Ratschlag für Zeugenaussage Leistungseinschätzung Drosselung Grace

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madias
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Ratschlag für Zeugenaussage Leistungseinschätzung Drosselung Grace

Beitrag von madias »

Hallo,
vielleicht könnt ihr mir bei einer Argumentation ein bisschen helfen: (Achtung! österreichisches Recht / Verordnung)
Kurzfassung:
Mein Schwiegervater ist Händler in Österreich für Elektromobilität. Er hat (blöderweise auf Kundenwunsch) eine Sunra Grace (Futura Elettrico) per "Gas"griffdrosselung (Widerstandsteiler fix eingebaut) auf 25km/h gebracht, damit diese der österreichischen Fahrradverordnung entspricht. Der Besitzer hat jedoch eine Anzeige bekommen.
Die Fahrradverordnung in Österreich besagt:
§ 1 Abs. 2a des Kraftfahrgesetzes bestimmt: nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als
Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder
mit
1. einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und
2. einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.

Laut COC hat die Grace 800 Watt, 45km/h
Sie wird in Deutschland auch als Mofa verkauft (sie ist eigentlich ausgelegt, dass mittels eines Stecker unter dem Sitz diese auf 25km/h gedrosselt wird, das wussten wir damals noch nicht, deswegen die Gasgriffmodifikation) Somit gibt es sie ja "real" mit einer Bauartgeschwindigkeit von 25km/h

Auf alle Fälle erfüllt sie die Richtlinie mit 25km/h - diese haben wir mit dem Tacho im Stand gemessen (ich selbst fahre die Grace und weiß, dass der Tacho sogar mehr anzeigt).
Nun geht es um die 600W statt der 800w:
Ich habe mit einem Leistungsmesser zwischen Akku und Steuergerät versucht die Leistung zu messen:
Auf dem Ständer ist die Leistung bei 25km/h ca. 125-150W, Nur sobald der Hinterreifen blockiert wird, nimmt die Leistung natürlich zu. Da ist das öster. Gesetz leider nicht hilfreich, weil 600W höchst zulässige Leistung - was bedeutet dieses genau? Welcher Rollwiderstand muss berücksichtigt werden?
Ich selbst gehe davon aus, dass die Durchschnittsleitung bei Drosselung von 25km/h durch den Gasgriff (also eine "echte" Leistungsreduktion, ja keine Abschaltung bei einer bestimmten Geschwindigkeit) die Reduktion von 800W auf 600W vollzogen sein müsste.
Wei seht ihr das?

Ein leider blöderer Aspekt ist, dass die Plakette, wo darauf steht 800W/45km/h nicht entfernt wurde, da ist natürlich auch die Frage, ob auf einem Fahrzeug, das der Fahrradklasse zuzuordnen ist, diese sowieso obsolet ist.

Thunder115
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Re: Ratschlag für Zeugenaussage Leistungseinschätzung Drosselung Grace

Beitrag von Thunder115 »

Beim E-Roller ergibt sich die Leistung durch das Verhalten des Controllers. Mit der Spannung des Akkus (48, 60, 72V) wird durch den Controller ein Fahrstrom zum Motor geschickt. Daraus ergeben sich bei den E-Rollern meist 2 Werte. Spitzenleistung und Dauerleistung. Was zählt bei euch in Österreich?
Wird nun der Roller gedrosselt, indem der Gasgriff manipuliert wird, weiß man nicht, wieviel Strom der Controller nun zum Fahren zum Motor leitet. Der Roller hat immernoch einen 800W Motor inkl. zugehörigem Controller.
Ist das üblich, am Gasgriff zu "basteln"?
Eigentlich müßte man den Controller tauschen oder programmieren, damit bei euch die 600W nicht überschritten werden. Inwiefern das auch mit dem Widerstand im Drehgriff geht ist auch die Frage, ob die Polizei das dann auch so glaubt.
Mit dem Stecker für 25 km/h wird meist nur die maxSpeed eingestellt, was aber auch nur eine Umsetzung in die Controllersoftware durch Hardwarestecker ist. Über die Hallsensoren im Motor, kennt der Controller die Drehzahl des Motors und gibt dann über 25 km/h kein Strom mehr frei.
Hier in D wird allein die V max berücksichtigt. Mofa haben die gleiche Leistungsgrenze mit 4 kW Dauerleistung, wie die 45er Varianten.
Es gibt E-Roller die nutzen das und haben eine Spitzenleistung, die deutlich über den 4 kW liegt.

