I did it.... TÜV 11/2024
Verfasst: Mi 2. Nov 2022, 15:10
Hi zusammen,
heute war ich so frei und bin einfach so (also ohne irgendwas zu demontieren oder zurückzubauen) beim TÜV vorgefahren.
Mein Anliegen:
Hauptuntersuchung und nötigenfalls Eintragung der Seitenkoffer.
Die HU wollte ich deshalb vorzeitig haben (hätte eigentlich TÜV bis 12/2023), damit der TÜV einerseits mit dem vom Auto synchron läuft und andererseits wollte ich vor Ablauf der 1-jährigen Gewährleistungspflicht sicherstellen, dass es keine TÜV-verhindernden, versteckten Mängel an der E-Odin gibt.
Erstmal die guten Nachricht: die TÜV-Plakette (bis 11/2024) gab's ohne Mängel.
Allerdings hatte der Prüfer schon ein paar Dinge gefunden, die EIGENTLICH nicht in Ordnung sind.
Hauptpunkt dabei: die im Rahmen eingeschlagene VIN ist nicht vorschriftsmäßig an der rechten, sondern auf der linken Seite am Rahmen (Lenkkopf) angebracht. Theoretisch bräuchte man dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Dann kommen wir zu dem Punkt mit den Seitenkoffern. Wie hier ja schon festgestellt wurde, haben die Blinker-Elemente hinten an den Seitenkoffern keine (E)-Kennzeichnung, d.h. die Nutzung ist im Straßenverkehr nicht zugelassen.
Eine Eintragung ohne (E)-Kennzeichnung ist leider nicht möglich.
Außerdem sind (ohne Ausnahmegenehmigung) bei 2-Rädern nur 4 Blinker-Elemente zulässig.
Der Prüfer hat die Vermutung geäußert, dass das wohl auch der Grund war, dass ich die E-Odin damals bei meinem Anbieter nicht mit Koffern bestellen konnte und ich diese dann über einen 2. Händler (hier kommt wieder mal nmd24 ins Spiel) kaufen musste.
Ich habe dann die Blinker schnell abgeklemmt und da die Seitenkoffer sich bei meiner Montage auch ohne Werkzeug demontieren lassen, sind die Koffer als "Gepäckstücke" durchgegangen (und benötigten auch keine Eintragung)... d.h. ich konnte anstandslos, mit frischer TÜV-Plakette, vom Hof fahren.
Allerdings meinte der Prüfer auch, dass sich bei einer Fahrzeugkontrolle daran sicherlich niemand stören würde.... und eigentlich zusätzlich der Grundsatz gilt, dass alles was am Fahrzeug angebracht ist auch funktionieren müsse.
D.h. ich habe die Blinker eben wieder angeklemmt
.
Also soviel zum Thema TÜV.
Meine Plakette hab' ich nun für 2 Jahre.
Ich wünsch' Euch allen eine gute Fahrt und bei Eurem TÜV-Termin ebenfalls einen Prüfer mit gesundem Menschenverstand.
PS. Der rote YSS Stoßdämpfer hat vom Prüfer keinerlei Beachtung bekommen.
heute war ich so frei und bin einfach so (also ohne irgendwas zu demontieren oder zurückzubauen) beim TÜV vorgefahren.
Mein Anliegen:
Hauptuntersuchung und nötigenfalls Eintragung der Seitenkoffer.
Die HU wollte ich deshalb vorzeitig haben (hätte eigentlich TÜV bis 12/2023), damit der TÜV einerseits mit dem vom Auto synchron läuft und andererseits wollte ich vor Ablauf der 1-jährigen Gewährleistungspflicht sicherstellen, dass es keine TÜV-verhindernden, versteckten Mängel an der E-Odin gibt.
Erstmal die guten Nachricht: die TÜV-Plakette (bis 11/2024) gab's ohne Mängel.
Allerdings hatte der Prüfer schon ein paar Dinge gefunden, die EIGENTLICH nicht in Ordnung sind.


Eine Eintragung ohne (E)-Kennzeichnung ist leider nicht möglich.
Außerdem sind (ohne Ausnahmegenehmigung) bei 2-Rädern nur 4 Blinker-Elemente zulässig.
Der Prüfer hat die Vermutung geäußert, dass das wohl auch der Grund war, dass ich die E-Odin damals bei meinem Anbieter nicht mit Koffern bestellen konnte und ich diese dann über einen 2. Händler (hier kommt wieder mal nmd24 ins Spiel) kaufen musste.
Ich habe dann die Blinker schnell abgeklemmt und da die Seitenkoffer sich bei meiner Montage auch ohne Werkzeug demontieren lassen, sind die Koffer als "Gepäckstücke" durchgegangen (und benötigten auch keine Eintragung)... d.h. ich konnte anstandslos, mit frischer TÜV-Plakette, vom Hof fahren.
Allerdings meinte der Prüfer auch, dass sich bei einer Fahrzeugkontrolle daran sicherlich niemand stören würde.... und eigentlich zusätzlich der Grundsatz gilt, dass alles was am Fahrzeug angebracht ist auch funktionieren müsse.
D.h. ich habe die Blinker eben wieder angeklemmt

Also soviel zum Thema TÜV.
Meine Plakette hab' ich nun für 2 Jahre.
Ich wünsch' Euch allen eine gute Fahrt und bei Eurem TÜV-Termin ebenfalls einen Prüfer mit gesundem Menschenverstand.
PS. Der rote YSS Stoßdämpfer hat vom Prüfer keinerlei Beachtung bekommen.