E-roller in die Schweiz
Verfasst: So 2. Feb 2020, 10:02
Ich würde gerne auf ein E-roller umsteigen und habe mir ein paar Angebote angeschaut. Muss nichts tolles sein. Brauche ihn für 5 km zur Arbeit. Der Preisunterschied von über 1000eu in diesem Preissegment zwischen DE zur Schweiz ist schon für einen einfachen Roller mit gleicher DNA wie zb. der Wayscral e-Start von ATU schon extrem. Die Frage ist, ob ich einfach so ein Ding mit in die Schweiz nehme kann und ihn für die gelbe Nummer anmelden kann. Die Roller haben in aller Regel ja eine EU Zulassung.
Ein andrer Gedanke wäre ein gedrosseltes Teil. Einen Elektro Scooter oder e-Bikes mit 20 bzw. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten in der Schweiz als Leicht-Motorfahrräder und werden rechtlich identisch behandelt. Im Schweizer Strassenverkehr sind derartige Fahrzeuge dem klassischen Velo absolut gleichgestellt insofern sie ein Strassenzulassung haben. DieVorgaben des ASTRA für Leicht-Motorfahrräder sind bei den meisten erfüllt sein und eine Typengenehmigung ist nicht erforderlich.
Höchstens 48 Volt und 500 Watt Dauerleistung
Höchstgeschwindigkeit (20 km/h bauartbedingt, 25 km/h mit Tretunterstützung)
Beleuchtung
Rück- und Vorderlicht
Bremsen
Bremsen an beiden Rädern
Danke für den einen oder anderen der hier sich einklinkt.
Ein andrer Gedanke wäre ein gedrosseltes Teil. Einen Elektro Scooter oder e-Bikes mit 20 bzw. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten in der Schweiz als Leicht-Motorfahrräder und werden rechtlich identisch behandelt. Im Schweizer Strassenverkehr sind derartige Fahrzeuge dem klassischen Velo absolut gleichgestellt insofern sie ein Strassenzulassung haben. DieVorgaben des ASTRA für Leicht-Motorfahrräder sind bei den meisten erfüllt sein und eine Typengenehmigung ist nicht erforderlich.
Höchstens 48 Volt und 500 Watt Dauerleistung
Höchstgeschwindigkeit (20 km/h bauartbedingt, 25 km/h mit Tretunterstützung)
Beleuchtung
Rück- und Vorderlicht
Bremsen
Bremsen an beiden Rädern
Danke für den einen oder anderen der hier sich einklinkt.