Nachweis über Garantieanspruch? (Herstellergarantie CPX)

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ser55
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Nachweis über Garantieanspruch? (Herstellergarantie CPX)

Beitrag von ser55 »

Servus zusammen,
ich habe kürzlich einen (gebrauchten) CPX L3e in Österreich gekauft von einem Gewerbetreibenden (kein Händler !!) Ich habe alle Unterlagen erhalten die es gibt dazu. Der Roller ist faktisch neu, lediglich nicht auf dem Papier. Nach Durchsicht aller Unterlagen zuhause, frage ich mich nun, woraus genau sich eigentlich der Anspruch ergibt auf die 3-jährige Herstellergarantie? Das Serviceheft der Hans Leeb GmbH als Generalimporteur gibt nur Informationen her zur Händlergewährleistung, welche für mich sowieso nicht relevant ist. Aber eine Garantiekarte o.ä. gibt es nicht.

Weiß jemand etwas dazu?

Grüße, seri55

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HerbyK
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Re: Nachweis über Garantieanspruch? (Herstellergarantie CPX)

Beitrag von HerbyK »

Welcome Richtung Chiemsee!
Bei uns gibt es nur 2 Jahre Garantie/Gewährleistung

Wie es in Österreich gehandhabt wird , bzw. was da gedruckt übergeben wird, weiß ich leider nicht.
Habe das Heft gerade nicht zur Hand, aber soviel ich weiß:
In der dt. BA gibt es eine Seite, die der Händler ausfüllen und an Leeb, glaube ich, senden mußte
Ich steh' wohl manchmal auf der Leitung, aber immer gerne auf Strom :lol:
Will ich Ventile hören, dann nur von meiner Pan European :mrgreen:

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ser55
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Re: Nachweis über Garantieanspruch? (Herstellergarantie CPX)

Beitrag von ser55 »

Hallo und vielen Dank für die Antwort, die ich leider erst jetzt bemerkt habe. Ich beziehe mich einzig und allein auf die Herstellergarantie, welche sich auf die Hans Leeb beziehen müsste vertretend als Generalimporteur der Super Soco. Von dort bekomme ich aber keine Antwort und sämtliche Einträge auf den Garantiekarten sind blanko. Die Meldung des Erstverkaufs wurde vom österreichischen Händler letztes Jahr an Hans Leeb nicht durchgeführt. Und ich frage mich nun, ob ich (als Besitzer in 2. Hand) dennoch einen Anspruch habe auf die Herstellergarantie oder was hier ggf. zu unternehmen ist. Eventuell Garantieschäden könnten sonst schnell extrem teuer werden!?

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callmeuhu
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Re: Nachweis über Garantieanspruch? (Herstellergarantie CPX)

Beitrag von callmeuhu »

Garantieanspruch ja, Gewährleistungsanspruch nein ;)

Garantien können aber von Klauseln abhängen :!:
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Re: Nachweis über Garantieanspruch? (Herstellergarantie CPX)

Beitrag von rainer* »

Von der Firma Leeb bekommt man keine Antworten. Das scheint Firmenpolitik zu sein, die ich auch nicht nachvollziehen kann. Ich kommunizieren mit denen über den Vertragshändler, der bekommt Antworten auf seine Fragen. Eventuell gehst Du mal zu einem Vertragshändler, die können auch in den Garantiestatus reinsehen.

rainer*

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ser55
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Re: Nachweis über Garantieanspruch? (Herstellergarantie CPX)

Beitrag von ser55 »

Dankeschön Rainer, das ist ein sehr guter und naheliegender Gedanke. Da es zum Glück einen offiziellen Händler/Werkstatt gibt in meiner doch eher dünn besiedelten Region, werde ich da nächste Woche mal einen Termin machen, insofern auch die Übergabeinspektion zwar laut Verkäufer gemacht, aber auch nirgends protokolliert wurde. Dann kann die Werkstatt gleich mal (mit erst 100 km 😁) eine Halbjahresinspektion machen, ordentlich fürs Scheckheft und damit man auch ja noch recht lange vom Emissionshandel profitieren kann 😊

Vielen Dank,
seri55

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Re: Nachweis über Garantieanspruch? (Herstellergarantie CPX)

Beitrag von callmeuhu »

was sagt das Scheckheft ?

100km Erstinspektion ist reichlich früh :?:
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ser55
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Re: Nachweis über Garantieanspruch? (Herstellergarantie CPX)

Beitrag von ser55 »

Deswegen der Smiley.... Da ja das Scheckheft zur Gänze blank ist, hätte ich eben gerne zumindest so etwas wie eine "nachgeholte Übergabeinspektion" damit im Scheckheft von Anfang an alles schlüssig ist.

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callmeuhu
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Re: Nachweis über Garantieanspruch? (Herstellergarantie CPX)

Beitrag von callmeuhu »

deine FIN ist gespeichert. Du kannst den Termin nicht nachholen. Wichtig ist, dass du spätestens dann(Scheckheft) in die Werkstatt gehst, um die Erstinspektion machen zu lassen, wegen Garantie Naja, du kannst die Erstinspektion auch vorziehen ;)
meine Rasselbande ;)

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Re: Nachweis über Garantieanspruch? (Herstellergarantie CPX)

Beitrag von rainer* »

Bei mir hatte Scooterhelden die Übergabeinspektion auch nicht eingetragen. Ich hatte ein nacktes Heft mitbekommen. Das hab ich dann per Post nach Berlin geschickt, und da wurde es noch nachträglich eingetragen. Die Seite aus dem Serviceheft, die an die Fa. LEEB gehen sollte, wurde aber trotzdem nicht nach Österreich gesendet, so dass das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß registriert war, was den Aufwand dann für meinen lokalen Händler entsprechend erhöht hat, der dann die Garantie erst abklären musste.

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