Das genau hatte ich in dem Satz unmittelbar nach dem von Dir zitierten Ausschnitt zum Ausdruck gebracht. Selbst wenn man die Batterie ausbauen und zuhause laden würde, dürfte man mit dem stromlosen eScooter nicht durch die Fußgängerzone rollern.
Bei eScootern ist das ohnehin kaum von Bedeutung, da man bei den wenigsten den Akku unmittelbar abnehmen kann und ständiges Treten durch den Abstand von Straße zu Trittfläche rasch ermüdend wird.
Interessant wird es aber bei s-Pedelecs, die mit ihren 45 km/h nicht auf den Radweg dürfen. Hier muss der "Strampler" auch dann runter vom Radweg, wenn er morgens Brötchen holt und währenddessen noch schnell seinen Akku für die Pendlerstrecke zuhause auflädt. Mit Logik ist Paragraphen-Unsinn nicht beizukommen, denn "it's the law".
Salu,
Quax