Elektro-Scooter-Roller CS-ES8003

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gadebusch02

Re: Elektro-Scooter-Roller CS-ES8003

Beitrag von gadebusch02 »

Danke STW für Deinen Beitrag.

Also ein klassischer Fall der Gewährleistung!?!?-

So wie Du es schreibst mit dem CoC, so kenne ich das auch...aber es ist doch erstaunlich, welche Aussagen amtlicherseits hinsichtlich BE, UB und CoC...gemacht werden!?!?

Gruß Hans-Jürgen

gadebusch02

Re: Elektro-Scooter-Roller CS-ES8003

Beitrag von gadebusch02 »

Hinsichtlich der BDA in deutscher Sprache...

Der Herr Fassbender war nicht in der Lage, mir eine BDA in deutscher Sprache zu übermitteln.-

Daraufhin habe ich mich an den Hersteller...direkt in China gewendet, der mir eine solche per .pdf prompt gemailt hat.-

Wie sich jetzt herausgestellt hat, befindet sich eine...deutsch/englische BDA im...mitgelieferten Top-Case... was der Herr Fassbender auch nicht wußte, ansonsten hätte er mich sicher darauf aufmerksam gemacht...!!!

Gruß Hans-Jürgen

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MEroller
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Re: Elektro-Scooter-Roller CS-ES8003

Beitrag von MEroller »

Da scheint ja mal wieder ein Kistenschieber mit Vollahnung am Werk gewesen zu sein :roll: Ganz schweigen vom Amtsschimmel, der da lauter wieherte als es mein E-Pferdchen je können wird :lol: Zur mitgeführten CoC: SELBSTVERSTÄNDLICH habe ich nicht die Original-CoC dabei, sondern eine Farbkopie, auf der ich das auch von Hand vermerkt habe, dass es eine Kopie ist. Ist bei meinem L1e aber wahrscheinlich eh nicht unbedingt notwendig, da die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher KFZ-Schein) hier mitzuführen ist, die mir die Zulassungstelle aufgrund der CoC ausgestellt hat.
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Re: Elektro-Scooter-Roller CS-ES8003

Beitrag von STW »

Gewährleistung oder innerhalb der ersten 14 Tage Rückgabe bei Versandgeschäften. Ich selbst würde da nicht Hand anlegen wollen, denn sollte der Rahmen später mal mit Unfallfolgen zusammenbrechen, dann gibt es die bei Eigenbasteleien gar nichts, alternativ ist der professionelle Schweißer dran, oder noch alternativer greift die Produkthaftung, falls der Verkäufer da noch solvent ist. Und letzteres ist eher Glückssache bei Kistenschiebern.

Mit der CoC mache ich das so wie MEroller, Kopie (Schwarz-Weiß) aller Seiten auf eine gefaltete DinA4, handschriftlich "Kopie" drauf geschrieben, damit von vornherein niemand auf die Idee kommt, ich würde da Urkundenfälschung betreiben. Das sollte die Rennleitung zufrieden stellen, wenn nicht, kostet der Spaß 5-10€. Wäre mir aber lieber als die Rennerei aufgrund verlorener CoC.
Die Versicherungen haben bis heute keine Schlüsselnummer zu meinem Hersteller - das hat die nicht davon abgehalten, mir ein Versicherungskennzeichen auf Grundlage der CoC und restlichen Angaben zu verkaufen.

Nachtrag: Alf war mal wieder schneller als ich ;)
RGNT V2 ab 01/23 > 8000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19

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Re: Elektro-Scooter-Roller CS-ES8003

Beitrag von MEroller »

Alf20658 hat geschrieben:Du meintest doch bestimmt bei einem L1e-Roller, und nicht bei meinem ?
Korrekt, das gilt natürlich für alle L1e :D
Und klar habe ich überall von Hand unmisverständlich "Kopie" draufgeschrieben, auf dass keine Fälschungsvorwürfe laut werden. Eine Schwarz-weiß Kopie ist natürlich noch eindeutiger nur eine Kopie...
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gadebusch02

Re: Elektro-Scooter-Roller CS-ES8003

Beitrag von gadebusch02 »

..bezüglich ABE..hat sich die zuständige Zulassungsstelle nicht wieder gemeldet.............

Ich gehe daher davon aus... dass das CoC die ABE ersetzt...und ich dieses beim Fahren...mitführen muß.-
Sind ja total verwirrend diese Aussagen...vom TÜV, Dekra, KBA und Zulassungsstelle!!!

Gruß Hans-Jürgen

ruppwf
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Re: Elektro-Scooter-Roller CS-ES8003

Beitrag von ruppwf »

Bei Betrieb eines e-Scooters mit mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit im öffentlichen Verkehrsraum ( Straßen, Plätze u.s.w.) ist eine Zulassung des Kraftfahrzeugs hierfür und ein Haftpflicht-Versicherungsschein mitzuführen.
Kopien sind nicht zulässig und können als Verstoß gegen das Mitführen geahndet werden (vergl. § 11 Abs. 5 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) .Der Verstoß ist Bußgeld bewehrt.
Dies gilt auch für andere Identitätsdokumente wie Personalausweis, Führerschein, Kraftfahrzeugschein (korrekt: Zulassungsbescheinigung Teil 1) u.a.
Die Straßenzulassung wird häufig durch eine Bestätigung der EU-Betriebserlaubnis für diesen Fahrzeugtyp dokumentiert, abgekürzt häufig als CoC (Confirmation of Conformity) bezeichnet. Diese muss aber fahrzeugspezifisch sein, d.h. die selbe Fahrgestellnummer wie das Fahrzeug aufweisen.
Kraftfahrzeuge ohne Zulassung dürfen nur auf geschlossenen, öffentlich nicht zugänglichen Grundstücken benutzt werden, z.B. auf einem Camping-Platz, auch nur dann, wenn dieser durch eine Schranke gegen öffentlichen Verkehr geschlossen ist.

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Re: Elektro-Scooter-Roller CS-ES8003

Beitrag von MEroller »

ruppwf hat geschrieben:
Sa 27. Okt 2018, 16:56
...
Die Straßenzulassung wird häufig durch eine Bestätigung der EU-Betriebserlaubnis für diesen Fahrzeugtyp dokumentiert, abgekürzt häufig als CoC (Confirmation of Conformity) bezeichnet. ...
"Certificate of Conformity" oder "Übereinstimmungserklärung" heißt das gute Stück.
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MultiTina
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Re: Elektro-Scooter-Roller CS-ES8003

Beitrag von MultiTina »

... und ob man dafür so einen in Frieden geruhten Beitrag wieder ausgraben muss... ? Ich fahre natürlich auch immer mit einer Kopie der COC.
Strom oder Nichtstrom - das ist die digitale Frage...

ruppwf
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Re: Elektro-Scooter-Roller CS-ES8003

Beitrag von ruppwf »

MultiTina hat geschrieben:
Sa 27. Okt 2018, 18:51
... und ob man dafür so einen in Frieden geruhten Beitrag wieder ausgraben muss... ? Ich fahre natürlich auch immer mit einer Kopie der COC.
Nee, musss man nicht.
Aber man sieht ja, das es immer noch unwissende Leute gibt, die auch noch betonen, dass sie unvorschriftsmäßig handeln. Und dann auch noch "Kopie" drauf schreiben, damit es die Polizei auch wirklich merkt.

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