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Metz Moover fahren mit neuer Regelung

Verfasst: So 19. Mai 2019, 12:07
von Thommy12
Hallo miteinander,

ich hätte mal eine Frage bezüglich des Metz Moover, welcher schon zugelassen ist, allerdings nur mit Mofaprüfbescheinigung und ab 15 Jahren.
Da jetzt aber in kürze das Kleinkraftradgesetz in Kraft tritt, in welchem festgelegt ist, das Scooter mit Klebekennzeichen ab 14 Jahren ohne Führerschein bewegbar sind auf öffentlichen Straßen fahren dürfen, stellt sich mir jetzt die Frage ob dieser besagte "Metz Moover" dann auch ohne Mofaprüfbescheinigung fahrbar ist. (Da dieser ja jetzt schon zugelassen ist)


Herzliche Grüße

Re: Metz Moover fahren mit neuer Regelung

Verfasst: So 19. Mai 2019, 12:18
von Evolution
Die Sonderzulassung für den Metz moover erfolgte in Anlehnung an die Vorschriften für Leichtmofas. Diese Zulassung ist gültig, bis die neue, derzeit noch ausstehende eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge‐Verordnung) in Kraft getreten ist. Moover‐Käufer müssen sich jedoch keine Gedanken machen: Alle bis zu diesem Zeitpunkt verkauften Fahrzeuge werden automatisch der in der eKFV beschriebenen Fahrzeugklasse zugeordnet und können in Zukunft bedenkenlos weitergefahren werden. Sollte in der kommenden Verordnung bspw. die aktuell noch geforderte Mofa-Prüfbescheinigung wegfallen (wie aktuell geplant), dann wird diese ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr für das Führen des Metz moovers benötigt.

Re: Metz Moover fahren mit neuer Regelung

Verfasst: So 19. Mai 2019, 12:31
von Thommy12
Vielen Dank für die schnelle Antwort...
Das heißt dann, dass mein Sohn, 16 Jahre ohne Prüfbescheinigung dann fahren darf!

LG Thomas

Re: Metz Moover fahren mit neuer Regelung

Verfasst: So 19. Mai 2019, 12:34
von Evolution
Ich denke die Prüfung ist in der neuen Verordnung vom Tisch. Ich würde aber bis zur rechtsgültigen Verabschiedung warten.