Der ARI ist kein Moped-Fahrzeug und beide sind preislich sehr hoch gegriffen.
Im Prinzip brauchen/suchen wir für die Stadt einen Zweisitzer mit sehr großen abschließbaren Kofferraum, Moped-Zulassung und einer Reichweite von real über 50 km.
Normale Wege zum Einkaufen und Arbeit (wenn das Wetter mir das Fahren mit dem Sams unmöglich macht) liegen zwischen 5 und 7 km die einfache Strecke, Außnahme wäre gelegentlich Strecken bis 20 km (max. 1x Monat).
Mir fällt jetzt auf anhieb auch nix ein mit Mofazulassung und zwei Sitzen...nächste wäre halt der Cargorunner (Premium mit Box) gewesen, aber das ist eben eindeutig ein Einsitzer..
https://www.t-online.de/auto/neuvorstel ... oauto.html
Die Konkurrenz wächst.......
Ich vermute, es wird eine "Zweitwagenschwemme" geben. Der Verbrenner wird in den Haushalten für die eigentliche Mobilität bleiben und der >Klein - E - Wagen< zum kleine Wege machen.
Für den Parkraum natürlich weniger optimal. Und ob der Weg im Sinne der "Greta - Anhänger" ist bleibt fraglich.
Der ARI ist kein Moped-Fahrzeug und beide sind preislich sehr hoch gegriffen.
Im Prinzip brauchen/suchen wir für die Stadt einen Zweisitzer mit sehr großen abschließbaren Kofferraum, Moped-Zulassung und einer Reichweite von real über 50 km.
Normale Wege zum Einkaufen und Arbeit (wenn das Wetter mir das Fahren mit dem Sams unmöglich macht) liegen zwischen 5 und 7 km die einfache Strecke, Außnahme wäre gelegentlich Strecken bis 20 km (max. 1x Monat).
Grüße aus Kiel
vom Jan
Ich glaube die Firma Elektrobest bietet ein Tranportermopedauto auf eBay an.
Aber der Preis war ordentlich....
Nein, da gibt es keine Kennzeichnungspflicht. Man kann die Plakette freiwillig anbringen um den nachfolgenden Verkehr auf die geringe Geschwindigkeit aufmerksam zu machen, aber wie gesagt eine Pflicht besteht nicht.
Woher hast Du die Info, dass das nicht verpflichtend ist ?
Mir ist nur bekannt, dass es nach $58 STVZO eigentlich hinten und an beiden Seiten angebracht werden muss. https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__58.html
Übrigens..wenn jmd überlegt vom Kauf zurückzutreten...nicht nur das Geld zurückverlangen...verklagt Sie auf Schadensersatz...weil wir haben ja durch die lange Wartezeit einen Schaden erlangt...wir hätten durch das Anlegen des Geldes ja Vermögen anhäufen können, also haben wir dadurch einen Verlust....sonst ändert sich bei EF nie was..im Grunde verleihen wir EF Geld ohne dafür Zinsen zu verlangen..wtf?!...denkt drüber nach bevor ihr einfach vom Kauf zurücktretet...im Grunde will ja jeder das Fahrzeug und nicht nur wieder das Geld zurück.
Die nötigen Abmahnverfahren müssen davor schon erledigt sein, mit Fristsetzungen etc.
Übrigens..wenn jmd überlegt vom Kauf zurückzutreten...nicht nur das Geld zurückverlangen...verklagt Sie auf Schadensersatz...weil wir haben ja durch die lange Wartezeit einen Schaden erlangt...wir hätten durch das Anlegen des Geldes ja Vermögen anhäufen können, also haben wir dadurch einen Verlust....sonst ändert sich bei EF nie was..im Grunde verleihen wir EF Geld ohne dafür Zinsen zu verlangen..wtf?!...denkt drüber nach bevor ihr einfach vom Kauf zurücktretet...im Grunde will ja jeder das Fahrzeug und nicht nur wieder das Geld zurück.
Die nötigen Abmahnverfahren müssen davor schon erledigt sein, mit Fristsetzungen etc.
Und lasst euch nicht mit dem Wucherunterbodenschutz abspeisen...ne Dose Wachs bekommt man für unter 10 Euro und dann kann man das selbst erledigen..das ist nie 150€ Wert! Der Preis ist reine Abzocke.