Kabinenroller und StVO ? Wo darf ich Parken ?

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DerSteff
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Kabinenroller und StVO ? Wo darf ich Parken ?

Beitrag von DerSteff »

Leider hat die Suche nichts ergeben.....

Mich würde interessieren .....Wo darf ich mit dem E-Kabinenroller parken ?

Was sagt die StVO hierzu bzw. als WAS wird der E-Kabinenroller eingestuft ?

Leider sind alle Infos die ich hierzu gefunden haben sehr schwammig.

Scooterpendler
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Re: Kabinenroller und StVO ? Wo darf ich Parken ?

Beitrag von Scooterpendler »

Du musst ganz normal wie ein PKW parken und darfst keine Sonderregelung nutzen...

DerSteff
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Re: Kabinenroller und StVO ? Wo darf ich Parken ?

Beitrag von DerSteff »

Kann so nicht stimmen.

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Pedator92
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Re: Kabinenroller und StVO ? Wo darf ich Parken ?

Beitrag von Pedator92 »

DerSteff hat geschrieben:
Do 5. Mai 2022, 12:18
Kann so nicht stimmen.
Warum? Mit einem Roller oder Motorrad parkt man auch auf einem normalen Parkplatz, da man eh durch die bedingte Größe kaum woanders parken kann.
Kreidler Amaze 50 irgendwann... :roll:
E-Max 90s | 15008km | ~65ah Lifepo4 :)
https://www.youtube.com/c/pedator92 Mein Youtube Blödsinn :lol:

Scooterpendler
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Re: Kabinenroller und StVO ? Wo darf ich Parken ?

Beitrag von Scooterpendler »

Ich weiß, dass in Berlin Roller und Motorräder auf dem Gehweg "geduldet" werden. Das soll aber geändert werden. Es gab aber Ärger, als die Leute anfingen, Enuus auf den Bürgersteigen abzustellen - das waren Kabinenroller...
Kabinenroller kommen beim Parken eher Autos gleich, würde ich meinen.

AndyAndy
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Re: Kabinenroller und StVO ? Wo darf ich Parken ?

Beitrag von AndyAndy »

Scooterpendler hat geschrieben:
Do 5. Mai 2022, 14:42
Ich weiß, dass in Berlin Roller und Motorräder auf dem Gehweg "geduldet" werden. Das soll aber geändert werden. Es gab aber Ärger, als die Leute anfingen, Enuus auf den Bürgersteigen abzustellen - das waren Kabinenroller...
Kabinenroller kommen beim Parken eher Autos gleich, würde ich meinen.
Und schon wieder ist man bei der Definition, was ein Kabinenroller ist ... ;)

3-rädrige Kabinenroller sind rechtlich Mofa.

4-rädrige "Kabinenroller" (wie ENUUs) sind keine Kabinenroller, sondern Leicht-Kfz und damit rechtlich Pkw.

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mombi
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Re: Kabinenroller und StVO ? Wo darf ich Parken ?

Beitrag von mombi »

Oft wird es geduldet das Zweiräder auf dem Gehweg parken, es ist aber nicht zulässig.

Wenn es geduldet wird ist es wichtig das die Restbreite des Gehwegs 2,5 m nicht unterschreitet. Ansonsten kann es sein das es als Behinderung angesehen wird.

Habe auch mal geschaut ob ich was über Kabinenroller finde. Scheinen aber, wie schon vom vorposter geschrieben, rechtlich als ganz normales KFZ zu gelten. Müsste aber auch ein extrem breiter gehweg sein um die 2,5 m Forderung einzuhalten wenn er auf dem Gehweg parkt.
Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen!

tgsrt
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Re: Kabinenroller und StVO ? Wo darf ich Parken ?

Beitrag von tgsrt »

Warum muß um etwas was eindeutig im Gesetz steht diskutiert werden?

StVo §2
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
StVo § 12
4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen.
(5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend, wenn an einer frei werdenden Parklücke gewartet wird.
(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

Das Parken auf Gehwegen wird mit Verkehrszeichen 315 geregelt, in allen seinen Varianten.

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