" Dem Max sein COC "

tec
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" Dem Max sein COC "

Beitrag von tec »

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Moin ,

Der Begriff "COC" tauchte bereits öfter mal in diesem Forum auf. Ich habe als Muster einmal die COC-Bescheinigung von unserem Max hier eingestellt (s. Fotos).


COC - Was ist das ?:

Das COC (Certificate of Conformity) bestätigt, dass der Typ eines Fahrzeugs die einschlägigen technischen Anforderungen in einem EU-Mitgliedsstaat erfüllt. Betrifft nach Deutschland importierte Fahrzeuge wie den EF-Max. Hersteller von solchen Fahrzeugen legen jedem entsprechend gefertigten Fahrzeug diese Übereinstimmungsbescheinigung bei. Die müsst ihr also für den Max bekommen haben. Bei der Anmeldung der Versicherung muss die COC-Bescheinigung vorgelegt werden.


Fragen:

Zu den Angaben im COC gibt es sicherlich auch bei euch einige Fragen, die wir hier vielleicht klären können. Langjährige E-Roller-Schrauber können dazu bestimmt einiges beitragen. Mich interessiert z.B.:

(1) Kann man technische Bauteile vom Max, die nicht im COC aufgeführt sind, einfach so durch andere ersetzen (z.B. den Motor-Controller durch ein anderes Fabrikat), oder erlischt dann die Typgenehmigung für das Fahrzeug (und damit auch die Versicherung) ?

(2) Was ist, wenn ein Bauteil, das im COC aufgeführt ist, wie z.B. der E-Motor aus China (s. COC 3.1.2.1/2 ), plötzlich nicht mehr lieferbar ist, oder der einzige deutsche Lieferant den Geschäftsbetrieb einstellt ? Andere Motoren würden zwar problemlos passen, sind aber für das Fahrzeug nicht zugelassen (und bei Einbau erlischt die Versicherung).

(3) Wie eindeutig ist die "Vehicle Identification Number" (s. COC unter 0.6.1) ? Betrifft die Nummer nur den Fahrzeugtyp, oder das Fahrzeug selbst ? (Kann man also z.B. nach einem Diebstahl das Fahrzeug daran identifizieren ?)

Schaut doch einmal im COC bzw. beim Max nach, ob eure Nummern unterschiedlich sind. Hier die von unserem Max (17-stellig, nur teilweise dargestellt):

0.6.1 Vehicle identification number: LFU4 --------- 0655


-tec-
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tgsrt
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Re: " Dem Max sein COC "

Beitrag von tgsrt »

Hi tec,

mal streng, rein theoretisch durchgehandelt. Wie es entsprechende Prüfstellen handhaben ist halt von Prüfer zu Prüfer unterscheidlich:

1)
da für die EU-Genehmigung Fahrzeugmuster eingereicht werden müssen, ist irrelevant, ob ein Bauteil in der CoC erwähnt wird oder nicht.
Srich nimmst Du keinen 1:1 Austausch vor benötigt zu eine Bestätigung ( CoC ) das neues Bauteil B dem alten defekten Bauteil A in Bauform und Funktion entspricht.

2)
siehe 1). Im Zweilfe, das greift bei 1 auch hilft eine TüVBescheinigung, dass dem so ist.

3)
"Vehicle Identification Number" ist die VIN, das aktuelle Gegenstück zur Fahrgestellnummer und damit einmalig.
Dient wie der Name schon sagt zur Identifikation des Fahrzeugs.


Grüße

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Onkel_Otto
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Re: " Dem Max sein COC "

Beitrag von Onkel_Otto »

Ich denke mal das ist nicht ganz so einfach. Im COC sind die relevanten Teile aufgeführt (Achsen, Felgen, Reifen, Maße , Übersetzungen, Maximalgewichte, Bremsen und z.B. auch der Antriebsmotor). Zu Akku und Controller findet beispielsweise man nichts. So lange die die gleichen Werte wie das Original bringen sollte ein Austausch möglich sein. Letztendlich gibt es Händler die z.B. optionale Lithium- statt der Bleiakkus anbieten. Ähnlich dürfte es beim Controller sein, solange der die Motorparameter (insbesondere Maximaldrehzahl und Spannung) einhält ja passt alles.
Letztendlich wahrscheinlich: wo kein Kläger, da kein Richter...

