Freiwillige Zulassung - Welche Kennzeichengröße habt ihr?

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gerdy001
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Re: Erfahrungsbericht: Segway E110SE - Speedupdate und Probleme

Beitrag von gerdy001 »

Nach dem letzten Erlass vom Ministerium bekommt man für die freiwilligen Zulassungen für die L1E Kleinkrafträder keine verkleinerten Kennzeichen mehr.
Dieser Erlass ist am letzten Montag an die Zulassungsbehörden gegangen.
Man benötigt jetzt generell ein Gutachten vom TÜV, um eine freiwillige Zulassung zu bentragen.
In dem Gutachten muss zu sehen sein, dass ein normales Motorradkennzeichen gut befestigt werden kann welches auch vernünftig beleuchtet wird.
Auch Kleinschrift auf dem Kennzeichen ist nicht erlaubt.
Bildschirmfoto 2022-11-07 um 07.20.18.png

Ralf Roller
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Re: Erfahrungsbericht: Segway E110SE - Speedupdate und Probleme

Beitrag von Ralf Roller »

Hallo

Ich denke nicht das es eine rechtliche Grundlage gibt zum TÜV zu müssen.
Mir wurde gesagt , es gibt weder eine TÜV Plakette, noch muss es dort vorgeführt werden.Man braucht nach wie vor Fahrzeugpapiere, Versicherungsnummer und Ausweis.
Es gibt die rechtliche Grundlage einer freiwilligen Zulassung,aber keine HU Pflicht.
Da es rechtlich und auch Versicherungstechnisch ein Moped bis 45 km/ h bleibt,besteht keinerlei Notwendigkeit zum Tüv zu gehen.Das hat sich jemand was ausgedacht.
Aber vielleicht macht da NRW da neuerdings eine Ausnahme.Vielleicht verdient da auch jemand dran.Klar muss das Kennzeichen fest verschraubt und sichtbar sein.
Aber dafür braucht man keinen TÜV. Mir wurde gleich gesagt es gibt 18x20 oder 24x13 als Kennzeichengrösse.

Gruß Ralf

gerdy001
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Re: Erfahrungsbericht: Segway E110SE - Speedupdate und Probleme

Beitrag von gerdy001 »

Ich glaube Du hast nicht ganz verstanden worum es geht. Es geht hier nicht um die HU sondern darum, dass 45 km/h Fahrzeuge für kleine Versicherungskennzeichen gebaut wurden und ein Sachverständiger bestätigen muss, dass ein großes Kennzeichen alle Sicherheitsrelevanten Faktoren auch besteht.

Inwiefern das nun wirklich notwendig ist, lassen wir mal hingestellt. Die email vom Ministerium habe ich aber selber gesehen. Die nette Kollegin sagte, dass zur Zeit ständig irgendwelche Erlasse dazu kommen. Scheinbar versucht man durch Erschwerungen die freiwilligen Zulassungen einzudämmen. Die leidenden sind die Mitarbeiter der Zulassungsbehörden. Meine Freiwillige Zulassung hat 1 Stunde gedauert, weil die Kollegin sich erstmal wieder wie in letzter Zeit so oft in den neuen Erlass einlesen musste.

freesty
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Re: Erfahrungsbericht: Segway E110SE - Speedupdate und Probleme

Beitrag von freesty »

und dann kommen am Ende so sinnige Vorgaben wie, es dürfen nur 280x200mm Kennzeichen montiert werden. Weil sonst keine andere Möglichkeit gefunden wird, die freiwillige Zulassung zu verwähren.
2019er Ecooter e2s mit 12000km

gerdy001
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Re: Erfahrungsbericht: Segway E110SE - Speedupdate und Probleme

Beitrag von gerdy001 »

Verkleinerte Kennzeichen gibt es lt. FZV nur für Leichtkrafträder (L3E) und für gesonderte zulassungspflichtige Ausnahmen wo kein anderes Kennzeichen möglich ist.
Da wir aber ein nicht zulassungspflichtiges Kleinkraftrad (L1E) anmelden, fällt das nicht unter diese Kategorie und es kommt nur ein normales Motorrad Kennzeichen in Frage.
Natürlich waren die Mitarbeiter in den ZB oft nett und haben Ausnahmen gemacht, aber das dürfen die nun nach dem neuen Erlass eigentlich nicht mehr.

Jemand
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Re: Erfahrungsbericht: Segway E110SE - Speedupdate und Probleme

Beitrag von Jemand »

gerdy001 hat geschrieben:
Di 8. Nov 2022, 08:37
Verkleinerte Kennzeichen gibt es lt. FZV nur für Leichtkrafträder (L3E) und für gesonderte zulassungspflichtige Ausnahmen wo kein anderes Kennzeichen möglich ist.
Da wir aber ein nicht zulassungspflichtiges Kleinkraftrad (L1E) anmelden, fällt das nicht unter diese Kategorie und es kommt nur ein normales Motorrad Kennzeichen in Frage.
In der Tat ist das relativ genau beschrieben im Gesetz und mich hat es schon selber gewundert, wieso die kleinen Kennzeichen überhaupt jemals geklappt haben. Naja, ich beschwere mich nicht darüber und habe Glück gehabt, dass es bei mir geklappt hat.

