Neu hier mit meiner FXE

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MEroller
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Re: Neu hier mit meiner FXE

Beitrag von MEroller »

Da ich schon mehrmals meinen Schein neu ausstellen lassen musste hatte ich das wohl auch korrigieren lassen...
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gischpelino
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Re: Neu hier mit meiner FXE

Beitrag von gischpelino »

MEroller hat geschrieben:
Di 17. Mai 2022, 15:01
Da ich schon mehrmals meinen Schein neu ausstellen lassen musste hatte ich das wohl auch korrigieren lassen...
Wie hast du die Zulassungsbehörde zur Korrektur gebracht. Mir gegenüber haben die behauptet, das Feld Q sei ein berechnetes Feld, welches sie nicht ändern können. Die COC sei vom Hersteller wohl nicht korrekt ausgefüllt und ich solle von ihm zuerst eine korrekt ausgefüllte COC anfordern. Denn dort seien 108kg angegeben und das ergäbe dann 0,11. Es müsste 110 kg in der COC stehen, damit es 0,10 ergäbe.

Mal ganz davon abgesehen, dass das System bei 11/108 kräftig aufrundet um auf 0,11 zu kommen, was soll ich jetzt tun. Steht eine Zulassungsbehörde über der COC und kann einfach nach belieben die Werte anders in die Zulassung Teil 1 eintragen?

sziburies
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Re: Neu hier mit meiner FXE

Beitrag von sziburies »

Das würde mich auch interessieren. Mit drei Nachkommastellen hat die Zulassungsstelle recht, mit einer Zero. Ist die Zulassungsstelle verpflichtet, den Wert aus dem COC zu übernehmen, oder "darf" sie nachrechnen?

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callmeuhu
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Re: Neu hier mit meiner FXE

Beitrag von callmeuhu »

sziburies hat geschrieben:
Do 19. Mai 2022, 20:26
Ist die Zulassungsstelle verpflichtet, den Wert aus dem COC zu übernehmen, oder "darf" sie nachrechnen?
Ja, sie ist dazu verpflichtet und im Zweifelsfalle ist das Fahrzeug einem Sachverständigen vom TÜV vorzuführen. Die Zulassungsstelle und deren MA haben gar keinen technischen Sachverstand oder die dafür notwendigen Kompetenzen
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gischpelino
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Re: Neu hier mit meiner FXE

Beitrag von gischpelino »

sziburies hat geschrieben:
Do 19. Mai 2022, 20:26
Das würde mich auch interessieren. Mit drei Nachkommastellen hat die Zulassungsstelle recht, mit einer Zero. Ist die Zulassungsstelle verpflichtet, den Wert aus dem COC zu übernehmen, oder "darf" sie nachrechnen?
Ob sie das Recht hat einfach das COC anzuzweifeln, frage ich mich auch. Aber ich habe etwas gefunden. Beim Kraftfahrtbundesamt gibt es einen Leitfaden, wie die Werte aus dem COC in die Zulassungen Teil I + II zu übertragen sind. Aus dem Dokument geht hervor, dass in meinem Fall der Zero S mit 11kW/108kg = 0,101851851kW/kg die Zulassungsstelle gegen die dort beschriebene Regel des kaufmännischen Rundens verstößt. Auf Seite 20 steht zum Feld Q ganz klar, dass stets auf 2 Stellen kaufmännisch ab- bzw. aufgerundet wird. Ergibt bei mir 0,10. Also ist das COC richtig, das Amt liegt falsch, wenn es einfach stumpf auf 0,11 aufrundet. Hofentlich dauert die Einsicht nicht wieder Monate.

Quelle: https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRe ... onFile&v=2

sziburies
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Re: Neu hier mit meiner FXE

Beitrag von sziburies »

Auf Seite 20 steht zum Feld Q ganz klar, dass stets auf 2 Stellen kaufmännisch ab- bzw. aufgerundet wird. Ergibt bei mir 0,10. Also ist das COC richtig, das Amt liegt falsch, wenn es einfach stumpf auf 0,11 aufrundet.
In deinem Fall sollte es ja dann eindeutig geregelt sein und mit dem Leitfaden hat selbst der hartnäckigste Beamte schlechte Karten.

Bei mir komme ich auf 0,108 - also 0,11 :|

In dem Leitfaden steht aber auch, "Kann der Wert nicht aus dem CoC entnommen werden ...... ist wie folgt zu errechnen ......"

Ergo: ist der Wert angegeben, ist dieser zu verwenden. Das durchzusetzen ist natürlich wieder eine andere Frage.

