbo hat geschrieben:
Mi 18. Sep 2019, 18:37
.....
Wenn Du über Straßenbahnschienen fährst, dann im spitzen Winkel.
Schöne Grüße Stefan
Sollte das nicht stumpfer Winkel heißen,?- also ich mache immer einen großen Schlenker und fahre dann fast in 90°C drüber, sogar mit Motorrad reifen...
Äh, ja... Natürlich! Danke fürs aufpassen! Ich habe da ein "nicht" vergessen... Ich setze das auch in meinen ursprünglichen Post ein...

Schöne Grüße
Stefan

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Re: Roller Grundwissen

Beitrag von vsm »

HerbyK hat geschrieben:
Mi 18. Sep 2019, 20:35
Gluehbert hat geschrieben:
Mo 16. Sep 2019, 00:14
Es gibt kein Zusatzschild "Moped" in Deutschland, das Symbol bezieht sich ausschließlich auf Mofas. ....
Ist schon komisch, welche Blüten unsere Bürokratie hervorbringt

http://www.strassenschilder.de/vorschri ... uer-mofas/

Für schnellere Fahrzeuge erlaubt, wo macht das Sinn?
Zum Beispiel auf Landstraßen mit zwei Fahrspuren je Richtung und baulicher Trennung (also autobahnähnlich aber keine Kraftfahrstraße) mit parallel verlaufendem Fahrradweg. Für Fahrräder ist das Befahren dann meist auch verboten. Die sollen dann (wie die Mofas) aus Sicherheitsgründen den Radweg nutzen.

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didithekid
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Re: Roller Grundwissen

Beitrag von didithekid »

Bei einer autobahnähnlich ausgebauten Straße mit baulicher Trennung ,die keine Kraftfahrstraße ist und trotzdem (außerorts) Freiheit für automobiles Rasen bietet,würde ich mit meinem L1e -A (S-Pedelec, 45 km/h) ohnehin den Radweg benutzen, egal ob es nun tatsächlich ein Mofa ist oder nur gefühlt aus der von mir angenommenen Rechtsposition heraus. Dann rein zur Sicherheit.
Der Fahrradweg muss ja außerorts auch nicht für "MOFA" freigegeben sein, da diese dort immer (auch bei normalen Straßen) den Radweg benutzen dürfen. Ein Verbotsschild an der Straße macht natürlich aber schon Sinn, damit die Fahrzeuge nicht mehr die freie Wahl haben.
Viele Grüße
Didi
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HerbyK
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Re: Roller Grundwissen

Beitrag von HerbyK »

didithekid hat geschrieben:
So 15. Sep 2019, 18:33
Hallo,
.......
Es ist keine Fahrzeugulassung bein Stadt/Kreis notwendig, sondern man geht mit dem COC-Zulassungspapier direkt zur Versicherung und bekommt dort ein Versicherungsnummernschild bis Ende Februar (jährlich zu erneuern).
.....
Ab dem zweiten Kilometer braucht man trotzdem oft wärmere Kleidung.


Vorschrift in Deutschland ist aber nur Papiere, Führerschein und Helm mitzuführen bzw. aufzusetzen.
....Viele Grüße Didi
Erlaube mir ein paar Ergänzungen
Ad 1
Das Versicherungs-/ auch Moped- Kennzeichen genannt, bekommt man auch innert 1-2 Tagen, direkt bei der Versicherung online beantragt, zu gesandt.
Die Preise sind sehr unterschiedlich, daher bitte vergleichen. Vor allem die Vers. bei Banken sind teuer. Jetzt bis Ende Februar wird es monatlich billiger, bei manchen aber nur quartalsweise, oder sie verlangen den Jahres-Beitrag (wurde z. B. Bei der DEVK Zweigstelle behauptet, was aber online nicht stimmte. Die Hauptgeschäftsstelle in der Landeshauptstadt hat es dann auch richtig gestellt.
Unterschiede gibt es dann noch beim Alter des Fahrers (über 23), und ob man Teilkasko wegen Diebstahl oder Wildunfall möchte. Wenn ja, dann ist die Höhe der Selbstbeteiligung wichtig. (0 Euro, 150 oder 300 je Schaden)

Ad 2
Bitte immer mit Nierenschutz (Kälte des Fahrtwindes kühlt diese aus! ) und Lederhandschuhen fahren...

Ad 3
Habe ich eine Frage
Muss ich das CoC Papier mitführen, dann hätte doch jedher Dieb das Recht, den roller zu verkaufen?, oder genügt nicht der Versicherungsschein (kleineres Kärtchen)?

