Hallo,
mein eigentliches Problem hat sich erst mal erledigt (s.u.). Dabei musste ich aber feststellen, dass 1und1 jede Garantie ablehnt, wenn man einen defekten Roller aus einem privaten Kauf mit theoretischer Restgarantie hat. Also Hände weg von solchen gebrauchten Rollern!
Das andere Problem war auch merkwürdig, ich hoffe es kommt nicht öfter vor. Der Roller war ohne Sperre über Nacht ausgeschaltet. Am Morgen lies er sich anschalten, zeigte das normale Display, fuhr aber nicht, im Gegenteil die Motorbremse war aktiv. Lock/Unlock, Aus/Einschalten hat nicht geholfen. Ich musste dann das Auto nehmen. Abend war immer noch das gleiche Problem. Das hat sich erst gelöst, als ich das Ladegerät angeschaltet habe. Der Akku war bei ca. 50%.
Ich hoffe das passiert nicht wieder, wenn ich irgendwo entfernt von meiner Wohnung bin.
Lutz
keine Garantie bei Privatverkauf von 1und1
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Re: keine Garantie bei Privatverkauf von 1und1
Es geht dabei nicht um Garantie, sondern Gewährleistung. Wenn man mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag, mit Übertragung der Gewährleistung auf den Käufer schließt, so muß 1und1 das entsprechend akzeptieren.
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Re: keine Garantie bei Privatverkauf von 1und1
Das mag sein. Allerdings liegt bei einem gebrauchtkauf die vermutung nahe, daß dat ding älter als sechs monate ist, und somit die beweislastumkehr nach sechs monaten eingetreten ist. Beweislastumkehr macht regressansprüche zu einem teuren spaß, wenn man nicht zufällig selbst sachverständiger ist UND/oder den beweis erfolgreich führen kann ...
Interessanter wäre daher die frage, ob in den garantie-bedingungen von 1&1 explizit steht, daß die garantie nur für den erstkäufer gilt ...
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