Atu E Cruzer

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didithekid
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Re: Atu E Cruzer

Beitrag von didithekid »

Hallo,

von der 45km/h Version her, weiß ich nur, dass diese elektronisch über den Lingbo-Motor-Controller (ohne Programmierzugang) gedrosselt ist.
Bei der 25 km/h Variante wird das ähnlich fix sein. Da der 45er-Controller eine low-Speed-Funktion ermöglicht, könnte die 25er_Drosselung theoretisch über eine Werkstatteinstellung vor Ort erfolgen (Umschaltung 45 auf 25, beides aber dennoch fix). Das könnte man bei ATU erfragen.
Seit die Bundesländer nach und nach den AM-Führerschein ab 15 Jahren erlauben (bisher: NRW, Sachsen, Saches-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und MVP) ist die 25 km/h Version aber nicht mehr so gefragt.
Das Antriebsverhalten bei niedriger Geschwindigkeit wird bei elektronischer Begrenzung der Raddrehzahl wohl nicht leiden.

Viele Grüße
Didi
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Thunder115
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Re: Atu E Cruzer

Beitrag von Thunder115 »

Es gibt Rollerhersteller, die zwar eine Drosselung vornehmen, aber den Weg zurück zu 45 km/h verhindern oder gar verweigern.
Das sollte man wissen, wenn man wegen paar Monaten seinen E-Roller kastriert und damit wertlos macht und ihn danach nicht so fahren kann, wie geplant. Es wird dann ein teurer Spaß ... 25er mit Abschlag loswerden und einen 45er neu kaufen.
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didithekid
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Re: Atu E Cruzer

Beitrag von didithekid »

Hallo,
wenn es nur um ein paar Monate bei 25km/h geht, könnte man natürlich auch Fahrrad fahren.
Der Controller des E-Cruzer hat - soweit ich die Berichte hier richtigt verfolgt habe - drei Fahrstufen fest programmiert.
Nur 1 und 2 sind im 45km/h Fahrzeug (am Lenker links) umzuschalten und für Fahrstufe 3 ist das Kabel in der Lampe, aber nicht angeschlossen,
da die programmierte Fahrstufe 3 offenbar, die erlaubten 45km/h überschreiten würde. Fahrstufe 2 ist 45 km/h und gut möglich, dass Stufe 1 die Mofa-Einstellung 25 km/h ist, die (wenn ATU bestätigt, dass es so ist) mit wenig Aufwand fixiert werden könnte. Bei Herstellern wie NIU hätte die 25 km/h-Variante aber einen anderen Contoller und der Umbau läge um 300€.
Legal darf man ohne Fahrerlaubnis natürlich nur mit Fahradgeschgwindigkeit unterwegs sein.
Ein klappbarer Scooter, der mit in die S-Bahn kann, würde den Zweck mit 20 km/h eigentlich auch erfüllen.

Viele Grüße
Didi
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