LGruß Herby
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Re: Roller Grundwissen

Beitrag von Gluehbert »

Betriebserlaubnis muss mit. Ich hatte jahrelang nur eine Kopie dabei, hat die Polizei auch meist nicht gestört. Bei der letzten Kontrolle sagte der Polizist mir aber, dass das als Urkundenfälschung betrachtet werden könnte. Sein Tipp: Beglaubigte Kopie machen lassen und die dann mitnehmen.

Verbot für Mofas tritt oft an Pseudo-Kraftfahrstraßen auf. Ich kenne die nur ohne begleitenden Radweg, z.B Ostwestfalenstraße zw. Bielefeld und Lemgo (2+1-System), Stadt"autobahn" Herford (2 mal 2 Spuren), Ausfallstraßen von Cloppenburg (2+1-System) oder eben besagte Köhlbrandbrücke (wieder 2 mal 2 Spuren, aber vmax = 60 km/h). Hätte man Fuffis ausschließen wollen, hätte man ja als Kraftfahrstraße beschildern können. Hat man aber nicht, also fahre ich da drüber, wenn ich will.

Was das Fahren in anderen Ländern angeht: Dass muss man halt wissen, wie dort die Regeln sind. In manchen Ländern heißt ein bunter Randstein auch Halteverbot. Muss man sich eben vorher informieren... Gilt in Ländern mit Linksverkehr eigentlich "links vor rechts"?

In Holland kann man übrigens Mofas von Kleinkrafträdern am Kennzeichen unterscheiden: Mofas tragen blau, Kleinkrafträder gelb.

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didithekid
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Re: Roller Grundwissen

Beitrag von didithekid »

didithekid hat geschrieben:
Di 17. Sep 2019, 06:02
Nun, ich würde sagen, dass Zusatzschild (STVO Zeichen 1022-11) bezieht sich (in Deutschland) auf einspurige Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen und L1e-Zulassung, egal ob sie nun 20, 25 oder 45 km/h als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit haben. Die alten Unterscheidungen (Mofa, Moped, KKR) in der Fahrzeug-Zulassung gibt es ja nicht mehr.
Viele Grüße
Didi
Hallo und Entschuldigung an alle, die diese von mir geschriebene Falschinformation gelesen haben. Da hätte ich nicht so schnell was schreiben sollen, ohne gründlichere Recherche. Mea Culpa. Sorry. Besonders Peinlich, dann weiter darauf zu beharren :oops: .
Am Zusatzschild Mofa frei (Zeichen 1022-11) vorbei darf man offenbar nur mit einem auf einem Fahrrad basierenden Motorfahrzeug, sowie diesem gleichgestellte Fahrzeuge mit Höchstegeschwindigkeiten im Bereich des Fahrades (max. 25 km/h). Und diese haben seit einigen Jahren die EU-Zulassung L1e-A. Normale Roller der 45 km/h-Klasse haben aber eine Zulassung nach L1e-B und sind damit doch von der Zulassung her, unterscheidbar.
Gluehbert hatte also vollkommen recht, wenn es um einen Roller geht. Mann muss das wohl so sehen, dass nur das bis 45 km/h unterstützte S-Pedelec den (ggf. rechtsunsicheren) Sonderstatus hat, dass es ja ein motorisiertes Fahrrad bleibt, obwohl damit durch gemeinsamen Einsatz von Tret- und Motorkraft, auch mal schneller als 25 gefahren werden kann. Da ich solch ein L1e-A S-Pedelec habe (neben meinem L3e-A1-Roller) habe ich unzulässigerweise, die Erkenntnis, da ggf. ungeschoren als Mofa durchgehen zu können, auf den 45er Roller übertragen.
Auch die anderen EU-Länder haben offenbar die diffenzierten Schilder zwischen Mofa und schnellerem Klei-/Leichtkraftrad inzwischen gar nicht mehr im neu aufzustellenden Schilderprogramm. EU harmonisch gibt es dann bald offenbar nur Freigaben und Sperrzeichen für L1e-A: Motorisierte Fahräder / Mofas /Motorfahräder verschiedener Höchstgeschwindigkeiten (in verschiedenen Ländern) und Krafträdern (Zu denen Klein- und Leichtkrafträder mitzählen: L1e-B, L3e) sowie neuerdings separate Zeichen für E-Bikes (250W - 1000W, trotzdem leise).
Das ist dann mit Roller tatsächlich ärgerlich, wenn man um legal zu bleiben, die Autobahnbrücken weitläufig umfahren muss, wie ein 45 km/h Quad-Fahrer. Dagegen hilft dann wohl nur der A1 Füherschein.
Viele Grüße
Didi
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