Steuer für die Zero S?

der niederrheiner
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Re: Steuer für die Zero S?

Beitrag von der niederrheiner »

Naja, wenn aber der spätere Käufer erst damit anfängt, sich rumzustreiten. Und meist lernt man nur aus Fehlern. Die Chance sollten die schon haben.

Hoffentlich erinnern die mich Anfang 2031 nochmal, das ich im August dann 16€ zahlen muß


Stephan

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callmeuhu
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Re: Steuer für die Zero S?

Beitrag von callmeuhu »

weiki hat geschrieben:
Fr 6. Jan 2023, 12:48
Jetzt gehst du schon mit dem Porto inkl. Einschreiben in Vorkasse... :lol:
verliert die Behörde die Klage, falls der Widerspruch zurückgewiesen wird, sind von der Behörde alle Kosten des obsiegenden Klägers zu erstatten :lol:
Kostenfrei wäre es gewesen, wenn der Widerspruch zur Niederschrift bei der Widerspruchstelle(die im Bescheid genannt ist) erhoben worden wäre.
Zur Niederschrift" bedeutet, dass man als Widerspruchsführer bei der Geschäftsstelle der jeweiligen Behörde persönlich (oder in Gestalt eines bevollmächtigten Vertreters) erscheint und dort den Widerspruch diktiert und unterschreibt.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wie-l ... 82585.html

nur mit Einwurfeinschreiben kann

1.) die Behörde die Annahme nicht verweigern
2. der Bürger nachweisen, dass er fristgerecht und nachweisbar Widerspruch erhoben hat
3.) der Bürger nach verstreichen von 3 Monaten Untätigkeitsklage gegen die Behörde erheben

alles richtig gemacht :!:
meine Rasselbande ;)

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Re: Steuer für die Zero S?

Beitrag von MEroller »

Wie ich schon schrieb, bislang hat die Zoll-Nachhilfe immer per Email funktioniert, also nur etwas Lebenszeit gekostet. Und nachdem ich mir die gesetzlichen Rahmenbedingungen beim vR ONE mal erarbeitet hatte (Google hilft da auch enorm :D ) war es nur noch sehr wenig Lebenszeit :lol:
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Re: Steuer für die Zero S?

Beitrag von sugram »

weiki hat geschrieben:
Fr 6. Jan 2023, 12:48

Also du willst damit erklären, deine Zero noch im Jahr 2031 zu besitzen, wenn dann die Steuer erhoben wird?
Auch wenn du Recht hast, wäre es mir den Aufwand nicht Wert.
Jetzt gehst du schon mit dem Porto inkl. Einschreiben in Vorkasse... :lol:
Das kann ich dir nicht sagen.
Aber mir geht es da mehr um das Prinzip.
Klar hat mich das Porto gekostet,aber es kostet denen auch ihre Nerven 😎

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Re: Steuer für die Zero S?

Beitrag von weiki »

Alles klar, jeder nach seinem Gusto!

Musste gerade nochmal bei mir nachschauen.
Ich muss ab 2026 nur 11,-€ Steuern bezahlen, habe aber die SR (16kw).

Ich glaube die unfähigen Finanzbehörden Zocken euch ab! ;)
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Re: Steuer für die Zero S?

Beitrag von MEroller »

weiki hat geschrieben:
Fr 6. Jan 2023, 19:23
Musste gerade nochmal bei mir nachschauen.
Ich muss ab 2026 nur 11,-€ Steuern bezahlen, habe aber die SR (16kw).

Ich glaube die unfähigen Finanzbehörden Zocken euch ab! ;)
Je angefangene 200kg vom maximal zulässigen Gesamtgewicht werden bei steuerpflichtigen E-Fahrzeugen unter 2 Tonnen nach 10 Jahren Steuerfreiheit nach derzeitiger Lage €5,625 fällig. Eine 2017er SR z.B. soll leer 188kg wiegen und 164kg zuladen können, macht in Summe 352kg.

Bedeutet also für die Steuer einer SR 2 x 5,625 = €11,25, um etwas genauer zu sein :lol:

Die "11kW" bleiben aber auch dann noch steuerfrei :mrgreen:
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Re: Steuer für die Zero S?

Beitrag von sugram »

Habe bisher leider noch keine Rückantwort erhalten.

Nachdem ich aber mein Kennzeichen nun doch in ein E getauscht habe, habe ich da gleich mal in der Zulassungsstelle nachgefragt.
Der meinte auch, daß ich da nicht's zahlen müsse und wolle da mal anrufen.
Ich bin gespannt, wann ich vom Zoll dann mal Bescheid bekomme.

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Re: Steuer für die Zero S?

Beitrag von sugram »

Nachdem nun bisher immer noch keine Rückantwort gekommen ist, habe ich denen nun noch ein mal eine E-Mail gesendet.

Heute wurde ich dann angerufen und da wurde mir dann auch gesagt, daß es da keinerlei Steuer fällig sei.
Das Motorrad wurde nun aus dem System gelöscht und ich erhalte darüber auch per Post dann eine Nachricht

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MEroller
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Re: Steuer für die Zero S?

Beitrag von MEroller »

Na Endlich! :D
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Re: Steuer für die Zero S?

Beitrag von rainer* »

MEroller hat geschrieben:
Fr 6. Jan 2023, 21:58
Bedeutet also für die Steuer einer SR 2 x 5,625 = €11,25, um etwas genauer zu sein :lol
Nö. In da gibt es keine Genauigkeit. Die Steuern werden auf den ganzen Euro abgerundet. Es sind 11 EUR nach 10 Jahren oder ab 01.01.2031 fällig. Habt Ihr eigentlich jetzt schon bei der Zulassung die Einzugsermächtigung erteilt :lol:

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