Erfahrungswerte bei kompliziertem Steuersachverhalt bei EU-Import gebrauchter CPX??

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ser55
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Erfahrungswerte bei kompliziertem Steuersachverhalt bei EU-Import gebrauchter CPX??

Beitrag von ser55 »

Servus zusammen,

ich habe das Unterforum durchgesehen und noch kein entsprechendes Thema gefunden. Ich möchte eine gebrauchte CPX (125 ccm Klasse / L3e) im grenznahen Österreich kaufen, da ansonsten in Deutschland weit und breit keine günstigen Angebote zu finden sind.

Die Super Soco CPX, welche ich momentan im Visier habe, wäre ein Privatkauf, Maschine gebraucht, dennoch praktisch neu und fast unbenutzt. Per Steuerdefinition müsste ich aber in Deutschland dann 19% Umsatzsteuer zahlen, da < 6000 km gefahren und < 6 Monate alt. Das ist natürlich aberwitzig, warum bei Kauf in Österreich 930 EUR mehr zahlen als bei einem vergleichbaren aber steuerfreiern Gebrauchtroller in Deutschland? Argument der Finanzbehörden: der österreichische Verkäufer könne ja den Preis nachlassen um den Betrag der 22% österreichischen Mehrwertsteuer, welche er sich bei Verbringung ins EU-Ausland zurückholen könnte... ist aber nicht lebensnah, da diesen Aufwand faktisch keiner betreibt, hat ja nichts davon.

Nun hatte ich über Wochen hinweg mehrfach Kontakt zur örtlich zuständigen Stelle für die Fahrzeugeinzelbesteuerung, zum Hauptzollamt, zur Zulassungsstelle und zum Landesamt für Steuern in München. Nur letzteres konnte einigermaßen weiterhelfen, musste dazu aber selbst erst mal einen halben Tag recherchieren. Nirgends, wirklich nirgends hatte man bisher den Fall eines EU-Imports eines gebrauchten Rollers dieser Art per Privatkauf bewerten müssen. Kaum zu glauben, aber selbst dem Landesamt ist bisher kein Fall bekannt.

Und hier der Knackpunkt: Per Definition wäre bei jünger 6 Monate und/oder weniger als 6000 km gefahren, Steuer fällig (auch wenn das noch so absurd scheint, da dann doppelt versteuert, 1x Österreich, 1x Deutschland). ABER: dies betrifft nur Landfahrzeuge und deren Definition lautet: weniger als 7 kW ODER mehr als 48 ccm Hubraum. Da die CPX nur 4kW hat und (da nunmal elektrisch) gar keinen Hubraum, müsste sie, im Gegensatz zu einem Verbrenner, steuerfrei sein. Hierfür musste das Landesamt sogar in Brüssel nachfragen, da es sich um eine EU weite Bestimmung handelt, welche gemacht wurde, als es noch keine E-Roller dieser Art gab. Ergebnis: Keine Steuer, da kein Hubraum, kurios aber wäre so...

Das Problem: Das Landesamt will mir das nicht verbriefen und verweist auf die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter. Die könnten dann zwar laut Landesamt das mangels Referenzen durchaus anders bewerten, wäre dann aber laut dem Bereichsleiter beim Landesamt nicht justiziabel. Toll: Das heißt, Ich muss zwar wahrscheinlich keine Steuern zahlen aber u.U. erst nach langwierigem Rechtsstreit. Für sowas hab ich keine Nerven.

Auf persönliche Nachfrage beim zuständigen Finanzamt und inständiger Bitte quasi eine entsprechende Kontrollmitteilung der Zulassungsstelle durchzusimulieren , sagte mir dann die zuständige Bearbeiterin wiederum, sie wisse es nicht, da ihr in ganz Bayern bislang eben kein solcher Fall bekannt wäre und weigert sich hierzu etwas zu sagen. Sie könne das erst bewerten, wenn eine echte Kontrollmitteilung der Zulassungsstelle vorläge. Dass das nicht geht, da ich dann ja bereits gekauft haben müsste ohne
zugleich Gewissheit zur Versteuerung zu haben und sich da die Katze in den Schwanz beißt und ein viele Wochen dauernder Antrag auf "verbindliche Auskunft" der potenzielle Verkäufer in Österreich nicht mehr mitmachen wird, interessierte sie natürlich nicht.

Auch der ADAC kann nicht helfen. Es ist wirklich zum Verzweifeln und daher hätte ich unheimlich gerne gewusst, ob jemand hier schon mal einen E-Roller dieser Klasse gebraucht aus dem EU-Ausland in andere Bundesländer als nach Bayern importiert hat und de facto Erfahrung gemacht hat wie die Steuerpraxis dann war? Ich wäre sehr dankbar um konkrete Erfahrungen hierzu und bitte auch um keine Antworten mit Mutmaßungen oder Konjunktiven, da dies nicht hilfreich wäre. Ich habe mich schließlich selbst schon wochenlang äußerst intensiv damit befasst und möchte wirklich nur gerne Rückmeldungen zu ganz konkreten Erfahrungen hierzu.

