Econelo DTR

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rainer*
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Re: Econelo DTR

Beitrag von rainer* »

Oje. Wenn die Zulassungsstellen kein Wissen über alle Mitarbeiter ausgestreut bekommen, sollen sie doch zumindest einzelne Mitarbeiter für die Spezialfälle ausbilden. Einen für Landmaschinen und eben einen für freiwillige Zulassungen. Ein L1e-Fahrzeug kann kein Kennzeichen mit einem E hintendran zugeteilt bekommen.
Berechtigt zu einem E-Kennzeichen gemäß Fahrzeugzulassungsverordnung (FZA §9a): "Auf Antrag wird für ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes ein Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge zugeteilt". Im Elektromobilitätsgesetz geregelt (EMOG) steht dann gleich in in §1, dass es nur für folgende Fahrzeuge gilt: Klassen M1, N1, L3e, L4e, L5e und L7e. Kein L1e aufgeführt, keine Berechtigung zu E-Kennzeichen. Es ist eben kein Fahrzeug im Sinne des §2 Nr. 1 EmoG.

rainer*

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conny-r
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Re: Econelo DTR

Beitrag von conny-r »

silverdawn hat geschrieben:
Fr 4. Nov 2022, 10:47

Glückwunsch zur erfolgreichen Zulassung!
Für meine freiwilligen DTR Zulassung wird ein qualifiziertes technisches Gutachten einer Prüforganisation gefordert, dass bescheinigt, dass Kennzeichenhalterung und Beleuchtung für zweizeiliges Kennzeichen vorhanden sind etc pp, ich nehme an, du hast das auch beim TÜV machen müssen? und hat der Gutachter die 240x200 darin empfohlen?
Grüße
silverdawn
.
Lese leider eben erst. Gutachter hat sich nur allgemein auf Beleuchtung und Anbringung fest gelegt.
E gibt es selbst bei Autos nicht mehr unbedingt. In FD fahren schon einige Tesla ohne E, glaube nicht das sie Verbrenner haben.😂
Gruß Conny

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rainer*
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Re: Econelo DTR

Beitrag von rainer* »

E-Kennzeichen gab es auch nie "unbedingt". Immer nur auf Antrag.

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Afunker
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Re: Econelo DTR

Beitrag von Afunker »

rainer* hat geschrieben:
Fr 4. Nov 2022, 12:35
Oje. Ein L1e-Fahrzeug kann kein Kennzeichen mit einem E hintendran zugeteilt bekommen.
Berechtigt zu einem E-Kennzeichen gemäß Fahrzeugzulassungsverordnung (FZA §9a): "Auf Antrag wird für ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes ein Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge zugeteilt". Im Elektromobilitätsgesetz geregelt (EMOG) steht dann gleich in in §1, dass es nur für folgende Fahrzeuge gilt: Klassen M1, N1, L3e, L4e, L5e und L7e. Kein L1e aufgeführt, keine Berechtigung zu E-Kennzeichen. Es ist eben kein Fahrzeug im Sinne des §2 Nr. 1 EmoG.

rainer*
Rainer bitte mal das/die Gesetze richtig lesen und dann argumentieren....
Ich habe das fett markiert, wo das entsprechende steht, um auch an einem L1e Fahrzeug nach freiwilliger Zulassung und auf Antrag einen E-Buchstaben in das Kennzeichen zu bekommen.
Du hast die $$ im EmoG verwechselt. Auch sollte jeder wissen, dass ein § im gleichen Gesetz, den anderen § aufheben kann, je nachdem was dort steht.
Übrigens steht im § 2 Nr. 1 folgendes:
"Im Sinne dieses Gesetzes sind
1. ein elektrisch betriebenes Fahrzeug: ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares
Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug,"
und unter Nr. 2 steht folgendes:
"2. ein reines Batterieelektrofahrzeug: ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb,
a) dessen Energiewandler ausschließlich elektrische Maschinen sind und
b) dessen Energiespeicher zumindest von außerhalb des Fahrzeuges wieder aufladbar sind,"

und weiter unten wird es dann interessant für diejenigen unter uns,
die bevorrechtigt wegen dem Buchstaben E im Kennzeichen z.B. auf Ladesäulenparkplätzen parken dürfen usw.:
"§ 3 Bevorrechtigungen
(1) Wer ein Fahrzeug im Sinne des § 2 führt, kann nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Bevorrechtigungen
bei der Teilnahme am Straßenverkehr erhalten, soweit dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht
beeinträchtigt werden.
(4) Bevorrechtigungen sind möglich
1. für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen,
2. bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teilen von
diesen,
3. durch das Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten,
4. im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen."

Also bitte...
Habe auch im Tread zur THG-Quote schon mehrfach versucht zu erklären,
warum manche Zulassungsstellen das besser und genauer handhaben, wie andere in Deutschland.
Gruss Helmut

Ranis 2000 seit 08.2019 ca.12000 Km gefahren :mrgreen:
Wechsel Akku alt gegen neu bei 6600 Km, Sicherungsautomat bei 9300 Km

Matti
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Re: Econelo DTR

Beitrag von Matti »

Bei welcher Versicherung seit ihr?
Wie lange habt ihr für die evb Nummer gewartet?
Was zahlt ihr? Welche SF Klasse habt ihr?

seikodad
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Re: Econelo DTR

Beitrag von seikodad »

Matti hat geschrieben:
Fr 11. Nov 2022, 09:11
Bei welcher Versicherung seit ihr?
Wie lange habt ihr für die evb Nummer gewartet?
Was zahlt ihr? Welche SF Klasse habt ihr?
HUK
5 Stunden
44,00 Euro / SF 0

Matti
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Re: Econelo DTR

Beitrag von Matti »

Ich finde den econelo hier bei der huk online nicht. Hast du das online gemacht? Wenn ja über was auto, E-fahrzeuge oder Zweiräder?

seikodad
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Re: Econelo DTR

Beitrag von seikodad »

Matti hat geschrieben:
Fr 11. Nov 2022, 09:38
Ich finde den econelo hier bei der huk online nicht. Hast du das online gemacht? Wenn ja über was auto, E-fahrzeuge oder Zweiräder?
Via E-Mailanfrage.

Thema freiwillige Zulassung bis 3kw/50ccm Roller mit der Bitte um Versand der EVB.

Angebot kam dann paar Tage später per E-Mail zurück. Über die HP geht es nicht. Ist eine Sonderanfrage.

Matti
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Re: Econelo DTR

Beitrag von Matti »

Hast du hier noch mehr Details? Wie z.b. Versicherungstarif usw.
Würde gerne hier heute vor Ort hingehen und abklären das ich die selbe Versicherung benötige.

Matti
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Re: Econelo DTR

Beitrag von Matti »

Was hast du denen als Informationen vorab gegeben? Ein scan von der CoC?

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