" Dem Max sein COC "

tgsrt
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Re: " Dem Max sein COC "

Beitrag von tgsrt »

tec hat geschrieben:
Do 14. Apr 2022, 18:52
tgsrt hat geschrieben:
Do 14. Apr 2022, 15:33
Wenn das Fahrzeug im Originalzustand ist, ist da nix getuned, er entspricht dann einfach nicht den Zulassungsbestimmungen.
Darf man in so einem Fall einfach damit fahren ? Ich würde vermuten, der Hersteller ist dann zum Rückruf verpflichtet.
tgsrt hat geschrieben:
Do 14. Apr 2022, 15:33
Mit 50kmh ist der Max noch im gesetzlichen Toleranzbereich.
Wichtige Info ! Kann man das irgendwo nachlesen ?
.
Hi,

gesetzlich darf ein Tach nie zu wenig anzeigen, zu viel schon.
das ganze kannst Du hier ganz offiziel nachlesen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 43&from=DE

tgsrt
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Re: " Dem Max sein COC "

Beitrag von tgsrt »

tec hat geschrieben:
Do 14. Apr 2022, 19:25
Onkel_Otto hat geschrieben:
Do 14. Apr 2022, 19:13
Eigentlich darf vom Gesetzgeber her der Tacho maximal +4km/h und +10% vorgehen. Bei möglichen 42km/h dürfte da also nicht weniger als 42 und nicht mehr als 50 stehen.
Der Tacho muss ja bei der Typ-Prüfung abgenommen worden sein. Wenn der Tacho im Max derart stark abweicht, ist keine Konformität (COC) mehr gegeben. Wenn das bei allen Maxen so ist: Rückruf !?
.
Warum sollte EF da nen Rückruf durchführen? Rückrufe unterliegen dem Hersteller.

Ihr macht hier grade etwas viel Wind um eine Tatsache wo nicht alle Faktoren bekannt sind.

tec
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Re: " Dem Max sein COC "

Beitrag von tec »

tec hat geschrieben:
Do 14. Apr 2022, 19:25
Der Tacho muss ja bei der Typ-Prüfung abgenommen worden sein.
Eine Grundlage für die Typ-Prüfung ist die EU-Richtlinie 75/443/EWG - Anhang II :

https://lexparency.de/eu/31975L0443/ANX_II/

Die Formel unter Punkt 4.4 besagt, dass es beim Geschwindigkeitsmesser zulässig ist, dass die gefahrene Geschwindigkeit um (10 Prozent + 4 km/h) auf dem Tacho zu hoch angezeigt wird. Mehr aber auch nicht !

(Korrektur:) Für den Wegstreckenzähler im Anzeigeinstrument gilt § 57 StVZO :

https://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/ ... kenzaehler

Da steht drin, dass die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke vom tatsächlichen Wert +- 4% abweichen darf. Der Wiederverkaufswert des Max hängt stark vom angezeigten km-Wert (Laufleistung) ab. Ebenso Wartungsintervalle usw. Es ist also sehr wichtig, dass die km-Angabe des Wegstreckenzählers einigermaßen stimmt.
.
Zuletzt geändert von tec am Mo 18. Apr 2022, 10:29, insgesamt 1-mal geändert.

tgsrt
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Re: " Dem Max sein COC "

Beitrag von tgsrt »

tec hat geschrieben:
Do 14. Apr 2022, 20:07
tec hat geschrieben:
Do 14. Apr 2022, 19:25
Der Tacho muss ja bei der Typ-Prüfung abgenommen worden sein.
Grundlage für die Typ-Prüfung ist die EU-Richtlinie 75/443/EWG . Da steht auch drin, dass der Wegstreckenzähler +- 4% abweichen darf. Der Wiederverkaufswert des Max hängt stark vom angezeigten km-Wert (Laufleistung) ab. Ebenso Wartungsintervalle usw. Es ist also sehr wichtig, dass die km-Angabe einigermaßen stimmt.
.
:lol: :lol: :lol: Du denkst tatsächlich so eine China-Schüssel hat einen Wiederverkaufswert?

By the way, Tacho ( Geschwindigkeitsmessers ) und Wegstreckenzähler sind unterschiedliche Technische Einrichtungen.


Natürlich ist irgenwann mal bei der Typprüfung auch der verbaute Tacho geprüft worden.
Der wird aber nicht bei jedem Fahrzeug geprüft. Wenn Du der Meinung bist, dass Dein Frosch eine zu große Abwewichung aufweist fahr zum TÜV / DEKRA / Werkstatt und lass das überprüfen.
Dann kannst Du mit Fakten an EF rantreten.

Macht ihr euch auch bei einem "normalen" PKW so einen Kopf?

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Re: " Dem Max sein COC "

Beitrag von didithekid »

Hallo,

die legalen 45 km/h Elektromotorroller nutzen den bei der Typ-Zulassung zulässigen Tolleranzbereich der Geschwindigkeit nach oben hin aus und fahren GPS-gemessene 48/49 km/h, wenn der Akku voll ist. Der Tacho zeigt dann oft noch +10% oder nich mehr an.
Ob beim EF zusätzlich noch der Impoteur an der "Grauzone Motorcontroller" herumgefummelt haben mag, kann ich nicht sagen. Oft haben die Chinesen schon die Typ-Zulassung beantragt und liefern damit direkt nach Europa. Hier ist mit e13 die Zulassung in Luxemburg beantragt worden.
Das damals Typ-geprüfte Fahrzeug wird die Bestimmungen eingehalten haben. Was heute ausgeliefert wird, mag kleinere Abweichungen nach oben wie nach unten haben. Solange man nicht selbst in den unzulässigen Bereich manipuliert hat, wird Einem das aber wohl keine Nachteile einbringen.

Viele Grüße
Didi
Zuletzt geändert von didithekid am Fr 15. Apr 2022, 07:46, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: " Dem Max sein COC "

Beitrag von Onkel_Otto »

Das Problem ist doch nicht die tatsächliche Geschwindigkeit des Max. Die liegt auf ebener Strecke so wie im COC beschrieben bei etwa 42km/h, aber der Tacho zeigt ab gefahrenen 30 km/h schon 60 km/h an.

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Re: " Dem Max sein COC "

Beitrag von Friedel_V »

Ich hatte vor 20 Jahren einen 7,5-Tonner von Mercedes und einen VW Golf 2. Laut Tachoeichung hat der Tacho beim Lkw bei 80 km/h nur 80,1km/h angezeigt. bei der jährlichen Tachoprüfung wurde diese Prüfung regelmäßig mehrmals wiederholt, weil die Prüfer nicht sicher waren, dass der Tacho nicht vielleicht minimal weniger als die richtige Geschwindigkeit anzeigt. Wenn beide Fahrzeuge nebeneinander bei 80 km/h gleich schnell gefahren sind, hat der Lkw-Tacho 80 angezeigt und der Golf-Tacho 102. Solche Abweichung sind ganz normal, wobei sie bei modernen Autos meist nicht mehr so groß sind. Aber die Tachos für Mopeds, Mofas u.ä. zeigen auch heute noch oft Phantasiewerte an. Und das sollte hier die Messlatte sein.

Im Video ist die Geschwindigkeitsmessung am Ende einer Gefällestrecke. Und die Windrichtung kann ich im Video nicht erkennen. Die dort gemessenen 54 km/h sind völlig OK und liegen im Rahmen der üblichen Abweichungen.

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