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Spiegel für ESA5000

Verfasst: Mo 1. Mär 2021, 13:45
von horst0606
Habe einen Spiegel für den ESA5000 gefunden - ein 3D-Drucker wird benötigt:
https ://www. thingiverse .com/thing:3203535 (Leerzeichen entfernen)

Sieht gut aus und hält - und man kann ihn zum Transport einklappen:-)

Re: Spiegel für ESA5000

Verfasst: Mo 1. Mär 2021, 17:02
von chrispiac
Da blättert ja schon die Spiegelfolie ab! Sehe auch kein ECE-Prüfzeichen, gemäß ECE-R81.
Da in Deutschland die Elektrostehroller eine Seriengenehmigung durch das Kraftfahrbundesamt benötigen und Vorder- und Rücklicht sowie die Reflektoren eine entsprechende ECE K-Serie Genehmigung benötigen, würde ich das auch von den Spiegeln eine ECE-R81 Genehmigung erwarten. Ich denke nicht, das man die einfach vom Fahrrad übernehmen darf, wo es solche Vorschriften nicht gibt.

Vorgaben gemäß ECE-R81:
CELEX 42012X0713(01) DE TXT.pdf
(1.9 MiB) 110-mal heruntergeladen
Den einzigen Spiegel, bei dem ich von eine Genehmigung ausgehen würde, wäre dieser.

Ich meine, besser ein Fahrradspiegel als keine Sicht nach hinten, aber falls es mal hart auf hart kommt…

Re: Spiegel für ESA5000

Verfasst: Mo 1. Mär 2021, 18:37
von horst0606
Zitat aus den verlinkten Vorgaben gemäß ECE-R81
"die Anbringung von Rückspiegeln an den Lenkern von Krafträdern mit oder ohne Beiwagen "

ich bin mir nicht sicher, ob mein Kleinstfahrzeug unter die Gruppe der Krafträder gehört. Ich vermute aber eher nicht.


Ich habe den Spiegel schon mal während der Fahrt verloren (da hatte ich den Halter noch nicht), dabei hat er etwas gelitten;-)
Aber er hat es überlebt...

Re: Spiegel für ESA5000

Verfasst: Mo 1. Mär 2021, 19:48
von chrispiac
Nun, das Problem ist, das 2007 - als diese Vereinbarung verabschiedet wurde – noch nicht an Elektrokleinstfahrzeuge gedacht wurde. Ich bin auch der Meinung, lieber einen Spiegel dran und ggf. Gefahren von hinten wahrnehmen, als gar nichts. Nur leider gilt für alle motorbetriebenen Fahrzeuge > 6km/h eine Versicherungspflicht und da Elektrostehroller eine eigene Fahrzeugklasse in Deutschland darstellen (max. 20km/h, 2 Bremsen mit bestimmter Verzögerung, max. 55kg Eigengewicht, vorgeschriebene Beleuchtung und Reflektoren, maximale Abmaße usw.) halten sich die Hersteller an diese ECE Normungen bei den anderen (zulassungspflichtigen) Teilen.

Spiegel sind (noch) nicht vorgeschrieben, aber auch nicht verboten. Wer welche nach dieser ECE Norm nimmt, ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Was soll bei einer Kontrolle auch passieren? Mehr als das die Kontrollierenden darauf bestehen könnten, den Spiegel abzubauen weil er nicht dieser Norm entspricht, könnte ich mir nicht Vorstellen. Es sei denn, es würde tatsächlich ein Unfall geschehen, weil durch eine Reflexion am Spiegel ein anderer Verkehrsteilnehmer geblendet wird und deswegen ein Unfall baut. Da das wohl nur im direkten Umfeld des Rollers stattfinden kann, ist die Wahrscheinlichkeit das der Rollerfahrer selber in den Unfall involviert wird, hoch. Wahrscheinlich wird er von einem Auto, Bus oder LKW um- oder angefahren. Falls nicht noch Fußgänger involviert werden, trifft es dann auch den „Schuldigen“. Sowas wäre aber allenfalls denkbar, wenn jemand am Spiegel beim Parken rumfummelt und der Fahrer nicht vor Fahrtantritt den Spiegel wieder richtig einstellt.

Ich bin von Motorradfahren gewöhnt mich umzusehen, auch wenn Spiegel am Krad vorhanden sind. Wenn man das auch auf den Stehrollern berücksichtigt ist es OK - egal ob Spiegel angebracht sind oder nicht. Nur, da es keine Führerscheinpflicht oder Sachkundenachweispflicht für diese Elektrostehroller besteht, bleibt allenfalls die Fahrradschulung aus der Schulzeit übrig, sofern man daran teilgenommen hat (Flüchtlinge z. B. haben vielleicht einen Autoführerschein der hier nicht anerkannt wird und weichen auf Leihroller als Fahrzeug aus, nur kennen sie ohne Fahrrad- oder Motorradschulung keinen „Sicherheitsblick“ nach hinten vor dem Abbiegen).

Ich habe auch überlegt, einen Spiegel zu montieren. Auch über Blinker habe ich nachgedacht. Viele bieten sowas für Fahrräder an und adaptieren die für die E-Scooter. Nur in Deutschland könnte man damit mit dem Gesetz in Konflikt kommen, da diese Roller hier als Fahrzeuge gelten und deswegen solche Anbauteile geprüft sein müssen. Der einzige Hersteller, der zumindest Blinker anbietet, die entsprechend geprüft sind, ist die Firma Kellermann und die liefert die für einige IO Hawk Modelle. Wenn IO Hawk schon bei den Blinkern auf eine Zulassung achtet, gehe ich ebenfalls von den angeboteten Spiegel davon aus. Andernfalls kann man sich im Motorradhandel Lenkerendenspiegel besorgen, die ebenfalls geprüft sein sollten und mit ein wenig Glück an Elektrostehrollern passen.