Elektrofrosch (4-Rad oder 3-Rad Kabinenroller) 3.599€
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Re: Elektrofrosch (4-Rad oder 3-Rad Kabinenroller) 3.599€
Kalendarische Berechenbarkeit ersetzt keine festen Lieferfristen. Wenn man die Ware nicht mehr haben will, muss man schon aktiv werden und Fristen setzen. Nur rummaulen bringt nichts. Irgendwann sollte man dann auch einen Anwalt einschalten, wenn die nachweisbar gesetzte Frist abgelaufen ist und der Händler nicht reagiert.
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Re: Elektrofrosch (4-Rad oder 3-Rad Kabinenroller) 3.599€
Das ist ja alles schön und gut.... in Lieferverzug setzen und dann vom Kaufvertrag zurücktreten- habe ich auch zum Glück so gemacht.....
Aber wenn man ein Fahrzeug kauft, bindet man sich im speziellen Fall bei Elektrofrosch so lange an den Laden, bis der Frosch in seine Einzelteile zerfällt.
Wenn ich nun schon bei der Lieferung einen Anwalt einschalten muss, wie soll dann in den Folgejahren eine ordentliche Zusammenarbeit noch möglich sein?
Mit Ehrlichkeit und einem kleinen Entgegenkommen des Verkäufers wäre das alles vermeidbar....
Kommunikation ist alles- und dann kann man über die verspätete Lieferung gerne sprechen.
Aber sich nicht bei einem Kunden melden, der mit über 4000 Euro in Vorkasse gegangen ist..wenn da keiner ein mulmiges Gefühl bekommt, verdient er sein Geld zu leicht.....
Aber wenn man ein Fahrzeug kauft, bindet man sich im speziellen Fall bei Elektrofrosch so lange an den Laden, bis der Frosch in seine Einzelteile zerfällt.
Wenn ich nun schon bei der Lieferung einen Anwalt einschalten muss, wie soll dann in den Folgejahren eine ordentliche Zusammenarbeit noch möglich sein?
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Re: Elektrofrosch (4-Rad oder 3-Rad Kabinenroller) 3.599€
Ist nicht nur in Vorkasse gehn, das ist ein zinsloses Darlehen, was du dem Unternehmen gibst..(was seinerseits auch viel über die Liquidität eines Unternehmens aussagt, wenn nur solche Zahlmöglichkeiten vorhanden sind) im Falle einer Insolvenz wäre es komplett Weg...atm ist die Insolvenzmeldepflicht ausgesetzt (Wahlen )
Will ja nix verschreien, aber das sind die Fakten wie es wäre.
Evo..ich will nicht mein Geld zurück sondern das Fahrzeug, atm könnte ich (und andere auch) Schadensersatz wegen Verzögerung verlangen, was jeder damit macht ist ja ihm überlassen. P.S: Aber nur rumjammern und nix machen ist doch heutzutage typisch deutsch?
Will ja nix verschreien, aber das sind die Fakten wie es wäre.
Evo..ich will nicht mein Geld zurück sondern das Fahrzeug, atm könnte ich (und andere auch) Schadensersatz wegen Verzögerung verlangen, was jeder damit macht ist ja ihm überlassen. P.S: Aber nur rumjammern und nix machen ist doch heutzutage typisch deutsch?
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Re: Elektrofrosch (4-Rad oder 3-Rad Kabinenroller) 3.599€
da hast du natürlich vollkommen rechtRheingau hat geschrieben: ↑Di 20. Apr 2021, 13:24Aber wenn man ein Fahrzeug kauft, bindet man sich im speziellen Fall bei Elektrofrosch so lange an den Laden, bis der Frosch in seine Einzelteile zerfällt.
Wenn ich nun schon bei der Lieferung einen Anwalt einschalten muss, wie soll dann in den Folgejahren eine ordentliche Zusammenarbeit noch möglich sein?
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Aber sich nicht bei einem Kunden melden, der mit über 4000 Euro in Vorkasse gegangen ist..wenn da keiner ein mulmiges Gefühl bekommt, verdient er sein Geld zu leicht.....
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Re: Elektrofrosch (4-Rad oder 3-Rad Kabinenroller) 3.599€
Quelle: haufe.deEvolution hat geschrieben: ↑Di 20. Apr 2021, 12:38Kalendarische Berechenbarkeit ersetzt keine festen Lieferfristen. Wenn man die Ware nicht mehr haben will, muss man schon aktiv werden und Fristen setzen. Nur rummaulen bringt nichts. Irgendwann sollte man dann auch einen Anwalt einschalten, wenn die nachweisbar gesetzte Frist abgelaufen ist und der Händler nicht reagiert.
Die Entbehrlichkeit der Mahnung
Die Leserfrage zielt auf die Gründe für die Entbehrlichkeit der Mahnung. Diese sind in § 286 Abs. 2 und 3 BGB geregelt. Der Mahnung bedarf es zunächst nach § 286 Abs. 2 BGB nicht, wenn
▪ für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
▪ der Leistung ein Ereignis vorausgeht (Bestellung) und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist (Die 12 - 14 Wochen Angabe z.b. ), dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt.
Fette Texte von mir hinzugefügt.
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Re: Elektrofrosch (4-Rad oder 3-Rad Kabinenroller) 3.599€
@mfahnen
Die erste Folie ist leider nicht ganz korrekt...
Privatpersonen können die Rüge zwar innerhalb der Gewährleistungsfrist (Gewährleistung) vornehmen, diese ist aber nicht immer zwei Jahre.
Die erste Folie ist leider nicht ganz korrekt...
