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KFZ-Steuer Ablauf der 10 Jahre?

Verfasst: Sa 21. Sep 2024, 05:37
von Afunker
Hat jemand schon Kenntnis, was nach den 10 Jahren, mit der KFZ-Steuer bei E-Fahrzeugen passiert?
Wie hoch bzw. wie werden diese besteuert? (trifft auch auf alle grösseren E-Fahrzeuge anstatt PKW zu)
Ich frage mich deshalb, weil im PKW-Bereich schon welche diese Grenze von 10 Jahren erreicht haben und wie Blei bei den Händlern jetzt stehen....
(Nissan Leaf, Renault Zoe usw.)

Re: KFZ-Steuer Ablauf der 10 Jahre?

Verfasst: Sa 21. Sep 2024, 05:50
von didithekid
Hallo Helmut,

dazu habe ich unfreiwillig Kenntnis bekommen, weil mein L3e-A1 Leichtkraftroller bei der Zulassung (2020) fälschlicherweise nicht als solcher eingetragen wurde. Es erging (direkt nach der Zulassung) ein Steuer-Bescheid vom Zoll, dass das Fahrzeug (nach Ablauf der 10 Jahre steuerfreiheit für E-Fahrzeuge) nach Fahrzeuggewicht besteuert werden würde.
Die Einstufung dabei war Elektroleichtfahrzeug (beim 4-Rad wohl alles über 45 km/h). Größere E-Motorräder (>11 kW) zählen da offenbar auch zu. Steuer wäre dann 11,25€ (bzw. 5,625€ je angefangene 200kg falls schwerer als 400 kg).
"Normale" Elektroautos (bis 3,5 t) werden ebenfalls nach Gewicht/bzw Masse besteuert. Pro angefangene 200 kg zulässige Gesamtmasse fallen bei Gedamtmasse bis 2.000kg ebenfalls die 5,625 € an, Im Bereich 2.000 kg bis 3.000 kg sind es 6,01€, je 200 kg. Die Steuerbefreiung endet (spätestens) am 31.12.2030, sodass aktuell neue Fahrzeuge nicht mehr den vollen 10-Jahres-Zeitraum der Steuerbefreiung genießen können. Für ein Fahrzeug mit Leermasse 2,000 kg und 480 kg Zuladung zahlt man dann wohl 78,13€ KFZ-Steuer und zukünftig ggf. auch eine Autobahn-Maut, falls das System der Fernstraßenfinanzierung nicht anders aufrecht zu erhalten ist, wenn Elektrofahrzeuge dereinst Massenstandard werden.

Viele Grüße
Didi

Re: KFZ-Steuer Ablauf der 10 Jahre?

Verfasst: Sa 21. Sep 2024, 07:15
von MEroller
Noch wichtig: die Gewichtsvesteuerung geht nach jeden angefangenen 200lg an zulässigem Gesamtgewicht. Sprich wenn das 2001kg wären zahlt man 11 Mal den für die Gewichtsklasse gültigen Betrag!
Führt beim nicht korrekt in der CoC angegebenen vR ONE mit seiner abstrus hohen Zuladung zu gleich DREI Mal die 200kg Abgabe :shock:

Und Autobahnmaut hat mit der Gewichtsbesteuerung von PKW erst mal nichts zu tun, sondern ist ein Politikum, das schon mehrmals gescheitert ist…

Re: KFZ-Steuer Ablauf der 10 Jahre?

Verfasst: Sa 21. Sep 2024, 11:23
von Afunker
Aha, dann werden einige auch auf das Zulässige Gesamtgewicht bei E-Rollern und E-Motorrädern sehen, (beim Neukauf jetzt)
wenn diese 10-Jahres Frist abläuft und dementsprechend KFZ-Steuer fällig wird.
Möglichst niedrig, da noch die Zuladung für die Steuer mitgerechnet wird? (so habe ich das Posting von MERoller verstanden)

Re: KFZ-Steuer Ablauf der 10 Jahre?

Verfasst: Sa 21. Sep 2024, 11:37
von MEroller
Korrekt, das maximal zulässige Gesamtgewicht zählt dann, aufgerundet auf die nächsten 200kg. Da werden die ganzen Besitzer schwerer E-SUV ganz schön dumm aus der Wäsche schauen. Wobei das nie ein Geheimnis war, wie die Besteuerung von E-Fahrzeugen gestaltet werden wird...

Re: KFZ-Steuer Ablauf der 10 Jahre?

Verfasst: So 22. Sep 2024, 09:46
von Afunker
@MERoller: Mir war das nicht bekannt,.
Daher hier mal die Frage, bezogen auf alles an E-Fahrzeugen, ausser PKW und kommende LKW.

Dann nehme ich mal folgende L3E Klasse Motorräder (mit meinem Körpergewicht und Gepäck da Interesse):
Zero S> 223 Kg Leergewicht und max 231 Kg Zuladung (Fahrer abgezogen bei mir ca. 100 Kg > 131 Kg) wären 454 Kg
Black Tea Motorbikes Wildfire Performance mit 2 Akkus> 169 Kg plus 100 Kg Fahrer plus Topcase 40 L > schlimmstensfalls 230 Kg
Hier also etwas mehr als das Leergewicht einer Zero S von 2024

Die Werte der Zero S kannst du MERoller nachvollziehen?

Re: KFZ-Steuer Ablauf der 10 Jahre?

Verfasst: So 22. Sep 2024, 11:15
von didithekid
L3e A1, also alle E-Zweiräder bis 11kW Nennleistung (z. B. auch die ZERO S), sind (nach aktueller Gesetzeslage) dauerhaft steuerfrei (Leichtkraftrad / Leichtkraftroller, egal ob Benzin oder E). die KFZ-Steuer über 45 km/h (bei Neufahrzeugen ab 2031) betrifft also E-Zweiräder erst oberhalb 11kW bzw. mehr als 125ccm.
Eine ZERO SR müsste als A2 >11kW dann Steuern zahlen.
VG
Didi

Re: KFZ-Steuer Ablauf der 10 Jahre?

Verfasst: So 22. Sep 2024, 15:53
von MEroller
Wie Didi schon schrieb: die aktuelle Zero S wird als "vom Zulassungsverfahren ausgeschlossene" L3e-A1 auch nach 10 Jahren keine Steuer kosten. Erst bei der L3e-A2 Zero SR wird ein Schuh daraus: In Zehn Jahren wird mit 454kg max. Gesamtgewicht 454/200 aufgerundet 3 x 5,625€ = 16,88 € Steuer pro Jahr fällig.

Re: KFZ-Steuer Ablauf der 10 Jahre?

Verfasst: Sa 28. Sep 2024, 14:35
von Gluehbert
Die 10 Jahre laufen übrigens wohl ab der Erstzulassung, unabhängig wo die war. Wer also einen 9jährigen Gebrauchten nach D importiert, hat nur noch ein Jahr Steuerfreiheit.

Unser iOn war also nur von 2014 bis 2021 steuerfrei, da er 2012 erstmals in Frankreich zugelassen wurde.