Koso LED Beleuchtung Umbau

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callmeuhu
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Re: Koso LED Beleuchtung Umbau

Beitrag von callmeuhu »

Der mit dem Strom fährt hat geschrieben:
Fr 22. Apr 2022, 23:40
E Nummern durchlesen.
neben der E-Nummer ist ua zu beachten

- KBAnr,
- ABE
-TÜV GS
- Prüfschlange

beim KOM/LKW zusätzlich

SP

hast du noch Fragen :?:
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Der mit dem Strom fährt
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Re: Koso LED Beleuchtung Umbau

Beitrag von Der mit dem Strom fährt »

Die E Nummer steht über der ABE! Es handelt sich um eine internationale Vereinbarung!
Hast Du die Links durchgelesen?
Hier ist noch was:

21a StVZO – Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften (1)
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 5. Mai 2012 durch Artikel 2 Satz 2 der Verordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679). Zur weiteren Anwendung s. § 72 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679).

(1) 1Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in Bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. 2Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in Bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. 3§ 22a bleibt unberührt.

(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.

(2) 1Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. 2Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. 3Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".

(3) 1Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. 2Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlass geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.
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Re: Koso LED Beleuchtung Umbau

Beitrag von callmeuhu »

kennst du eigentlich den Unterschied zwischen einer EU-Richtlinie und einer nationalen Gesetzgebung :?:
->Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht<-
ich muss ihn kennen

Du trägst Eulen nach Athen :roll:

Da du keine einzige Frage beantworten kannst, bist du kein Berufskraftfahrer
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Re: Koso LED Beleuchtung Umbau

Beitrag von Der mit dem Strom fährt »

callmeuhu hat geschrieben:
Fr 22. Apr 2022, 23:44
an meinen BUS darf ich keine andere Lampen dran schrauben und mein BUS bleibt mit nicht serienmäßigen Beleuchtungsanlage stehen

ich bin sogar verpflichtet das zu kontrollieren->Abfahrtskontrolle
:geek:

Du bist wahrscheinlich schlauer als der gesamte Prüfungsausschuss der IHK/Niederrhein :lol:
Das kann auch daran liegen, dass es keine anderen Lampen mit E Kennzeichnung für den Bus gibt. Denn die Vorraussetzung ist ja die vorgeschriebene Montage.

Und das Du als Berufskraftfahrer eine Abfahrtskontrolle machen musst, sollte selbstverständlich sein und qualifiziert dich nicht dazu, alle Vorschriften auch wirklich zu kennen.
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Re: Koso LED Beleuchtung Umbau

Beitrag von Der mit dem Strom fährt »

callmeuhu hat geschrieben:
Sa 23. Apr 2022, 00:09
kennst du eigentlich den Unterschied zwischen einer EU-Richtlinie und einer nationalen Gesetzgebung :?:
->Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht<-
ich muss ihn kennen

Du trägst Eulen nach Athen :roll:

Da du keine einzige Frage beantworten kannst, bist du kein Berufskraftfahrer
Die E Nummer wird von Deutschland ohne weiter Prüfung akzeptiert!!!
Auf jeder Seite steht das. Unnötige Aggression
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Re: Koso LED Beleuchtung Umbau

Beitrag von callmeuhu »

Der mit dem Strom fährt hat geschrieben:
Sa 23. Apr 2022, 00:14
Und das Du als Berufskraftfahrer eine Abfahrtskontrolle machen musst, sollte selbstverständlich sein und qualifiziert dich nicht dazu, alle Vorschriften auch wirklich zu kennen.
aha, wenn ich die Vorschriften gar nicht kennen würde, wäre die Kontrolle so gehaltvoll Polemik

Polemik gelöscht

Aber Du weißt es trotzdem besser.
wo weiss ich was besser :?:

ich weiss das ein Scheinwerfer eine E-Nummer hat und trotzdem darf der nicht an meinen KOM. In einer ABE steht, ob mein KOM, welche Teile eingebaut bekommen darf. Und trotzdem guckt der TÜV, ob die Lampe nicht verkehrt herum eingebaut wurde
Das kann man hier 10x erklären und hier begreift das immer noch keiner.
->samt Verlinkung der Rechtsgrundlage § 19 STVZO. Das ist keine Meinung, sondern ein GESETZ, das auch für dich gilt :!: <-
Mich würde das jeden Tag Geld kosten, geht in Polemik gelöscht :?