Herzlichen Dank an alle vorab :-)

Elton
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Re: Erfahrungswerte bei kompliziertem Steuersachverhalt bei EU-Import gebrauchter CPX??

Beitrag von Elton »

Moin,

eigentlich brauchen die da auch nichts verbriefen.
§1b UStG Abs. 2 Satz 1 sagt das ja ausdrücklich.

Elton

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ser55
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Re: Erfahrungswerte bei kompliziertem Steuersachverhalt bei EU-Import gebrauchter CPX??

Beitrag von ser55 »

@Elton

Herzlichen Dank für die Rückmeldung. Wenn das allerdings so einfach wäre, wie es auf den ersten Blick vielleicht erscheint, würde ich nicht seit Wochen schon an dem Thema herumlaborieren.

Wie gesagt, weder das bayerische Landesamt für Steuern, noch das zuständige Finanzamt und auch nicht ein hinzugezogener juristischer Experte für Steuern reden explizit in Bezug auf §1b UStG Absatz 2 von einer Rechtssicherheit, auch und vor Allem deshalb nicht , weil eben keinem bisher ein entsprechender Präzedenzfall bekannt wäre. Und auf einen langwierigen Rechtsstreit im Nachgang habe ich ganz sicher keine Lust.

Um also eine Entscheidung für mich zu treffen, interessiert mich lediglich ob es hier konkrete Erfahrungswerte gibt im Sinne von "ja, Finanzamt verlangte in der Praxis die Fahrzeugeinzelbesteuerung" oder eben nicht. Zusammen mit der tendenziellen Einschätzung durch die bisher befragten Fachleute, könnten entsprechende Erfahrungswerte meine Entscheidungsfindung deutlich erleichtern. Auf Grundlage der bisherigen Informationen ist mir das noch zu dünn. Und eine formgerechte verbindliche Auskunft beim FA kann u.U. sehr kostspielig sein und weitere Wochen, wenn nicht gar Monate dauern. Das hat man mir dort gleich mal klar gemacht.

Meine Erfahrung hierbei im Übrigen: je niedriger die behördliche Verwaltungsebene, desto unkooperativer leider die Mitarbeiter.

MfG

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rainer*
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Re: Erfahrungswerte bei kompliziertem Steuersachverhalt bei EU-Import gebrauchter CPX??

Beitrag von rainer* »

Tja, m.E. ist er Gesetzestext ist eindeutig (bin kein Steuerberater oder Rechtsanwalt, nur Laie). Die CPx ist davon nicht betroffen. Er sollte inhaltlich wohl so geschrieben sein, das eine "125er" davon betroffen ist. Nun hat Deine "125er" weder den erforderlichen Hubraum noch die notwendigen kWs, um unter diesen Paragraph zu fallen.
Also kannst Du Dich auf das Gesetz berufen und keine Steuer abführen. Im diesem Fall kannst Du auf den exakten Gesetzestext verweisen. Oder Du führst die Steuern brav ab - in diesem Fall wird sich nach meiner Erfahrung kein Finanzamt bei Dir beschweren oder eventuell zuviel gezahlten Steuern nachgehen.

rainer*

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ser55
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Re: Erfahrungswerte bei kompliziertem Steuersachverhalt bei EU-Import gebrauchter CPX??

Beitrag von ser55 »

Hallo zusammen,

ich wollte nur kurz die Rückmeldung geben, dass der Steuersachverhalt nun final geklärt ist. Ich hatte die CPX nun in der Hoffnung richtig zu liegen mit meiner Einschätzung vor 6 Wochen in Österreich gekauft und und NICHT zur Versteuerung beim zuständigen bayrischen Finanzamt angemeldet.

Allerdings habe ich nach Zulassung (was übrigens auch schwierig war, weil die mir dort zuerst partout nur ein Versicherungskennzeichen und auch keinen Fahrzeugbrief zugestehen wollten, klärte sich dann aber) aufgrund der an das Finanzamt erfolgten Kontrollmeldung der Zulassungsstelle ca. 2 Wochen später eine schriftliche Mitteilung erhalten darüber, dass 19% Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten wären und demgemäß die Aufforderung zur Erklärung der Fahrzeugeinzelbesteuerung erhalten.

Daraufhin habe ich sehr ausführlich und berufend auf einen Steuerfachanwalt (den ich vorab kontaktiert hatte) als auch unter Berufung auf das dem Finanzamt übergeordnete Bayerische Landesamt schriftlich gegenüber dem Finanzamt den Sachverhalt erläutert, dass es sich steuerrechtlich nicht um ein Fahrzeug per Definition handelt. Daraufhin hat mich das Finanzamt telefonisch kontaktiert und, selbst sogar etwas amüsiert, erklärt, dass meine Ausführungen plausibel sind und die vermeintliche Steuerpflicht damit hinfällig wäre.