Vielen Dank für die Quelle, Top !!! :D

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Re: Neu hier mit meiner FXE

Beitrag von der niederrheiner »

Das CoC anzweifeln? Kann sie offensichtlich. Bei mir wurde angezweifelt, Standardmässig, das die FIN des Motorrades mit der Nummer im CoC übereinstimmt. Ergo, Vorführen oder Bescheinigung vom TÜV. Das dann zu überprüfen, dauerte auf'm Amt dann nochmal 'ne 3/4h. . .


Stephan

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callmeuhu
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Re: Neu hier mit meiner FXE

Beitrag von callmeuhu »

die machen das, dürfen das aber nicht. Genauso wenig darf mein HDK als LKW zugelassen werden, auch wenn ich den als LKW nutze. Das LKW-Fahrverbot trifft mich auch dann nicht, wenn ich den PKW als LKW nutze(ab 2024 2,8t). Wenn ich meinen PKW als LKW umschreiben lassen will, geht das von Amtswegen nicht, ohne Gutachten vom TÜV. Und ein LKW mit Sitzgelegenheit auf der Ladefläche, wird nicht zum PKW.
Wenn beim kaufmännischen Aufrunden, aus einem für A1 bestimmten Krad ein A wird, dann kann die Zulassungsstelle da nicht eigenmächtig ein A1 daraus machen
Der Bürger muss sich darauf verlassen können, dass Ämter stumpf nach Recht und Gesetz und kaufmännisch korrekt handeln und im Zweifelsfall hat der Gutachter/Sachverständige das letzte Wort.

Das "falsch gerundete" Fahrzeug ist aber legal und auch sonst gibt es keine Folgen für den Besitzer. Theoretisch, aber wirklich sehr theoretisch, könnte die Zulassung per Aufhebungsbescheid widerrufen werden. Viel interessanter ist aber die Frage: Darf der Händler das Krad als A1 verkaufen, wenn es sich bei der Zulassung herausstellt, dass es nur als A zu zulassen ist? Und andererseits: kann eine schon zugelassene A1 als Beispiel herangezogen werden, oder weckt man damit schlafende Hunde :?:
spannend 8-)

Nachtrag: auf einen Antragsformular machte ich mal einen "Zahlendreher" :oops: Der MA guckte nicht in das Gesetz und schwupps war der Antrag samt Zahlendreher beschieden, mit Amt und Siegel :)
Dann schickte ich nach Ablauf einen Antrag "Es wird beantragt, die Leistungen aus dem Bescheid vom xx.xx.xxxx fort zu gewähren". Der MA jetzt guckte dann ins Gesetz und plötzlich erhielt ich einen korrigierten Bescheid, mit der Rechtsgrundlage der Berechnung. Ich schaute nach und stellte fest-> Der Fehler im vorherigen Bescheid, basierte auf dem Zahlendreher auf meinem Antragsformular :oops: Widerspruch/Klage->zwecklos :geek:
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Re: Neu hier mit meiner FXE

Beitrag von gischpelino »

sziburies hat geschrieben:
Fr 20. Mai 2022, 04:19
In dem Leitfaden steht aber auch, "Kann der Wert nicht aus dem CoC entnommen werden ...... ist wie folgt zu errechnen ......"
Genau, habe es heute morgen auch gerade entdeckt, also hätte auch bei mir die Behörde nicht "falsch" berechnen dürfen, sondern den Wert aus dem COC übertragen müssen. Bei mir haben sie doppelt falsch gearbeitet, bei dir nur einfach falsch. Ich muss zum dritten Mal da hin, unglaublich.

Das Kraftfahrtbundesamt hat es doch klar geregelt. Was kann eine bearbeitende Behörde, die nur diese eine Aufgabe hat, daran nicht verstehen?

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Re: Neu hier mit meiner FXE

Beitrag von callmeuhu »

zum einen müssen Behörden-MA ihre Rechtsgrundlagen auf eigene Kosten aktuell halten. Zum anderen gibt es neben den schon verwirrenden Rechtsgrundlagen, noch Kommentare, wie den welche Rechtsgrundlage auszulegen ist, nebst entsprechenden schon ergangenen Urteile. Kommt dann ein sachkundiger Bürger, der die jeweilige Rechtsgrundlage unter den Arm geklemmt hat, ist das verlockend zu bescheiden, statt nach zu gucken. Daneben "begehrt" der Bürger(Kunde)Entscheidung X und ist mit Y nicht einverstanden. Bei den freiwilligen Zulassungen (45er) gibt es dann noch widersprüchliche Gesetztesexte: Was ist ein Krad, Was ist L-Krad, Was ist ein K-Krad und wo muss welches (E)-Kennzeichen in welcher Größe dran und wie verhält es sich mit der HU ?

Da stehen die MA in den Behörden schlicht im Wald :o
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