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Kinder mitnehmen
Verfasst: Do 26. Dez 2024, 02:13
von queeeny90
Huhu
Ich wollte mal fragen wie es aussieht wenn ich zB. meinen Neffen (3 Jahre) mitnehmen möchte
Rechtlich? Versicherung? Kindersitz? Nur Bauchgurt!
Danke im voraus
LG

Re: Kinder mitnehmen
Verfasst: Do 26. Dez 2024, 21:08
von Pedator92
Rechtlich finde ich leider gar nichts, da aber die Kabinenroller eben mit dem Führerschein AM gefahren werden können, würde ich hier selber die Regel "es gibt einen geeigneten Sitzplatz, das Kind kann sich festhalten und ggf die Fussrasten berühren, dann darf es mitfahren" übernehmen. So in etwa heißt es im einfachen Wortlaut.
Ich würde den vorhandenen Bauchgurt durch ein geeigneten Kindersitz ziehen der einen eigenen 5 Punktgurt hat. Ist zwar nicht genauso sicher wie ein 3 Punktgurt durch den Kindersitz zu ziehen aber besser als wenn das Kind wirklich nur ein Bauchgurt um hat.
(Ich übernehme keine Haftung)
Re: Kinder mitnehmen
Verfasst: Fr 27. Dez 2024, 13:07
von tgsrt
queeeny90 hat geschrieben: ↑Do 26. Dez 2024, 02:13
Huhu
Ich wollte mal fragen wie es aussieht wenn ich zB. meinen Neffen (3 Jahre) mitnehmen möchte
Rechtlich? Versicherung? Kindersitz? Nur Bauchgurt!
Danke im voraus
LG
Hi, es gilt ganz normal die STVO § 21 Personenbeförderung.
Re: Kinder mitnehmen
Verfasst: Fr 3. Jan 2025, 00:52
von queeeny90
Das heißt rechtlich und versicherungstechnisch darf er mit Kindersitz mitfahren?
Verstehe ich das so richtig?
LG