Genehmigungspflicht für Sharing

Bird, Lime u.a.
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Evolution
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Genehmigungspflicht für Sharing

Beitrag von Evolution »

E-Scooter-Startups schließen ein beispielloses Bündnis, weil sie das Aus fürchten.

https://www.businessinsider.de/wirtscha ... fuerchten/

STW
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Re: Genehmigungspflicht für Sharing

Beitrag von STW »

Der Satz am Anfang des Artikels trifft es mal gut: "Limes Deutschlandchef sieht hingegen die Kommunen in der Pflicht, mehr Abstellplätze für E-Scooter zu schaffen. Dafür sollen Autoparkplätze weichen, sagte er zu Business Insider."
Also mal übersetzt: der Steuerzahler soll dafür sorgen mit seinem Geld, dass wir Parkplätze für unsere Scooter haben und damit Geld verdienen können. Ja nee, is klar.
Eine Genehmigungspflicht ist überfällig. Jeder Kneipenwirt, der einen Tisch auf den Gehweg stellen möchte, muss die Behörden pampern. Die Sharingfirmen laden ihren Schrott in Unmengen ab, jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit muss ich auf 300m mindestens drei bis vier Schlenker machen, die Dinger stehen oder liegen irgendwo auf dem Gehweg, der Anblick verschandelt die Gegend.
RGNT V2 ab 01/23 > 8000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19

achim
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Re: Genehmigungspflicht für Sharing

Beitrag von achim »

Naja, dann komm mal zu uns nach Erlangen. Da gibts keinen einzigen Scooter, dafür aber Millionen Fahrräder die überall abgestellt werden, selbst vor Ladeneingängen. Auf öffentlichen Plätzen muss man mitunter 20 -30 Meter Umweg laufen weil kein Durchkommen ist.
Da wären mir Scooter noch lieber, die brauchen viel weniger Platz und sehen auch nicht so hässlich aus.

Aber davon abgesehen finde ich es auch nicht in Ordnung dass ein Unterschied gemacht wird zwischen gewerblichen und privaten Scootern/Fahrrädern.
Es käme ja auch niemand auf die Idee für Leihwagen andere Parkregeln aufzustellen als für private PKW.
Generell halte ich den Freifahrschein für Fahrräder für nicht in Ordnung. Es sind Verkehrsteilnehmer wie alle anderen auch, benutzen Straßen und extra gebaute Radwege. Da empfände ich eine Registrierung mit Aufklebeschild und eine schmale Steuer für die Nutzung öffentlicher Straßen nur als gerecht.
Und das aberwitzige Verkehrsverhalten würde damit auch eingedämmt. Warum sollen Auto - und Motorradfahrer alleine zahlen?

Gruß,
Achim

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Re: Genehmigungspflicht für Sharing

Beitrag von MEroller »

achim hat geschrieben:
Fr 14. Feb 2020, 01:07
Es käme ja auch niemand auf die Idee für Leihwagen andere Parkregeln aufzustellen als für private PKW.
Und WIE die ganzen Car-Sharer auf genau diese Idee kommen! Stadtmobil hat in Esslingen/Neckar schon drei speziell beschilderte Parkplätze erhalten, die bis vor kurzem noch der Allgemeinheit zur Verfügung standen. Die ganzen Car to Go E-Smarts hier in der Region Stuttgart stehen sich an öffentlichen Ladesäulen die Reifen platt und blockieren somit das laden für die Allgemeinheit, ohne dass sie kostenpflichtig abgeschleppt werden nach Ladeende :evil:
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chrispiac
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Re: Genehmigungspflicht für Sharing

