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Roller drosseln - aber wie?
Verfasst: Fr 15. Okt 2010, 15:22
von Nichsoschnell
Hallo zusammen,
ich habe einen Elektroroller gekauft, aber ein 50km/h-Modell, obwohl ich nur einen 25km/h-Modell fahren dürfte.
( Ist eine kompliziertere Geschichte...)
Im Netz gibt es verschiedene Hinweise, dass man den drosseln kann, um legal unterwegs zu sein - auch dieses Modell (Eco-Flash 2000)
Eine entsprechende Werkstatt sagt: Wir bauen das ein und kümmern uns um den Papierkram, bekommen aber das Bauteil nicht.
Wo bekommt man das Drosselteil her?
Falls nicht: Kann man vielleicht ein Bauteil eines vergleichbaren Rollers nehmen? (Unter Verlust der Garantie - ich weiß)
Gibt es da sonst einen (legalen) Trick?
Danke für Eure Hilfe!
A.
Re: Roller drosseln - aber wie?
Verfasst: Fr 15. Okt 2010, 18:23
von STW
Das Problem ist, dass für die Drosselungslösung eine ABE existieren muß, so dass das ganze mit überschaubaren Kosten verbunden ist. Optimalerweise wäre von Flextech ein neuer Controller erhältlich in einer 25km/h-Version mit ABE.
Lösungen, um das ganze ohne ABE hinzubekommen, gäbe es auch, aber die damit verbundene Einzelabnahme beim TÜV im locker 4-5stelligen Kostenbereich dürfte den Nutzen bei weitem überschreiten. Ebenso dürfte die typische Rollerwerkstatt damit wissenstechnisch überfordert sein, verlangt doch das ganze den Einbau eines zu programmierenden Controllers.
Empfehlung: Wenn Flextech den Drosselsatz nicht liefern kann, dann den Roller wieder verkaufen, z.B. auf einen Geco1 in der 25km/h-Version, einen BT100 / YT923 oder einen alten E-Max mit Mofadrosselung umsteigen (Achtung: bei gebrauchten Rollern mußt Du davon ausgehen, dass die Akkus schon platt sind).
Re: Roller drosseln - aber wie?
Verfasst: So 17. Okt 2010, 08:08
von electriceye
Moin
Warum machts du nicht einfach Führerschein Klasse M ??
Re: Roller drosseln - aber wie?
Verfasst: So 17. Okt 2010, 10:19
von STW
Die Realität des Lebens ist manchmal, dass man grundsätzlich einen Führerschein hat, der aber durchaus mal 4 Wochen (oder auch länger) "Urlaub" macht. Da reicht schon eine rote Ampel aus.
Als vor 1965 geborener oder Inhaber einer Mofaprüfbescheinigung (die kein Führerschein ist und daher nicht entzogen werden kann) ist man dann fein raus, weil man noch mit 25km/h fahren darf.
Re: Roller drosseln - aber wie?
Verfasst: So 17. Okt 2010, 16:37
von tom
STW hat geschrieben:Die Realität des Lebens ist manchmal, dass man grundsätzlich einen Führerschein hat, der aber durchaus mal 4 Wochen (oder auch länger) "Urlaub" macht. Da reicht schon eine rote Ampel aus.
Als vor 1965 geborener oder Inhaber einer Mofaprüfbescheinigung (die kein Führerschein ist und daher nicht entzogen werden kann) ist man dann fein raus, weil man noch mit 25km/h fahren darf.
Vorsicht!
Bei einem Fahrverbot (Führerschein 1-3 Monate "im Urlaub") darf (wenn nicht explizit anders vom Gericht festgelegt, Bußgeldstelle macht so etwas routinemäßig eher nur für Landwirte auf deren eigenen LoF-Kfz)
überhaupt kein Kraftfahrzeug geführt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25.html
Eine Zuwiderhandlung wäre eine weitere im Strassenverkehr, diesmal sogar Straftat, dann wird es richtig unangenehm.
Aber bei einem Fahrerlaubnisentzug ohne zusätzliches Fahrverbot darf man fahrerlaubnisfreie Kfz (wie Mofa) führen.
Fahrverbot wird übrigens in Monaten bemessen, nicht in Vielfachen von 4 Wochen.