Roller Grundwissen

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FetteQualle
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Roller Grundwissen

Beitrag von FetteQualle »

Hallo.

Ich habe zwar schon länger den PKW-Führerschein, aber keine Erfahrung mit motorisierten Zweirädern. Gibt es irgendwo eine gute Übersicht an Grundlagenwissen? Ich habe schon danach im Internet gesucht, aber die Informationen von A wie Auspuff bis Z wie Zündkerze sind nicht das was ich suche. :)

Das ganz allgemeine und wichtige weiß ich: Helm- und Versicherungspflicht. Mit meinem Führerschein max. 45 km/h. Im Wesentlichen gelten die selben Regeln wie mit dem PKW, also die selbe Straße, die selben Verkehrszeichen etc.

Aber was muss ich noch über Theorie wissen? Dass ich mit einem 45km/h Roller nicht auf die Autobahn darf wusste ich. Dass die selbe Regel auch für Kraftfahrstraßen (blaues Schild mit weißem Auto) gilt wusste ich bis vor kurzem nicht. Gibt es noch weitere Verkehrsregeln, die mich als Autofahrer nie betroffen haben und die ich daher vermutlich vergessen habe? Gibt es eine Grundausstattung, die man immer dabei haben muss oder sollte, so wie z.B. den Verbandskasten im PKW?

Zu Praxis habe ich bereits ein paar Youtube-Videos gesehen, nehme mehr Wissen aber gerne entgegen. :) Ich hab auch schon überlegt mal 1-2 praktische Fahrstunden in einer Fahrschule zu nehmen.

Wenn es doch nur ein Wiki oder sowas gäbe, wo man solches Wissen sammeln könnte... /Zaunpfahl :)

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didithekid
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Re: Roller Grundwissen

Beitrag von didithekid »

Hallo,
ein 45km/h Elektro-Roller gilt als Kleinkraftrad mit L1e EU-Zulassung, wenn die Motor-Dauerleitung unter 4.000 Watt liegt und die Geschwindigkeit auf maximal 45 km/h limitiert ist. Bei E-Rollern liegt die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit mit vollem Akku selten deutlich über diesem Wert, auch wenn der Tacho oft 55 Sachen anzeigt. Die Benzin-Stinker fahren da öfter mal schneller. Die Dauer-Leistung der E-Roller liegt meistens auch nur um 2.000 Watt, da bezahlbare Akkus mit Reichweite um 30-50 km gerade genug Strom dafür liefern.
Es ist keine Fahrzeugulassung bein Stadt/Kreis notwendig, sondern man geht mit dem COC-Zulassungspapier direkt zur Versicherung und bekommt dort ein Versicherungsnummernschild bis Ende Februar (jährlich zu erneuern).
Je nach Gemeinde wird bei Klein- und Leichtkraftrollern, die auf Gehwegen geparkt sind, das auch ohne Verwarngeld tolleriert (da bin ich aber zu wenig Jurist, um zu sagen, ob das beim Versicherungskennzeichen -> Kleinkraftrad immer und überall erlaubt wäre).
Alle Straßen mit blauen Schildern sind Tabu (Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs minimum 61km/h). Autobahnähliche Straßen, sofern sie nicht ohnehin als Kraftfahrstraße ausgewiesen sind, mögen juristisch ggf. erlaubt sein, sollten aber dennoch als Tabu gelten, wenn einem sein Leben lieb ist. Fahrrad-Wege mit Moped-Erlaubnis (Zusatzschlild Mofa/Moped) sind der bessere Weg, wenn es z. B. auf einer Autobahnbrücke über einen Fluss geht. Dort dann volle 45 km/h zu fahren, muss aber vielleicht nicht sein. (Korrektur Siehe unten!)
Ansonsten ist man ein Kraftfahrzeug und darf nicht durch den Stadtwald fahren, obwohl man leise ist.

