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Wann braucht man eine Zoll Unbedenklichkeitsbescheinigung

Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 10:33
von Benjamin85
Um ein Neufahrzeug in Deutschland zuzulassen, braucht man da die Zoll Unbedenklichkeitsbescheinigung nur bei Rollern die schneller als 45km/h fahren oder für alle?

Re: Wann braucht man eine Zoll Unbedenklichkeitsbescheinigung

Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 11:10
von rollmops
Bei meinem Selbstimport wollte die Spedition Emonds mir das auch zusätzlich aufdrücken.
Diese ist aber definitiv nicht notwendig, wenn es für das Modell gültige EEC/CoC Paierie gibt.
Ich habe darauf verzichtet und meinen Roller hier problemlos versichert und angemeldet.

Re: Wann braucht man eine Zoll Unbedenklichkeitsbescheinigung

Verfasst: Do 3. Feb 2011, 10:12
von Benjamin85
was haben die EEC/CoC Papiere mit dem Zoll zu tun? musst du nicht nachweisen das du Zollabgaben gezahlt hast?

ich habe nämlich gestern auf 2 Zulassungsstellen angerufen und beide meinten man bräuchte die Unbedenklichkeitsbescheinigung, allerdings hatten die selber nicht so wirklich Ahnung und da tendieren die ja im Zweifelsfall immer dazu alles zu brauchen was es nur gibt ;)

Re: Wann braucht man eine Zoll Unbedenklichkeitsbescheinigung

Verfasst: Do 3. Feb 2011, 11:58
von rollmops
Meine Spedition wollte da 95,- Euro Netto extra, so habe ich darauf verzichtet und es gabe keine Probleme bei der Anmeldung auf der KFZ Zulassungsstelle.
Es gibt da schon ein fertiges Formular 0060 um auf Nummer sicher zu gehen.
http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vord ... /index.php

Wenn dann betrifft das nur Roller über 45km/h, da man mit kleiner Nummer nicht zur Zulassungsstelle braucht.
Die Zoll Unbedenklichkeitsbescheinigung wird anscheinend tatsächlich benötigt, da habe ich wohl Glück gehabt :roll:
In einem anderen Forum schreibt jemand, wenn diese nicht vorhanden ist so kann die KFZ Zulassungsstelle diese auch per Post an das Zollamt nachträglich anfordern.
Denen geht es dabei nur darum, ob das Fahrzeug verzollt wurde.