Beitrag von chrispiac »

achim hat geschrieben:
Fr 14. Feb 2020, 01:07
Naja, dann komm mal zu uns nach Erlangen. Da gibts keinen einzigen Scooter, dafür aber Millionen Fahrräder die überall abgestellt werden, selbst vor Ladeneingängen. Auf öffentlichen Plätzen muss man mitunter 20 -30 Meter Umweg laufen weil kein Durchkommen ist.
Da wären mir Scooter noch lieber, die brauchen viel weniger Platz und sehen auch nicht so hässlich aus.
Ja, es fällt Jeden die anderen Fahrzeuge auf, die einen stören. Autos sind (natürlich neben LKWs, Busse) die größten „Platzveschwender“. Zwei Genehmigungen für Elektrostehrollerverleiher wurden in Aachen erteilt, so ist sichergestellt das unter gleichen Bedingungen gehandelt wird. Es beinhaltet, das es Sperrzonen für Leihstehroller gibt, das falsches Parken geahndet wird, das Personal eingestellt wird und nicht auf Scheinselbstständige abgewälzt wird, das möglichst Elektrofahrzeuge das einsammeln/ausliefern der Roller (oder nur der Wechselakkus) übernehmen usw. Dafür erhalten sie zugesicherte Aufstellflächen für ihre Fahrzeuge an verkehrsreichen Punkten, wie Bahnhöfe, wichtige Umsteigehaltestellen für Busse usw. Außerhalb der geregelten Innenstadtflächen gilt „free float“ im restlichen Versorgungsgebiet. Es bestand zwar keine Pflicht für die Anbieter, so stehen sie aber in Kontakt mit der Stadt, was eine Verknüpfung der Vermietung der Stehroller mit ÖPNV, Car-Sharing, Bike-Sharing und Taxibestellung in einer App ermöglicht, ebenso das Bezahlen der Dienste. Die ist gerade frisch erschienen, eine Idee die in Skandinavischen und Baltischen Ländern schon in vielen Städten die Wahl des Verkehrsmittels einfacher macht.
achim hat geschrieben:
Fr 14. Feb 2020, 01:07
Aber davon abgesehen finde ich es auch nicht in Ordnung dass ein Unterschied gemacht wird zwischen gewerblichen und privaten Scootern/Fahrrädern.
Es käme ja auch niemand auf die Idee für Leihwagen andere Parkregeln aufzustellen als für private PKW.
Hier muß ich @MEroller zustimmen, auch in Aachen gibt es gesonderte Parkplätzer für Car-Sharer, meißt auf Parkflächen wo individuelle, private PKWs Gebühr zahlen müssen.

achim hat geschrieben:
Fr 14. Feb 2020, 01:07
Generell halte ich den Freifahrschein für Fahrräder für nicht in Ordnung. Es sind Verkehrsteilnehmer wie alle anderen auch, benutzen Straßen und extra gebaute Radwege. Da empfände ich eine Registrierung mit Aufklebeschild und eine schmale Steuer für die Nutzung öffentlicher Straßen nur als gerecht.
Und das aberwitzige Verkehrsverhalten würde damit auch eingedämmt. Warum sollen Auto - und Motorradfahrer alleine zahlen?
Weil Fahradfahrer mit Muskelkraft fahren und (normalerweise) keinen Moter nutzen! Über eine gesonderte Verscherungspflicht für Pedelecs kann man gerne nachdenken, S-Pedelecs (45km/h) gelten ja eigentlich als Kleinkraftrad, auch wenn sich hier einige illegalerweise auf Fahrradwegen bewegen, weil sie optisch wie ein Fahrrad erscheinen. Dann wären sie im (Un-)Fall am Versicherungskennzeichen identifizierbar. Dem wüde ich mich nicht verweigern, auch falls das die Atraktivität der Pedelecs beeinflußen würde. Wäre in meinen Augen gegenüber der Stehroller eine Gleichberechtigung. Dann könnte man für die auch gleich ein Mindestalter von 14 Jahren festlegen.
Elektrostehroller:
DocGreen ESA5000/1919 (2019) | DocGreen EWA6000 (2020) | Elektropowerfun EPF-1 (2020)
Skotero Stepley, Bamox, Extreme XR (2021) - testet by https://electric-commuter.de/
Elektrostehroller Wizzard 2.5+ EKFV (2021)
Elektrostehroller NIU KQi3 Max (2022) - testet by https://electric-commuter.de/

Wir treffen uns… wieder (wenn die Erkältungszeit vorbei ist)!

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