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didithekid
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Re: " Dem Max sein COC "

Beitrag von didithekid »

Hallo,

für die Zulassung in der EU ist die CoC ja das Dokument, das bestätigt, dass eine bestimmte Typ-Zulassung eines Modells (also etliche Tausend Stück) für das spezielle Fahrzeug mit Fahrgestell-Nummer/VIN (das man vor sich hat) gilt.
In diesm Fall wurde der Typ geprüft mit Nr. e13*168/2013*01121*00.
Und das im betreffende Modelljahr gefertigte Fahrzeug hat die Serien-Nummer 655.
Bei der Typ-Zulassung sind bestimmte Dinge gefordert, die die Fahrzeuge erfüllen müssen. Zum Beispiel in der aktuellen Zulassungs-Norm aus 2013 das ständige Licht/Tagfahrlicht , wenn man fährt. Einige Grunddaten stehen im CoC-Dokument (Abmessungen, Massen, Achlast usw.) und die Motornummer und dessen Leistung (bei Drehzahl) und die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges. Nun ist die Norm natürlich ursprünglich für Benzin/Diesel-Fahrzeuge erdacht. Die Tatsache, dass die Höchstgeschwindigkeit und Leistung eines E-Fahrzeuges in starkem Maße vom Controller und seiner Programmierung abhängt, hat sich da noch nicht eingeschlichen. Auch beim Benzin-Fahrzeig kann man den Motor gegen einen anderen tauschen und muss das begutachten lassen, um die eingetragene Motornummer dann abzuändern. Ist der Motor nicht exakt Baugleich ist dann natürlich eine neue Messung der Motorleistung und Höchstgeschwindigkeit (auf dem Prüfstand erforderlich und der Prüfer stellt auch die Frage, ob die restlichen Fahrzeugteile eine ggf. höhere Geschwindigkeit aushalten (z. B. ob die Bremsen).
Bleibt man in seiner bescheinigten Zulassung, darf Leistung und Geschwindigkeitsverhalten und auch Lärm und Abgasverhalten nicht die in der CoC aufgeführten Werte überschreiten.A ber zusätzlich sind auch die zulassungsrelevanten Normen z. B. für elektromagnetische Verträglichkeit (EMV/EMC) einzuhaltem, was den Einbau eines neuen E-Motors anderen Typs (ohne dass man die Nachweisdokumente des Motor-Hestellers hat) quasi unmöglich macht. Einen Motor identischen Typs könnte man sich umtragen lassen, auf dessen Nummer.

Der Einbau eines neuen Controllers ist Grauzone, da man dessen EMC-Verhalten in der Regel nicht kennt. Aber zumindest bei korrekter Programmierung von Höchtleistung und Höchstdrehzahl/Höchtgeschwindigkeit droht Einem nicht der Vorwurf verbotenem Tunings und dessen Auswirkungen auf Versicherungsschutz. Wie auch beim Benziner, würde ein Motorsteuergerät, dass Leistung und Geschwindigkeit über die CoC-Werte erhöht, den Verlust der Zulassung bedeuten.

Als Ersatzteile eingesetzt werden können neben Originalteilen auch Teile mit ABE (Allgemeiner Betriebserlaubnis) für diese Fahrzeugkategorie (hier L6e-BU-Leichtkraftfahrzeug, vierrädrig, Güterbeförderung, bis 45 km/h), sofern die Sicherheit nicht beienträchtigt wird. Daher kann man bei einem Roller (L1e) z, B. Rückspiegel gegen (für Roller) zugelassene Zubehörspiegel austauschen. Auch für Bremsbeläge gibt es ABE-Freigaben.
Diese Einschränkung gilt natürlich nur für sicherheitskritische Teile, die im Ramen der Typ-Zulassung mit geprüft wurden.
Eine Smartphone-Halterung kann auch vom Fremdhersteller sein.