Sie verlangten lediglich noch eine Kopie des Kaufvertrags per Fax, was schnell erledigt war und auch nur pro forma vom Finanzamt benötigt wird. Und ich war natürlich endlich die Anspannung los, da auch der Fachanwalt trotz aller Eindeutigkeit einen möglichen langwierigen Rechtsstreit mit dem Finanzamt nicht ausschließen wollte.

Nüchtern betrachtet ist das Ganze natürlich völlig unsinnig, da ein gebrauchter Roller mit genau den gleichen Eigenschaften, aber mit Verbrenner, definitiv zu versteuern wäre (was einer Doppelbesteuerung gleich käme, was selbst das Finanzamt so sah). Und das liegt ja keineswegs daran, dass es ein Verbrenner ist, sondern ausschließlich daran, dass, im Gegensatz zum CPX, der Hubraum > 48 ccm ist. Beim Elektroroller ist dieser natürlich = 0. Als das betreffende Gesetz §1b UStG verabschiedet wurde, gab es eben noch keine Elektroroller, das ist der einzige Grund. Eine angepasste EU Direktive wird aber auf kurz oder lang garantiert kommen.

Eventuell kann man sich das sogar zunutze machen, indem man einen z.B. österreichischen gewerblichen Verkäufer dazu überredet auf die MwSt. zu verzichten beim Kauf. Das kann und darf der durchaus machen, wenn man die Überführung in ein anderes EU-Land glaubhaft macht. Sowieso unterläge ein Gewerblicher bei Gebrauchtfahrzeugen nur der Differenzbesteuerung.

In meinem Fall hätte der CPX dann nur noch 3875 EUR gekostet in Österreich und wäre dennoch in Deutschland aufgrund der fehlenden Fahrzeugeigenschaft auch nicht zu versteuern. Und das für eine zwar einmal kurz zugelassene, aber mit 75 km de facto nagelneue Super Soco CPX, welche derzeit in D einen durchschnittlichen Neupreis har von ca. 5900 - 6000 EUR. Nun, ich bin kein Steuerfachmann, aber imho ist das so und wäre m.E. nach auch vollkommen legal.

Jedenfalls lohnt sich i.d.R. der Kauf eines gebrauchten Elektrorollers in Österreich unterm Strich sowieso, da dort zumeist günstiger zu haben (auch aufgrund der dortigen staatlichen Förderung und der Möglichkeit, bei innergemeinschaftlichem Verkauf, sich die sog. NOVA zurück erstatten zu lassen.

Ich bin jedenfalls mit den 4650 EUR, welche ich letztlich für einen faktisch nagelneuen CPX Roller in Oberösterreich bezahlt habe mehr als zufrieden. Die Transportkosten mit einem Carsharing Transporter waren nur marginal.

Beste Grüße

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callmeuhu
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Re: Erfahrungswerte bei kompliziertem Steuersachverhalt bei EU-Import gebrauchter CPX??

Beitrag von callmeuhu »

ser55 hat geschrieben:
So 30. Okt 2022, 17:12
Eventuell kann man sich das sogar zunutze machen, indem man einen z.B. österreichischen gewerblichen Verkäufer dazu überredet auf die MwSt. zu verzichten beim Kauf. Das kann und darf der durchaus machen, wenn man die Überführung in ein anderes EU-Land glaubhaft macht. Sowieso unterläge ein Gewerblicher bei Gebrauchtfahrzeugen nur der Differenzbesteuerung.
"Haus"preise sind in den NL normal. Selbst bei Neukauf, zahle ich für jeden Roller weniger, da ich keine Kennzeichen für NL benötige. Ausgerechnet aber der CPX ist oft in den NL eine Version mit nur einem Akku :o
Emaxe gibt es in AT, IT, CH und FR auch als L3e, in DE nur als L1e
ser55 hat geschrieben:
So 30. Okt 2022, 17:12
da ein gebrauchter Roller mit genau den gleichen Eigenschaften, aber mit Verbrenner, definitiv zu versteuern wäre (was einer Doppelbesteuerung gleich käme, was selbst das Finanzamt so sah
wieso sollte man das FA überhaupt informieren ?
ser55 hat geschrieben:
So 30. Okt 2022, 17:12
Ich bin jedenfalls mit den 4650 EUR, welche ich letztlich für einen faktisch nagelneuen CPX Roller in Oberösterreich bezahlt habe mehr als zufrieden
nur die Akku bezahlt, das Krad gratis dazu :D
meine Rasselbande ;)

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unu Serie 1.2
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ser55
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Re: Erfahrungswerte bei kompliziertem Steuersachverhalt bei EU-Import gebrauchter CPX??

Beitrag von ser55 »

Servus,

nur kurz eine Rückmeldung zum FA.... dieses kommt eben zwangsläufig natürlich von alleine auf einen zu, da die Zulassungsbehörden bei Importfahrzeugen eben automatisch eine Meldung machen und machen müssen an das FA.

Beste Grüße
seri55

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