Steuer für die Zero S?
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Re: Steuer für die Zero S?
Naja, wenn aber der spätere Käufer erst damit anfängt, sich rumzustreiten. Und meist lernt man nur aus Fehlern. Die Chance sollten die schon haben.
Hoffentlich erinnern die mich Anfang 2031 nochmal, das ich im August dann 16€ zahlen muß
Stephan
Hoffentlich erinnern die mich Anfang 2031 nochmal, das ich im August dann 16€ zahlen muß
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Re: Steuer für die Zero S?
verliert die Behörde die Klage, falls der Widerspruch zurückgewiesen wird, sind von der Behörde alle Kosten des obsiegenden Klägers zu erstatten
Kostenfrei wäre es gewesen, wenn der Widerspruch zur Niederschrift bei der Widerspruchstelle(die im Bescheid genannt ist) erhoben worden wäre.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wie-l ... 82585.htmlZur Niederschrift" bedeutet, dass man als Widerspruchsführer bei der Geschäftsstelle der jeweiligen Behörde persönlich (oder in Gestalt eines bevollmächtigten Vertreters) erscheint und dort den Widerspruch diktiert und unterschreibt.
nur mit Einwurfeinschreiben kann
1.) die Behörde die Annahme nicht verweigern
2. der Bürger nachweisen, dass er fristgerecht und nachweisbar Widerspruch erhoben hat
3.) der Bürger nach verstreichen von 3 Monaten Untätigkeitsklage gegen die Behörde erheben
alles richtig gemacht
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Re: Steuer für die Zero S?
Wie ich schon schrieb, bislang hat die Zoll-Nachhilfe immer per Email funktioniert, also nur etwas Lebenszeit gekostet. Und nachdem ich mir die gesetzlichen Rahmenbedingungen beim vR ONE mal erarbeitet hatte (Google hilft da auch enorm ) war es nur noch sehr wenig Lebenszeit
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Re: Steuer für die Zero S?
Das kann ich dir nicht sagen.
Aber mir geht es da mehr um das Prinzip.
Klar hat mich das Porto gekostet,aber es kostet denen auch ihre Nerven
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Re: Steuer für die Zero S?
Alles klar, jeder nach seinem Gusto!
Musste gerade nochmal bei mir nachschauen.
Ich muss ab 2026 nur 11,-€ Steuern bezahlen, habe aber die SR (16kw).
Ich glaube die unfähigen Finanzbehörden Zocken euch ab!
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Re: Steuer für die Zero S?
Je angefangene 200kg vom maximal zulässigen Gesamtgewicht werden bei steuerpflichtigen E-Fahrzeugen unter 2 Tonnen nach 10 Jahren Steuerfreiheit nach derzeitiger Lage €5,625 fällig. Eine 2017er SR z.B. soll leer 188kg wiegen und 164kg zuladen können, macht in Summe 352kg.
Bedeutet also für die Steuer einer SR 2 x 5,625 = €11,25, um etwas genauer zu sein
Die "11kW" bleiben aber auch dann noch steuerfrei
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Re: Steuer für die Zero S?
Habe bisher leider noch keine Rückantwort erhalten.
Nachdem ich aber mein Kennzeichen nun doch in ein E getauscht habe, habe ich da gleich mal in der Zulassungsstelle nachgefragt.
Der meinte auch, daß ich da nicht's zahlen müsse und wolle da mal anrufen.
Ich bin gespannt, wann ich vom Zoll dann mal Bescheid bekomme.
Nachdem ich aber mein Kennzeichen nun doch in ein E getauscht habe, habe ich da gleich mal in der Zulassungsstelle nachgefragt.
Der meinte auch, daß ich da nicht's zahlen müsse und wolle da mal anrufen.
Ich bin gespannt, wann ich vom Zoll dann mal Bescheid bekomme.
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Re: Steuer für die Zero S?
Nachdem nun bisher immer noch keine Rückantwort gekommen ist, habe ich denen nun noch ein mal eine E-Mail gesendet.
Heute wurde ich dann angerufen und da wurde mir dann auch gesagt, daß es da keinerlei Steuer fällig sei.
Das Motorrad wurde nun aus dem System gelöscht und ich erhalte darüber auch per Post dann eine Nachricht
Heute wurde ich dann angerufen und da wurde mir dann auch gesagt, daß es da keinerlei Steuer fällig sei.
Das Motorrad wurde nun aus dem System gelöscht und ich erhalte darüber auch per Post dann eine Nachricht
- MEroller
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Re: Steuer für die Zero S?
Nö. In da gibt es keine Genauigkeit. Die Steuern werden auf den ganzen Euro abgerundet. Es sind 11 EUR nach 10 Jahren oder ab 01.01.2031 fällig. Habt Ihr eigentlich jetzt schon bei der Zulassung die Einzugsermächtigung erteilt
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