Presseberichte zu E-Tretrollern (Sammelthema)

E-Kickscooter, E-Skateboards und Ähnliches
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Evolution
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Re: Presseberichte zu E-Tretrollern (Sammelthema)

Beitrag von Evolution »

Nein, die Drucksache kommt erst mit der Veröffentlichung am 15.6.2019.

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vsm
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Re: Presseberichte zu E-Tretrollern (Sammelthema)

Beitrag von vsm »

Die veröffentlichen die Beschlussfassung erst am Tag des Inkrafttretens?

Evolution
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Re: Presseberichte zu E-Tretrollern (Sammelthema)

Beitrag von Evolution »

Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen (Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz -VkBkmG)

§ 1 Amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes
(1) Neben dem Bundesgesetzblatt dienen der Bundesanzeiger und das Verkehrsblatt der Verkündung von
Rechtsverordnungen des Bundes sowie der Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen; der Tarif- und
Verkehrs-Anzeiger (TVA) der Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs im Bundesgebiet dient der Verkündung von
Eisenbahntarifen.
(2) Die Herausgabe eigener Bekanntmachungsorgane durch die Behörden des Bundes für Bekanntmachungen
innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs bleibt unberührt.

https://www.gesetze-im-internet.de/rvverkg/VkBkmG.pdf

Ausfertigung, Verkündung und Inkrafttreten von Bundesgesetzen nach Art. 82 GG

1. Nach ihrer Verabschiedung durch den Bundestag (und bei Zustimmungsgesetzen
durch den Bundesrat) werden Bundesgesetze durch den Bundeskanzler und die
betroffenen Ressortminister gegengezeichnet.
2. Dann erfolgt die Ausfertigung in Form der Unterzeichnung der Urschrift durch den
Bundespräsidenten. Nach diesem Datum werden Gesetze in aller Regel benannt.
3. Nach Vervielfältigung durch die Bundesdruckerei wird das Gesetz daraufhin
durch das Bundesjustizministerium im BGBl. verkündet und durch die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft m.b.H. vertrieben.
4. Verkündungstermin ist der Tag der Ausgabe, d. h. der Tag nach Einlieferung der
BGBl.- Exemplare bei der Post. Dieses Datum ist auf der Kopfzeile einer jeden
BGBl.- Nummer angegeben.
5. Das Inkrafttreten von Bundesgesetzen ist meist in deren Schlussvorschriften genau bestimmt.
6. Anderenfalls tritt das Gesetz 14 Tage nach Ausgabe im BGBl. in Kraft.

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vsm
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Re: Presseberichte zu E-Tretrollern (Sammelthema)

Beitrag von vsm »

Ja, das ist mir bekannt. Also gehen wir mal doch davon aus, dass der Beschluss schon von dem 15. Juni im BGBl erscheint...

Evolution
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Warum Uber selbstfahrende E-Roller und Pedelecs entwickelt

Beitrag von Evolution »


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Ganter Ingo™
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E-Scooter: Warum Deutschland Unfällen nicht vorbeugt

Beitrag von Ganter Ingo™ »

E-Scooter: Warum Deutschland Unfällen nicht vorbeugt

https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstl ... 90134.html
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
Revoluzzer Plus 2.0 PLUS - Baujahr 2017 - 45 km/h - Akku Lithium 30 Ah
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Re: Presseberichte zu E-Tretrollern (Sammelthema)

Beitrag von Evolution »

Warum die Bezeichnung E-Tretroller ein Schmarren ist:

https://www.sueddeutsche.de/kolumne/e-r ... -1.4469376

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MEroller
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Re: Presseberichte zu E-Tretrollern (Sammelthema)

Beitrag von MEroller »

Evolution hat geschrieben:
Fr 31. Mai 2019, 20:59
Warum die Bezeichnung E-Tretroller ein Schmarren ist:
https://www.sueddeutsche.de/kolumne/e-r ... -1.4469376
Im Gegenteil - der Bericht selbst ist ein Schmarren. Was zum Geier soll man sonst das Abstoßen mit einem Fuß nennen? Laufen ist ist es nicht, hüpfen auch nicht. Nein, Treten nennt man auch diese Art der Fuß- und Beinbewegung :roll:
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Ninz
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Re: Presseberichte zu E-Tretrollern (Sammelthema)

Beitrag von Ninz »

Ich bin mir auch nicht so sicher, welcher Begriff sich durchsetzen wird... E-Tretroller oder E-Scooter. Was meint ihr?

emjay
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Re: Presseberichte zu E-Tretrollern (Sammelthema)

Beitrag von emjay »

Als ob sich in Deutschland ein deutsches Wort durchsetzen würde. E-Scooter hat sich längst durchgesetzt. Damit hat sich jede Diskussion darüber im Prinzip erledigt.

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