Edit:
hab mal nach dem Grace gesucht und im Technischen Datenblatt das gefunden:
Nennleistung 800W Peak 1200W. Spannung 60 Volt.
Sprich bei voller Ladung irgendwas um die 71 Volt. Um die 600W einzuhalten, müßte der Controller bei ca. 8,5 A dicht machen. Sowas läßt sich normal programmieren. (gibt da paar Beispiele bei Lingbo-Controllern).
Aber am Ende ist es immernoch ein 800W Motor, was nicht zu einem E-Scooter/Fahrrad paßt.

Offtopic: finde es eh witzig einen gestandenen L1E-Roller dann rechtlich einem Fahrrad oder diesen Minitrettrollern gleichsetzen zu können.
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Re: Ratschlag für Zeugenaussage Leistungseinschätzung Drosselung Grace

Beitrag von Peter51 »

Drosselt man einen Roller von 45km/h auf 25km/h halbiert man auch die Motorleistung. Bei 25km/h hat der Motor noch rund 400W. Wird jeder Gutachter bestätigen.
P = 2* Pi * M * n

Drehmoment M (Nm)
Drehzahl n (1/s)
Leistung P (W)
Pi = 3,14

Halbiert man die Drehzahl halbiert sich auch die Leistung ;) Aus meiner Sicht hat dein Schwiegervater alles richtig gemacht.
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Re: Ratschlag für Zeugenaussage Leistungseinschätzung Drosselung Grace

Beitrag von STW »

"1. einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und
2. einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h"

Den 1. Satz interpretiere ich als Spitzenleistung - das wäre "Vollgas" bei blockiertem/gebremsten Motor. Natürlich könnte man über Spannung und Stromaufnahme messen, allerdings haben wir ja einen Wirkungsgrad unter 100%, so das die rechnerische Leistung P=U*I nicht erreicht wird - auf dem Rollenprüfstand. Und das scheint der springende Punkt zu werden: die Kiste muss auf einen Prüfstand, das Ergebnis kann dann niemand mehr anzweifeln.
Alternative: Spannung mal maximalen Stromfluss bei widerstandsgedrosseltem Gasgriff und gebremsten Motor messen und rechnen, Datenblatt des Motors organisieren mit dem Wirkungsgrad, und damit multiplizieren. Dann kommt man vielleicht auf unter 600W in der Theorie.
RGNT V2 ab 01/23 > 8000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19

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Re: Ratschlag für Zeugenaussage Leistungseinschätzung Drosselung Grace

Beitrag von Thunder115 »

Man wollte einen einfachen Weg gehen ohne großes Gutachten.
Die Polizei sah es wohl anders und wird wohl leider Recht behalten, wenn es keine offizielle Bestätigung der "max. 600W" gibt.

In Österreich fällt das unter Fahrradverordnung und hat mit einer Änderung die als Tretroller bekannten E-Scooter aufgenommen. Wenn nun das Gesetz so schwammig ist, daß auch gedrosselte L1E erlaubte Fahrzeuge werden, ist das irgendwie komisch. Roller wird zu "Fahrrad".
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Re: Ratschlag für Zeugenaussage Leistungseinschätzung Drosselung Grace

Beitrag von madias »

Hallo und vielen Dank für eure Antworten bisher!
Wie im ersten Posting geschrieben, mehr habe ich zur Fahrradverordnung im öst. Gesetzbuch auch nicht gefunden (hab auch kurz die Stenoprotokolle der letzten Nivellierung durchsucht) und finde sie furchtbar schwammig, da weder die Spitzen- noch die Dauerleistung richtig formuliert ist. L1e ist da weitaus genauer definiert.
Über den Sinn und Unsinn von ursprünglichen L1e Rollern (bzw. überhaupt Elektroroller, die <25km/h Roller sind tw. auch nicht kleiner/leichter) auf Fahrradwegen möchte ich mich jetzt auch nicht äußern, da finde ich die deutsche Regelung (u.-a- mit Mofa) klarer und definierter.
Witzigerweise hat auch KTM (bekanntlich aus Österreich) auf seiner Homepage die Angaben aller E-Bikes (auch nicht am PDF Datenblatt) ausschließlich in km/h und Nm. Über die Watt schweigen sie komplett.
Zumindest habe ich jetzt alle Notizen für die Argumentation zusammengefasst.

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