Evolution hat geschrieben: ↑Mo 15. Apr 2019, 15:31Ich stelle hier einmal einen Link ein, wie es rechtlich in der Fußgängerzone aussieht:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/fussg ... 18978.html
Zitat Quelle:https://www.anwalt.de/rechtstipps/fussg ... 18978.htmlGefahren werden dürfen Segways auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwegen. Nur wenn diese nicht vorhanden sind, dürfen Fahrbahnen benutzt werden (§ 7 Abs. 2 und 3 MobHV). Möchte man mit dem Segway in die Fußgängerzone fahren, muss man gemäß § 7 Abs. 5 MobHV seine Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Auf Fußgänger muss Rücksicht genommen werden, sie dürfen weder behindert noch gefährdet werden.
Das würde demnach bedeuten, dass man mit einem Tretroller, der unter Anderem eine Geschwindigkeits-Werkseinstellung von 6 Km/h hat, auf dem Gehweg fahren darf, eben auch, wenn der E-Roller mehrere Geschwindigkeitsstufen hat.