Viele Grüße

Didi
_______________________________________________________________________________________________________________________Thunder-Fury100/ MASINI Sportivo S (2010, 2011, 2012) 5kW, Innoscooter EM6000L 5kW (2011),

tec
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Re: " Dem Max sein COC "

Beitrag von tec »

didithekid hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 22:33
...
Der Einbau eines neuen Controllers ist Grauzone, da man dessen EMC-Verhalten in der Regel nicht kennt. Aber zumindest bei korrekter Programmierung von Höchtleistung und Höchstdrehzahl/Höchtgeschwindigkeit droht Einem nicht der Vorwurf verbotenem Tunings und dessen Auswirkungen auf Versicherungsschutz. Wie auch beim Benziner, würde ein Motorsteuergerät, dass Leistung und Geschwindigkeit über die CoC-Werte erhöht, den Verlust der Zulassung bedeuten.
...
Gilt demnach der Max im Elektrofrosch-Werbevideo, mit dem der EF-Partner im Saarland auf nicht abschüssiger Straße 54 km/h fährt (s. Foto), als unzulässig getuned und hat eigentlich gar keine Zulassung und damit auch keinen Versicherungsschutz ?
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https://www.youtube.com/watch?v=YDbI7wE ... bI&index=3
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Max mit 54 kmh.jpg

tgsrt
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Re: " Dem Max sein COC "

Beitrag von tgsrt »

Wenn das Fahrzeug im Originalzustand ist, ist da nix getuned, er entspricht dann einfach nicht den Zulassungsbestimmungen.

Ich würde das Video da aber nicht überbewerten.
Mit 50kmh ist der Max noch im gesetzlichen Toleranzbereich.
Diese "Sie fahren soundso schnell" Schilder sind ( zumindest hier bei uns ) selten ordentlich kalibriert und zeigen als Erzieherische Maßnahme öfters ein paar kmh ( max 10kmh wenn städtisch Aufgestellt ) zu viel an, damit die Leute Längsammer fahren.
Da waren wir also komplett im grünen Bereich.

tec
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Re: " Dem Max sein COC "

Beitrag von tec »

tgsrt hat geschrieben:
Do 14. Apr 2022, 15:33
Wenn das Fahrzeug im Originalzustand ist, ist da nix getuned, er entspricht dann einfach nicht den Zulassungsbestimmungen.
Darf man in so einem Fall, dass das gelieferte Fahrzeug nicht den Zulassungsbestimmungen entspricht, einfach damit fahren oder hat man dann z.B. keinen Versicherungsschutz? Ich würde vermuten, der Hersteller ist dann zum Rückruf verpflichtet.
tgsrt hat geschrieben:
Do 14. Apr 2022, 15:33
Mit 50kmh ist der Max noch im gesetzlichen Toleranzbereich.
Wichtige Info ! Kann man das irgendwo nachlesen ?
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Zuletzt geändert von tec am Mo 18. Apr 2022, 10:36, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: " Dem Max sein COC "

Beitrag von Onkel_Otto »

Den Tacho nicht überbewerten. Auf meinem stehen 60 im Bereich von 30 GPS-km/h bis 43 GPS-km/h. Über 43 stehen dann auf dem Tacho 61. Die Anzeige ist ein absoluter Witz, auch weil der Kilometerzähler auf dieser Basis mitläuft. Ich habe inzwischen über 2000 auf dem Tacho, bin aber nach meiner Liste nur 1342 km gefahren. Wenn auf dieser komplett falschen Basis dann der Verbrauch mit 93W/km und 120km Reichweite angegeben wird, braucht man sich nicht wundern. Eigentlich darf vom Gesetzgeber her der Tacho maximal +4km/h und +10% vorgehen. Bei möglichen 42km/h dürfte da also nicht weniger als 42 und nicht mehr als 50 stehen.

tec
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Re: " Dem Max sein COC "

Beitrag von tec »

Onkel_Otto hat geschrieben:
Do 14. Apr 2022, 19:13
Eigentlich darf vom Gesetzgeber her der Tacho maximal +4km/h und +10% vorgehen. Bei möglichen 42km/h dürfte da also nicht weniger als 42 und nicht mehr als 50 stehen.
Der Tacho muss ja bei der Typ-Prüfung abgenommen worden sein. Wenn der Tacho im Max derart stark abweicht, ist keine Konformität (COC) mehr gegeben. Wenn das bei allen Maxen so ist: Rückruf !?
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Re: " Dem Max sein COC "

Beitrag von Onkel_Otto »

Die Antwort auf meine Anfrage dazu an EF vom 9.4.22 steht leider noch aus.

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