Fahrtrechnisch ist ein Motor-Roller ein Motorrad mit kleinen Rädern. Wer Fahrradfahren kann, sollte da eigentlich ohne Fahrstunden auskommen. Die selbststabilisierende Geschwindigkeit liegt bei den typischen kleinen Rädern eines 45 km/h Rollers deutlich niedriger, als bein einem Motorrad, wo der Anfänger schon mal ins Schwitzen kommt. Genau wie bei einem Kind, das vom 20 Zoll-Kinderrad auf ein 26 Zoll-Rad umsteigen will, heißt der Trick: So schnell wie möglich Fahrt aufnehmen, statt im Schritttempo herumzuschlingern. Im Bereich ab 15 km/h sollte ein Roller auf jeden Fall stabil in der Spur liegen. Lernen muss man vielleicht etwas die Kurvenlinie, die anders als beim Fahrrad ist und sich auch ändert, wenn mal eine zweite Person mit drauf sitzt. Ansonsten ist das Fahren easy und in ein paar Tagen lacht man vermutlich über die Sorgen, die man vorher hatte.
Nur beim Bremsen sollte man immer daran denken, dass man (wie beim Fahrrad) nur zwei Räder hat. Insbesondere bei Nässe, Glätte oder loosen Steinchen auf der Fahrbahn. Sobald das Vorderrad rutscht, hat man ein Problem.
Die original China-Reifen der Roller sind bei Nässe auch nicht gar so toll. Ist aber ja sowieso eher ein Schönwetterfahrzeug.
Ab dem zweiten Kilometer braucht man trotzdem oft wärmere Kleidung.
Vorschrift in Deutschland ist aber nur Papiere, Führerschein und Helm mitzuführen bzw. aufzusetzen.
Zu den Akkus gibts hier Infos im Wiki-Bereich (Schaltfläche oben).

PS: Habe mir etwas mehr Zeit genommen, da das hier ggf. mehr Leute interessiert, wenn ALDI ab morgen wieder E-Roller im Angebot hat.

Viele Grüße
Didi
Zuletzt geändert von didithekid am Do 19. Sep 2019, 23:25, insgesamt 10-mal geändert.
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Fasemann
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Re: Roller Grundwissen

Beitrag von Fasemann »

Da ich 1988 schon Moped gefahren bin, waren diese Fragen für mich eigentlich alle beantwortet. Aber ich bin die Tage immer im Wechsel Simson und E-ROLLER gefahren, es ist schon ein Unterschied ob man eine richtige Motorbremse hat und die Bremsen gefühlt 50 Jahre auseinander liegen.
Mittlerweile passiert es mir das der Hauptständer oder der Auspuff je nach Fahrzeug in Kurven schleift...
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Gluehbert
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Re: Roller Grundwissen

Beitrag von Gluehbert »

Es gibt kein Zusatzschild "Moped" in Deutschland, das Symbol bezieht sich ausschließlich auf Mofas. In unseren Nachbarländern ist das aber evtl. anders, z. B. Niederlande und Frankreich. Nichtsdestotrotz werden aber bestimmt beide Augen zugedrückt, wenn ein Radweg neben einer Autobahn oder Kraftfahrstraße die einzige Möglichkeit ist, über einen Fluss zu kommen.
Umgekehrt ist es wichtiger: Mofabild im roten Kreis verbietet in De nicht die Benutzung durch 45er. So kannste z. B. Über die Köhlbrandbrücke.

Tommy3004

Re: Roller Grundwissen

Beitrag von Tommy3004 »

Einige freiwillige Fahrstunde mit einen "Lehrer" macht immer Sinn. Dem wechsler vom Auto auf Roller sind meist einfache Sicherheitsdinge gar nicht bewusst. Dazu zähle ich NICHT rechts am Fahfbahnrand zu fahren sonder die Mitte der rechten Spur zu nehmen. Sonst wird in der Spur überholt und zusätzlich gibt es keine Ausweichmöglichkeit. Auch das Bremsen, Verkehrsbeobachtung, Selbstbewussts Fahren sowie fahren über Schotter/Wasser sollte geübt sein - insgesamt macht es immer Sinn einen Erfahrenen hinzu zuziehen oder auf Sicherheitsfahrtraining oder Fahrschule zurückzugreifen. Noch zum Stichwort selbstbewusstem fahren: es muss einem klar sein, das man keine bremse ist, die sich verstecken muss, sondern das man gleichberechtigt ist. wenn man sich als bremse fühlt und entsprechend fährt, werden die anderen immer gefährlicher einem gegenüber sein/fahren.

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didithekid
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Re: Roller Grundwissen

Beitrag von didithekid »

Gluehbert hat geschrieben:
Mo 16. Sep 2019, 00:14
Es gibt kein Zusatzschild "Moped" in Deutschland, das Symbol bezieht sich ausschließlich auf Mofas.
Nun, ich würde sagen, dass Zusatzschild (STVO Zeichen 1022-11) bezieht sich (in Deutschland) auf einspurige Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen und L1e-Zulassung, egal ob sie nun 20, 25 oder 45 km/h als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit haben. (Korrektur Siehe unten!) Die alten Unterscheidungen (Mofa, Moped, KKR) in der Fahrzeug-Zulassung gibt es ja nicht mehr. Wie die aktuelle Rechtsprechung dies sieht, kann ich aber nicht sagen (Wenn man auf so einem Weg nur gut 25 km/h fährt, merkt es aber ohnehin Niemand). Wenn hier Fahrzeuge zu Unrecht mit der Bezeichnung MOFA "bestraft" werden, ärgert dies Rollerfahrer natürlich, wo man bei 45km/h doch einen (richtigen) Führerschein braucht. In anderen Ländern, in denen Motorfahrräder 30 km/h und Kleinkrafträder z. B. 70 km/h fahren dürfen, gibt es die Unterscheidung und z. T. zwei getrennte Schilder-Symbole. Bei motorisierten Fahrzeugen ohne Pedale ist die Bezeichnung MOPED natürlich auch falsch, egal ob Zulassung L1e oder L3e. - Danke für den Hinweis.
Viele Grüße
Didi
Zuletzt geändert von didithekid am Do 19. Sep 2019, 23:25, insgesamt 5-mal geändert.
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FetteQualle
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Re: Roller Grundwissen