Ralf Roller
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Re: Erfahrungsbericht: Segway E110SE - Speedupdate und Probleme

Beitrag von Ralf Roller »

Hallo

Also meine Vorgabe war mindestens 18x20 oder 24x13 grösser gab es gar nicht.
Ich denke da will jemand mit Gewalt die freiwillige Zulassung verhindern.
Nur es gibt da klar Richtlinien und Gesetze und ein Ministerium kann zwar Anweisungen geben, aber darf sich nicht über Gesetze hinweg setzen.
Ich würde mich da wehren.

Ich habe noch eine Vespa Primavera 50 ccm kleines Versicherungskennzeichen und in der Nähe steht fast identisch eine Primavera 125 und die hat ein 18x20 cm Kennzeichen wie mein E Roller.Der Witz ist ,der Platz ist bei allen eigentlich nur für ein kleines Kennzeichen.Selbst bei der 125 ccm steht das 18x20 cm Kennzeichen drüber hinaus. Klar der war beim Tüv ,aber ich bin sicher da hat niemand die Anbringung moniert.Da hätte ein großes Kennzeichen auch nicht wirklich Platz.
Wenn man also den gleichen Maßstab ansetzt, müssten alle zugelassenen 125 ccm Vespas Probleme bekommen, um nicht zu sagen so gut wie alle 125 ccm Roller auf dem Markt ,wenn ich mich so umschaue.
Deshalb nicht beirren lassen,den Absurden Forderungen widersprechen.
Sinn der THG Quoten ist die Elektromobilität zu fördern .
Und wenn ich den E Roller fahre,dann steht die Vespa oder das Auto.
Also steht mir auch mit 45 kmh Elektro Roller die Förderung zu.
Und die Zulassung ist kein Geschenk,die kostet Gebühren 😉

Gruß Ralf

heinzZzy
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Re: Erfahrungsbericht: Segway E110SE - Speedupdate und Probleme

Beitrag von heinzZzy »

gerdy001 hat geschrieben:
Mo 7. Nov 2022, 07:24
Nach dem letzten Erlass vom Ministerium bekommt man für die freiwilligen Zulassungen für die L1E Kleinkrafträder keine verkleinerten Kennzeichen mehr.
Dieser Erlass ist am letzten Montag an die Zulassungsbehörden gegangen.
Man benötigt jetzt generell ein Gutachten vom TÜV, um eine freiwillige Zulassung zu bentragen.
In dem Gutachten muss zu sehen sein, dass ein normales Motorradkennzeichen gut befestigt werden kann welches auch vernünftig beleuchtet wird.
Auch Kleinschrift auf dem Kennzeichen ist nicht erlaubt.
Bildschirmfoto 2022-11-07 um 07.20.18.png
Ich komm gerade vom Straßenverkehrsamt und kann das bestätigen. Ohne Gutachten geht nichts mehr.
Das Problem ist, dass der TÜV Rheinland von der Aufsichtsbehörde die Ansage bekommen hat, diese Gutachten nicht mehr auszustellen. Ich war soeben an drei verschiedenen TÜV Stellen und alle sagten, dass dies nicht mehr möglich ist...
Hat jemand von euch eine Idee, wie ich an ein Gutachten kommen könnte? Hat jemand von euch eins, wo der E110 als Modell drauf steht, womit ich es vielleicht beim Straßenverkehrsamt versuche könnte?

gerdy001
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Re: Erfahrungsbericht: Segway E110SE - Speedupdate und Probleme

Beitrag von gerdy001 »

Es muss nicht unbedingt der TÜV sein. Kann auch GTÜ, KÜS, etc. sein. Allerdings machen die meisten das nicht. TÜV Nord macht das. Musst zur Not etwas weiter fahren.

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conny-r
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Re: Erfahrungsbericht: Segway E110SE - Speedupdate und Probleme

Beitrag von conny-r »

heinzZzy hat geschrieben:
Mi 9. Nov 2022, 12:10
]

Ich komm gerade vom Straßenverkehrsamt und kann das bestätigen. Ohne Gutachten geht nichts mehr.

Das Problem ist, dass der TÜV Rheinland von der Aufsichtsbehörde die Ansage bekommen hat, diese Gutachten nicht mehr auszustellen. Ich war soeben an drei verschiedenen TÜV Stellen und alle sagten, dass dies nicht mehr möglich ist...
.
Ansage allein reicht nicht, das muß gesetzlich verordnet werden.
Gruß Conny

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