Tretroller - Geschwindigkeitsbegrenzung 12km/h

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nudel24
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Tretroller - Geschwindigkeitsbegrenzung 12km/h

Beitrag von nudel24 »

Hallo,

ich möchte mir aus medizinisch-technischen Gründen einen E-Tretroller zulegen. Diesen Tretroller möchte ich vor allem auf Gehwegen fahren dürfen. Also darf er nur bis 6km/h fahren, bzw. nach neuen Gesetzen dann bald 12km/h

Meine Fragen wären:

1. Gibt es bereits E-Tretroller, die vom Werk aus schon diese 12km/h Geschwindigkeitsbegrenzung haben?
2. Wie kann ich mir diese Geschwindigkeitsbegrenzung nachträglich einbauen lassen, so dass der Tretroller auch verkehrstechnisch zugelassen ist?

Evolution
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Re: Tretroller - Geschwindigkeitsbegrenzung 12km/h

Beitrag von Evolution »

Nach meiner Erkenntnis gibt es bisher keine E-Scooter (Tretroller fahren Kinder), die bauartbedingt auf 12 km/h begrenzt sind. Dieses Marktfeld dürfte auch unattraktiv für potentielle Käufer sein, die immer auf höhere Geschwindigkeiten als Auswahlkriterium abstellen. Richte Dich also innerlich darauf ein, dass mit Inkrafttreten der Verordnung erstmal nur 20 km/h E-Scooter auf den Markt kommen.

nudel24
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Re: Tretroller - Geschwindigkeitsbegrenzung 12km/h

Beitrag von nudel24 »

Evolution hat geschrieben:
Fr 12. Apr 2019, 20:00
Nach meiner Erkenntnis gibt es bisher keine E-Scooter (Tretroller fahren Kinder), die bauartbedingt auf 12 km/h begrenzt sind.
Ja, leider gibt es die noch nicht, deshalb meine Frage, wie man E-Scooter drosseln kann, so dass eine offizielle Fahrerlaubnis erteilt werden kann. Oder ist es womöglich ausreichend, wenn ich mit einem normalen E-Scooter einfach nur unter 12km/h bleibe?
Evolution hat geschrieben:
Fr 12. Apr 2019, 20:00
Dieses Marktfeld dürfte auch unattraktiv für potentielle Käufer sein,
Wobei ich mir vorstellen kann, dass die Scooter unter 12km/h sogar sehr beliebt sein würden, da man sie eben in den Fußgängerzonen fahren darf, und sie auch keine Versicherungskosten haben

Evolution
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Re: Tretroller - Geschwindigkeitsbegrenzung 12km/h

Beitrag von Evolution »

Nach meinem Wissenstand werden die 20er E-Scooter nicht elektronisch in ihrer Geschwindigkeit reduziert werden können, obwohl es bei den Rollern und Motorrädern bereits Beispiele gibt. Das Fahren von 20er E-Scootern auf dem Gehweg ist untersagt, aber da wird sich sowieso kaum einer dran halten. Ein neues Betätigungsfeld für Polizisten wird sich da auftun.

nudel24
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Re: Tretroller - Geschwindigkeitsbegrenzung 12km/h

Beitrag von nudel24 »

Und wie wäre das mit einer Sondergenehmigung, wo kann man sowas beantragen?

Evolution
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Re: Tretroller - Geschwindigkeitsbegrenzung 12km/h

Beitrag von Evolution »

Auf Grund welcher Rechtsgrundlage? Ich kenne nur Ausnahmegenehmigungen bei Helm - und Gurtpflicht.

Tilo
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Re: Tretroller - Geschwindigkeitsbegrenzung 12km/h

Beitrag von Tilo »

Die üblichen Roller haben doch schon meistens/(immer) ein 3- Stufensystem von 6, 15 und 20km/h, sie könnten dann doch elektronisch auch auf 12 eingestellt werden?

Ich habe echt gedacht, das man seine Fahrweise auf Gehwegen selber beschränken muss und nicht das es eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geben soll.
Immerhin kann ich schon mit meinem Minirad über 30km/h radeln, wenn ich ordentlich strampele.
Und wenn kein Fußweg vorhanden ist muss ich dann als Verkehrshindernis auf den schmalen Radweg oder als Organspender auf die Straße? Oh Gott... Das ist ja mit 20 km/h teilweise schon lebensgefährlich.

Auf Autobahnen wird um eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit gestritten, weil durch die unterschiedlichen Geschwindigkeiten so viele Unfälle passieren, in der Stadt oder auf Landstrassen passiert das Gegenteil :(

Evolution
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Re: Tretroller - Geschwindigkeitsbegrenzung 12km/h

Beitrag von Evolution »

Das ist eben der Auswuchs Deutscher Gründlichkeit, wo alles geregelt sein muss, was irgendwie geregelt werden kann.

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vsm
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Re: Tretroller - Geschwindigkeitsbegrenzung 12km/h

Beitrag von vsm »

Tilo hat geschrieben:
Mo 15. Apr 2019, 09:58
[...]
Auf Autobahnen wird um eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit gestritten, weil durch die unterschiedlichen Geschwindigkeiten so viele Unfälle passieren, in der Stadt oder auf Landstrassen passiert das Gegenteil :(
Verstehe den Vergleich nicht: Selbst wenn auf der Autobahn eine generelles Tempolimit von 120 km/h eingeführt würde, wären die Differenzgeschwindigkeiten doch immer noch höher als in der Stadt.

Auf der Landstraße muss Du auch jetzt schon zu Fuß gehen, wenn kein Gehweg vorhanden ist. Da steigen doch keine Differenzgeschwindigkeiten (sondern würden durch Fußgänger, die dann Roller fahren, sogar sinken). :?:

Evolution
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Re: Tretroller - Geschwindigkeitsbegrenzung 12km/h

Beitrag von Evolution »

Ich stelle hier einmal einen Link ein, wie es rechtlich in der Fußgängerzone aussieht:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/fussg ... 18978.html

Die generelle Zulassung von elektrischen Kleinstfahrzeugen mit verminderter Geschwindigkeit im Fußgängerbereich ist eine Durchbrechung des bisherigen Systems. Dieses Privileg ist vergleichbar mit dem der Schwerbehinderten im elektrischen Rollstuhl, die aber auch nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen (6-7 km/h). Damit wird insbesondere Schwerbehinderten ein alternatives Fortbewegungsmittel eröffnet.

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