Beitrag von FetteQualle »

Zumindest Wikipedia unterscheidet noch zwischen Mofa (25 km/h, Prüfbescheinigung reicht) und Moped (45 km/h, Führerschein AM). Ich habe keine Quelle gefunden, gehe aber davon aus, dass der Unterschied auch im Gesetz gemacht wird. Zudem würde es sonst keinen Sinn machen, dass man beim Bestellen eines Elektrorollers die Drosselung auf 25km/h kostenpflichtig dazu buchen kann.

Dass man erstmal erwischt werden muss ist eine andere Frage. Wenn es sonst ein großer Umweg wäre würde es darauf ankommen lassen und den Mofa-Weg nehmen. Aber auch nur dann.

Ein Sicherheitstraining wäre natürlich noch besser als eine einfache Fahrstunde, aber das hab ich für Roller/Mopeds noch nicht angeboten gesehen. Und mit der Beschränkung auf 45 km/h wird man wohl auch etwas andere Bedürfnisse haben als die Motorradfahrer, für die es solche Trainings gibt.

Ich bin, was motorisierte Zweiräder angeht, halt wirklich Fahranfänger. Selbst wenn ich auf dem Hof des Händlers und bei guten Bedingungen klar komme wäre es beruhigend zumindest mal gezeigt bekommen zu haben wie es richtig geht. Das könnte auch verhindern, dass die ersten Situation, in der ich mal scharf bremsen muss, nicht allzu böse endet. Ich kenne keinen erfahrenen Fahrer den ich fragen könnte, daher die Idee mit der Fahrschule. Die müssen das können. :)

Gluehbert
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Re: Roller Grundwissen

Beitrag von Gluehbert »

Mofas sind von der Geschwindigkeitsseite her recht eindeutig definiert:

"einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas)"

Quelle: https://www.fahrerlaubnisrecht-blog.de/ ... geaendert/

Alles, was schneller ist als 25, ist damit kein Mofa.
=> Piktogramm bezieht sich nicht auf Kleinkrafträder, auch wenn sie das gleiche Kennzeichen wie Mofas haben.

Zeichen 255 "Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas" führt sie auch separat auf.

Sollte ich mich irren, bitte ich, mich zu berichtigen

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didithekid
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Re: Roller Grundwissen

Beitrag von didithekid »

Ich räume ein, dass es eine gewisse Rechtsunsicherheit geben mag, wenn der Gesetzgeber im Zulassungsrecht die Unterscheidung Moped und Mofa nicht mehr aufführt, um EU-Regeln zu L1e zu harmonisieren. In der Regierungs-Verodnung (STVO) dann bei Piktogrammen nur einer der alten Begriffe weiterhin zu finden ist und lediglich im Fahrerlaubnisrecht, wo ja Deutschland häufig auf speziellen nationalen Regeln beharrt, der Begriff "Mofa" abgegrenzt ist. Interessant wäre der Fall, wenn ein holländischer 45 km/h-E-Bike-Fahrer die rechtliche Bedeutung des Piktogramms auf freigegebenen Radwegen in Deutschland überprüfen ließe. Der würde ja nicht zwangsläufig, deutschem Fahrerlaubnisrecht unterliegen.
So lange der 45 km/h Roller und der 25 km/h Roller vom Fahrzeug und Nummernschild her identisch sind und man über eine Autobahnbrücke muss, empfehle ich weiterhnin den freigegebenen Fahrradweg mit angepaßter/reduzierter Geschwindigkeit zu befahren, statt klar verbotswidrig die Autobahn mit lediglich 45 km/h Höchstgeschwindigkeit zu benutzen. Da sind andere Länder Deutschland wohl vorraus, wenn sie an solchen Stellen rechtstsicher beschildern können.(Korrektur Siehe unten!)
Viele Grüße
Didi
Zuletzt geändert von didithekid am Do 19. Sep 2019, 23:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Roller Grundwissen

Beitrag von Fasemann »

Bei manchen Sachen ist uns ja die EU ja ein wenig voraus, aber ich denke das das altbackene deutsche Recht trotzdem Vorrang hat.
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