Metz Moover fahren mit neuer Regelung
Verfasst: So 19. Mai 2019, 12:07
Hallo miteinander,
ich hätte mal eine Frage bezüglich des Metz Moover, welcher schon zugelassen ist, allerdings nur mit Mofaprüfbescheinigung und ab 15 Jahren.
Da jetzt aber in kürze das Kleinkraftradgesetz in Kraft tritt, in welchem festgelegt ist, das Scooter mit Klebekennzeichen ab 14 Jahren ohne Führerschein bewegbar sind auf öffentlichen Straßen fahren dürfen, stellt sich mir jetzt die Frage ob dieser besagte "Metz Moover" dann auch ohne Mofaprüfbescheinigung fahrbar ist. (Da dieser ja jetzt schon zugelassen ist)
Herzliche Grüße
ich hätte mal eine Frage bezüglich des Metz Moover, welcher schon zugelassen ist, allerdings nur mit Mofaprüfbescheinigung und ab 15 Jahren.
Da jetzt aber in kürze das Kleinkraftradgesetz in Kraft tritt, in welchem festgelegt ist, das Scooter mit Klebekennzeichen ab 14 Jahren ohne Führerschein bewegbar sind auf öffentlichen Straßen fahren dürfen, stellt sich mir jetzt die Frage ob dieser besagte "Metz Moover" dann auch ohne Mofaprüfbescheinigung fahrbar ist. (Da dieser ja jetzt schon zugelassen ist)
Herzliche Grüße