Elektro Scooter mit Strassenzulassung

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turbofoen
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Re: Elektro Scooter mit Strassenzulassung

Beitrag von turbofoen »

Interessehalber....
16kg ist jetzt aber auch kein Gewicht, was man mal eben mit sich rumschleppt um damit die letzte Meile zwischen Bahnhof und Arbeitsstelle zu fahren, oder?
Sind diese Rollatoren alle so schwer?
Ich meine, so ein Brompton Faltrad ist nicht größer, leichter, braucht keine Zulassung und taugt auch für längere Strecken...und für 2keur bekommt man sogar schon ein Highend Klappi.

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vsm
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Re: Elektro Scooter mit Strassenzulassung

Beitrag von vsm »

Tobi hat geschrieben:
Mi 3. Apr 2019, 21:59
Die Zulassung ist wahrscheinlich Ende Mai möglich und "Ja" ich habe schon seit längerem einen SCO-65210 mit Alurahmen und den würde ich gern zulassen, wenn es soweit ist. [...]
Die "Zulassung" ist eine "Typengenehmigung". Das heißt, der Hersteller lässt sich eine ABE für ein Muster geben und zertifiziert ab dann, dass jede verkaufte Einheit diesem Typen entspricht. So funktioniert das auch bei jedem anderen Fahrzeug. Eine nachträgliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr ist also nicht möglich. Als Verbraucher bliebe Dir allenfalls eine Einzelabnahme bei TÜV, Dekra, ...
Ferninho hat geschrieben:
Mi 27. Feb 2019, 21:27
Gibt es Elektro Scooter, die bereits die Strassenzulassung besitzen, welche bald in Kraft tritt?
Die einzig plausible Antwort darauf muss "Nein" lauten. Es ist schlichtweg unmöglich, eine Genehmigung - egal welcher Art - auf Basis eines Entwurfs einer Verordnung zu bekommen, bevor sie in Kraft tritt. Die genannten, legalen Kickscooter haben eine Sondergenehmigung des KBA erhalten, die nichts mit der eKFV zu tun hat. Im Thread über den Metz Moover habe ich die PM von Metz verlinkt, worin diesbezüglich einige wertvolle Informationen zu finden sind.
Tobi hat geschrieben:
Mi 3. Apr 2019, 21:59
[...]Die finale Verordnung kannst du hier auf [...] downloaden[...]
Kommt vielleicht etwas überraschend, aber auch das BMVI hat eine Webseite, auf der man den Entwurf herunterladen kann. Im Zweifel ist es ja immer besser, Informationen aus erster Hand zu bekommen. Für alle, die davon nichts halten, hänge ich den Entwurf hier nochmals an... :lol:

Auf Seite 6 unter § 2 (insb. Abs. 3) findet sich übrigens die Erklärung, warum bereits vorhandene Fahrzeuge nach Inkrafttreten der Verordnung nicht automatisch legal gefahren werden können.
Dateianhänge
II-15-referentenentwurf-ekfv-enorm.pdf
(1.08 MiB) 43-mal heruntergeladen

Evolution
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Re: Elektro Scooter mit Strassenzulassung

Beitrag von Evolution »


Scootianer
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Re: Elektro Scooter mit Strassenzulassung

Beitrag von Scootianer »

Ich sehe von dem Kumpan nur eine 25 km/h Version auf der Internetseite...

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Die weiße Hand Sarumans
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Re: Elektro Scooter mit Strassenzulassung

Beitrag von Die weiße Hand Sarumans »

Der Pure fährt 25 km/h, aber nur im Pedelec-Modus. Er hat auch nur diesen einen Mode.

Der Street mit Straßenzulassung hat neben dem 25 km/h Pedelec-Modus noch den normalen Strom-Modus (Drehgriff), aber nur bis 20 km/h.
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Andy_T
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Re: Elektro Scooter mit Strassenzulassung

Beitrag von Andy_T »

vsm hat geschrieben:
Di 23. Apr 2019, 03:28
So funktioniert das auch bei jedem anderen Fahrzeug. Eine nachträgliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr ist also nicht möglich. Als Verbraucher bliebe Dir allenfalls eine Einzelabnahme bei TÜV, Dekra, ...

Das war mir auch schon ins Auge gestochen - ist sowas denn realistisch?

Machen TÜV oder DEKRA denn auch zu erschwinglichen Preisen eine Einzelabnehme, aus der hervorgeht, daß der Scooter nicht schneller als 20 km/h ist, über 2 Bremsen verfügt etc ... ? Das wäre ja durchaus eine Lösung.

emjay
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Re: Elektro Scooter mit Strassenzulassung

Beitrag von emjay »

Da stünden die Kosten für eine TÜV Abnahme in keinem Verhältnis mehr zu den Anschaffungskosten für einen neuen Roller.

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