Hallo,
das Problem mit der Händler-Gewährleistung (Fahrzeugalter > 6 Monate, < 2 Jahre) ist immer die Frage: Bestand der Mangel schon ab Werk?
Für Verschleißteile kann man diese Gewährleistung nicht geltend machen und die Rechtsaufassung der Händler ist naturgemäß die, dass Wälzlager/Kugellager zu den Verschleißteilen zählen. Die Beweißlast liegt da dann beim Kunden, dass das Lager von Anfang an defekt war und nicht erst nach mehr als 6 Monaten Verschleiß diesem zum Opfer gefallen ist. Der Anwalt des Händlers wird dann fragen: Warum meldet der Kunde erst jetzt einen Defekt und behauptet aber, dass der Mangel hätte von Anfang an bestanden.
Der von Dir postulierte "Konstruktionsfehler" hieße ja, dass alle Fahrzeuge des Typs (oder zumindest der Großteil) das Problem haben. Dass wird nach meiner Einschätzung allerdings nicht wirklich so sein. In der Regel sind das millionenfach (auch bei Benzinrollern) eingesetzte Lenkkopflager (LKL), die im Moment des Einbaus auch einwandfrei funktionierten. Auch wenn die chinesische Teilequalität nur so la la ist, dass man die spätestens nach 4 Jahren (verschlissen) ersetzten muss, kann man da mit "Konstruktionsfehler" eigentlich nicht kommen.
Was da technisch passiert, steht natürlich auf einem anderen Blatt:
Im Werk wird sich nicht die Mühe gemacht, die Lagerspannung sauber einzustellen. Macht auch wenig Sinn, weil dass LKL sich auf den ersten paar Kilometern meist noch etwas setzt in seinem Lagersitz. Es wird also eher mal zu fest eingestellt und darauf vertraut, dass es später stimmt. Einige Händler, die die aus China gelieferten Roller vor Ort an ihre Kunden (durchgecheckt nach Probefahrt) übergeben, machen sich oft die Mühe, die Lagereinstellung zu überprüfen und ggf. neu einzustellen
(zufriedene Kunden empfehlen weiter). Eine Durchsicht nach z. B. 500 km sollte das auch beinhalten. Das Lager ist dann ja noch OK, aber eben in vielen Fällen zu locker oder zu fest eingestellt (nicht nur beim Tisto SUNSHINE).
Wird das versäumt, bei einem Lager, das deutlich zu hohe Spannung hatte, verschleißt das Lager in weniger als einem Jahr, obwohl die Kontruktion an sich OK ist.
Um hier auf juristische Art weiter zu kommen, kann die Argumentation zum "werksseitigen Mangel" aus meiner Sicht eigentlich nur sein:
- Einbau des Lagers im Werk war fehlerhaft (z. B. schief)
- Bei oder nach Auslieferung durch den Händler wurde der werkseitige Mangel nicht erkannt und nicht behoben"
- dies führte zur vorzeitigem Verschleiß schon nach so kurzer Zeit.
Wie man das als Kunde nachweisen soll, kann ich dir aber nicht sagen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das KBA einen Rückruf für alle (chinesischen) Roller ausrufen wird, die diesen Lenkopflagertyp verwenden,
wie z. B die Cappucino-Benzinroller.
Viele Grüße
Didi