Den Unterschied zwischen
a.) Einzelgutachten
und
b.) Änderungsgutachten

habe ich erläutert samt Rechtsgrundlage- Polemik gelöscht
Daraus erschließt sich auch der Kostenunterschied, wenn man denken kann
->Seiten vom TÜV und Hinweise aus den ABE habe ich verlinkt<-
:?
Polemik wurde gelöscht

Nur weil ihr alle den selben abfällige Bemerkung wiederholt, wird der nicht richtiger :!:

Unnötig und nicht sachbezogen

Polemische Äußerung

brauchst dir aber den Schuh nicht anziehen
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Rechtliches zum Beleuchtungsumbau

Beitrag von Romiman »

'Uhus" Ausführungen widersprechen auch massiv meinem Erleben mit eigenen umgebauten Fahrzeugen beim TÜV sowie aus umbaufreudigen Szenen wie US-Car, Tuning, Oldtimer und Motorrad und nicht zuletzt den Angaben auf den Seiten fast sämtlicher Anbieter von Fahrzeugbeleuchtungen.
Gerade Busse erscheinen mir (wie Wohnmobile) als ein schlechtes Beispiel für rechtlich komplizierte Beleuchtungsnachrüstungen, da hier (im Gegensatz zum PKW) überdurchschnittlich oft (eben einfach nur E-geprüfte) Standardware aus dem Zubehörhandel zum Einsatz kommt.
Ich gehe davon aus, dass MErollers Scheinwerferumbau ohne Notwendigkeit einer weiteren Eintragung durchgewinkt wird (und maximal die Einstellung angepasst wird.)

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Re: Rechtliches zum Beleuchtungsumbau

Beitrag von callmeuhu »

Romiman hat geschrieben:
Sa 23. Apr 2022, 01:47
Ich gehe davon aus, dass MErollers Scheinwerferumbau ohne Notwendigkeit einer weiteren Eintragung durchgewinkt wird (und maximal die Einstellung angepasst wird.)
Das hat aber gar nichts mit meinen Ausführungen zu tun:

1.) Mein KOM hat mit US-Umbauszene genau 0,0 zu tun
2.) Der ME Roller hat mit meinem KOM 0,0 zu tun und hat Polemik
3.) Was in der ABE steht, interessiert grundsätzlich auch nicht. Mein Beispiel mit der BRAMMO kann dann auch nicht stimmen :oops:
4.) Das ein Prüfer die STVO+STVZO (scheinbar)ignoriert, kann passieren, das KRAD ist trotzdem illegal, weil nämlich genug Leute, den Klimbim nach der Prüfung dran schrauben und vorher abschrauben :shock:
5.) wenn der TÜV-Süd energisch den Kopf schüttelt, machen eben KÜS oder GTÜ die HU, ist ein alter Hut. Der Karren wird bei der nächsten Polizeikontrolle trotzdem stillgelegt :mrgreen:
6.) rechtlich gesehen ist eine HU eine Momentaufnahme am Tag der HU und tags drauf, wird der illegale Klimbim wieder ans Krad geschraubt
7.) Der illegale Bremshebel bricht in zwei Teile, statt zu bremsen, da bringt dann das TÜV-Siegel auch nichts mehr und gelöscht
8.) Ja, du hast Recht und ich meine Ruhe :roll:
9.) Polemische Äusserung gelöscht
10.) solltest du als Führerscheininhaber wissen, dass du verantwortlich bist, dass dein KRAD STVO+STVZO entspricht

Die Schlussfolgerung: :?:

in den US-Markt bekommst du nicht mal eine Europalette eingeführt, wenn die nicht zu 100% den US-Vorgaben entspricht.

Ich bin seit fast 30 Jahren(1993) Logistiker(DEKRA) in DE und BeNeLux (Rotterdam/Antwerpen) :!:
Zuletzt geändert von callmeuhu am Sa 23. Apr 2022, 06:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Koso LED Beleuchtung Umbau

Beitrag von MEroller »

Hier die erwartbare Antwort von Koso:
Koso hat geschrieben:Da der Scheinwerfer eine E Prüfung hat, müssen Sie den nicht eintragen lassen.
Da der Anbau aber Sache des Umbauers ist könnte da noch eine Abnahme notwendig sein. TüV Termin hierzu werde ich also bei nächstmöglicher Gelegenheit einschieben.

Und bitte jetzt wieder etwas Ruhe hier einkehren lassen, danke!
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Re: Koso LED Beleuchtung Umbau

Beitrag von callmeuhu »

Die Antwort von Koso stimmt jetzt zu 100% :)

Eintragung nicht notwendig, Sichtkontrolle ausreichend, damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird
Die Reflektoren könnten ja auch für GB sein oder umgedreht, dann würde der Gegenverkehr nichts mehr sehen.
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