Das habe ich auch nicht behauptet. Lies bitte bitte mein Zitat aus Deinem Beitrag und meine Entgegnung darauf nochmal richtig. Ich inkludierte ausdrücklich "womit der TÜV keine Probleme hat". Das ist im übrigen immer eine recht fallweise Entscheidung und hat nicht immer was mit Regeln zu tun, nach meiner Erfahrung.
Zur Verdeutlichung nochmal:
und dann:
Hm. Ich sehe den Unterschied nicht wirklich.Dass alles erlaubt ist was passt und nicht scheuert habe ich nie geschrieben, bitte genau lesen.
Also vermutlich beruflich. Und ich sagte nur, dass ich hoffentlich nie in Deiner Kaufberatung lande. Das ist meine eigene Entscheidung. Ich habe niemanden überredet, es mir gleichzutun.Ich mache das jeden verdammten Tag...
Ich lese vielleicht, was auch manch anderer vielleicht (versehentlich) da herausliest. Wenn Du Missverständnisse vermeiden willst, ist es an Dir, Dich präziser auszudrücken.Lies was ich schreibe und nicht, was Du lesen willst.
Sehr informativ. Ich kommentiere das jetzt aber nicht weiter.Anderenfalls gibts für Vollkoffer wie Dich bestimmt eine Ignorierfunktion....
und noch ein Nachtrag:
Es gibt die Fahrzeugscheine vom Amt (mit maximal 4 Angaben) und es gibt die Typgenehmigungen vom Fahrzeughersteller. Alles, was über die Angaben in diesen Typgenehmigungen hinausgeht, bedarf m.W. einer gesonderten Genehmigung. Für die CUX gibt es aber m.W. genau diese eine Information im CoC. Wenn man sich gegen Entgelt vom TÜV seinen Segen für die eigene spezielle Kombination holt, dann wird das auch in Ordnung sein. Aber dann muss man den Weg zum TÜV wohl auch wirklich machen.