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Fahrgestellnummer

Verfasst: Fr 24. Mai 2019, 17:58
von Evolution
Bin gerade im Internet über diese Frage gestolpert. Brauche ich für die Versicherungsplakette eine Fahrgestellnummer? Haben die E-Scooter eine solche?

Re: Fahrgestellnummer

Verfasst: Fr 24. Mai 2019, 18:11
von Evolution
Anforderungen an das Inbetriebsetzen
(1) Ein Elektrokleinstfahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn
1. es einem Typ entspricht, für den eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt worden ist,
oder für das Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt worden ist,
2. es eine gültige Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge nach § 29a der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung führt,
3. es entsprechend § 59 Absatz 1 Satz 1, Absatz 1a erster Halbsatz, Absatz 1b oder 2
der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit einer FahrzeugIdentifizierungsnummer sowie einem Fabrikschild mit folgenden Maßgaben gekennzeichnet ist:
a) als Fahrzeugtyp muss auf dem Fabrikschild „Elektrokleinstfahrzeug" angegeben
sein,
b) anstelle der in § 59 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6 der StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung genannten Angaben muss auf dem Fabrikschild die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und die Genehmigungsnummer der Allgemeinen
Betriebserlaubnis oder der Einzelbetriebserlaubnis für das Fahrzeug angegeben
sein