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Re: Elektrofrosch (4-Rad oder 3-Rad Kabinenroller) 3.599€
Nach § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB tritt Verzug ohne Mahnung ein, wenn der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die
Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt. Diese Bestimmung ist in erster Linie auf vertragliche Vereinbarungen anwendbar (vgl. nur MünchKomm.BGB/Ernst aaO
§ 286 Rn. 58).
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
Dort zitiert unter Randnummer 142.
Das Ereignis, von dem eine Leistungspflicht abhängt, muss vertraglich oder gesetzlich bestimmt sein.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 34716.html
Ereignis im Sinne dieser Bestimmung kann zum Beispiel der Zugang einer Rechnung sein (MünchKommBGB/ Ernst, 4. Aufl., § 286 Rn. 58; Staudinger/Löwisch (2004), § 286 Rn. 76).
https://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/iiizr159_06.htm
Das Ereignis selbst kann frei gewählt werden. Es muss aber eindeutig bestimmt sein.
https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... e2468_text
Die Bestellung (=Vertragsschluss) selber kann nicht in diesem Sinne verstanden werden, da dann jegliche Mahnung entbehrlich wäre.
Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt. Diese Bestimmung ist in erster Linie auf vertragliche Vereinbarungen anwendbar (vgl. nur MünchKomm.BGB/Ernst aaO
§ 286 Rn. 58).
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Dort zitiert unter Randnummer 142.
Das Ereignis, von dem eine Leistungspflicht abhängt, muss vertraglich oder gesetzlich bestimmt sein.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 34716.html
Ereignis im Sinne dieser Bestimmung kann zum Beispiel der Zugang einer Rechnung sein (MünchKommBGB/ Ernst, 4. Aufl., § 286 Rn. 58; Staudinger/Löwisch (2004), § 286 Rn. 76).
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Das Ereignis selbst kann frei gewählt werden. Es muss aber eindeutig bestimmt sein.
https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... e2468_text
Die Bestellung (=Vertragsschluss) selber kann nicht in diesem Sinne verstanden werden, da dann jegliche Mahnung entbehrlich wäre.
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Re: Elektrofrosch (4-Rad oder 3-Rad Kabinenroller) 3.599€
Prima dass wenigstens einer seinen Frosch bekommen hat. Nachdem mich die Firma mit einem "vielleicht" auf Ende Mai vertröstet hatte, habe ich mein Geld zurück verlangt und es mittlerweile auch bekommen. Schade, daß wäre mein Winterprojekt gewesen.
Immerhin hatte ich schon Ende Oktober letzten Jahres bestellt und bezahlt.
Nachdem ich aber so viele Ausreden habe anhören müssen, "es stehen schon 68 Frösche hier, wir brauchen nur noch Papiere" und jetzt anschließend "Lieferschwierigkeiten wegen Corona", glaube ich nichts mehr.
Viel Spaß noch mit den "Fröschen" ich bin raus...
Gruß Zwelch
Immerhin hatte ich schon Ende Oktober letzten Jahres bestellt und bezahlt.
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Re: Elektrofrosch (4-Rad oder 3-Rad Kabinenroller) 3.599€
Dann eben die Rechnung die ich am gleichen Tag der Bestellung erhalten hab als Ereignis, was jetzt nicht wirklich Unterschied macht?Evolution hat geschrieben: ↑Di 20. Apr 2021, 14:13Nach § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB tritt Verzug ohne Mahnung ein, wenn der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die
Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt. Diese Bestimmung ist in erster Linie auf vertragliche Vereinbarungen anwendbar (vgl. nur MünchKomm.BGB/Ernst aaO
§ 286 Rn. 58).
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Dort zitiert unter Randnummer 142.
Das Ereignis, von dem eine Leistungspflicht abhängt, muss vertraglich oder gesetzlich bestimmt sein.
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Ereignis im Sinne dieser Bestimmung kann zum Beispiel der Zugang einer Rechnung sein (MünchKommBGB/ Ernst, 4. Aufl., § 286 Rn. 58; Staudinger/Löwisch (2004), § 286 Rn. 76).
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Das Ereignis selbst kann frei gewählt werden. Es muss aber eindeutig bestimmt sein.
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Die Bestellung (=Vertragsschluss) selber kann nicht in diesem Sinne verstanden werden, da dann jegliche Mahnung entbehrlich wäre.
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Re: Elektrofrosch (4-Rad oder 3-Rad Kabinenroller) 3.599€
Du wurdest jetzt wirklich immer noch vertröstet? Also nach dem 14.04.?Zwelch hat geschrieben: ↑Di 20. Apr 2021, 14:15Prima dass wenigstens einer seinen Frosch bekommen hat. Nachdem mich die Firma mit einem "vielleicht" auf Ende Mai vertröstet hatte, habe ich mein Geld zurück verlangt und es mittlerweile auch bekommen. Schade, daß wäre mein Winterprojekt gewesen.
Immerhin hatte ich schon Ende Oktober letzten Jahres bestellt und bezahlt.
Nachdem ich aber so viele Ausreden habe anhören müssen, "es stehen schon 68 Frösche hier, wir brauchen nur noch Papiere" und jetzt anschließend "Lieferschwierigkeiten wegen Corona", glaube ich nichts mehr.
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Gruß Zwelch
Na ok..wer weiß wieviele Frösche da eine Freigabe hatten zum Ausliefern....wenn schon 68 Frösche angeblich da standen, hieße das für mich jetzt aber das 68 Leute vor dir bestellt hatten und du dann mit der nächsten Anlieferung Ende Mai dran kämst bzw. gekommen wärst.
Zuletzt geändert von mfahnen am Di 20. Apr 2021, 14:29, insgesamt 2-mal geändert.
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